Anfang dieses Jahres habe ich einen Toyota Yaris nach Teneriffa überführt. Weil ich mit diesem auch Fahrräder transportieren wollte, ließ ich noch vor der Überführung eine Anhängekupplung mit EU-Zulassung vom renommierten deutschen Hersteller ?Westfalia? für diesen Fahrzeugtyp an das Fahrzeug anbauen.
Ordnungsgemäß wollte ich das Auto innerhalb eines halben Jahres nach Überführung in Spanien anmelden. Als erstes akzeptierte der ITV die Anhängekupplung nicht. Trotz EU-Zulassung und einer vom Hersteller zur Verfügung gestellten Konformitäts-Erklärung musste ich die Anhängekupplung wieder abbauen lassen.
Die ich die Anhängekupplung nach wie vor brauche und sie nach erfolgter Anmeldung und Zulassung in Spanien legalisieren wollte, habe ich mich zusammen mit meiner Autowerkstatt in Adeje beim Leiter des dortigen ITV-Stützpunktes nach den Bedingungen für eine ITV-Abnahme erkundigt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass ich außer der Konformitätserklärung, den üblichen Fahrzeugpapieren und Ausweis, noch eine Homologationsbescheinigung vom Hersteller im Original benötige. Dann würde die Anhängekupplung im Fahrzeugbrief eingetragen und könnte legal benutzt werden.
Nach dem ich nun alle notwendigen Unterlagen beschafft hatte, hat meine Werkstatt das Fahrzeug mit wieder angebauter Kupplung beim ITV vorgeführt, mit dem Ergebnis, dass der ITV die Anhängekupplung nicht akzeptiert hat.
Ich halte das für eine sehr, sehr willkürliche Auslegung.
In jedem anderen Land der EU würde die Anhängekupplung akzeptiert. Warum nicht in Spanien.
Ich habe mittlerweile schon einige Kosten für die Anhängekupplung selbst sowie für Ab- und Anbau aufbringen müssen und möchte sie auch legal nutzen.
Was muss ich anstellen, dass mir das ermöglicht wird?
Ordnungsgemäß wollte ich das Auto innerhalb eines halben Jahres nach Überführung in Spanien anmelden. Als erstes akzeptierte der ITV die Anhängekupplung nicht. Trotz EU-Zulassung und einer vom Hersteller zur Verfügung gestellten Konformitäts-Erklärung musste ich die Anhängekupplung wieder abbauen lassen.
Die ich die Anhängekupplung nach wie vor brauche und sie nach erfolgter Anmeldung und Zulassung in Spanien legalisieren wollte, habe ich mich zusammen mit meiner Autowerkstatt in Adeje beim Leiter des dortigen ITV-Stützpunktes nach den Bedingungen für eine ITV-Abnahme erkundigt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass ich außer der Konformitätserklärung, den üblichen Fahrzeugpapieren und Ausweis, noch eine Homologationsbescheinigung vom Hersteller im Original benötige. Dann würde die Anhängekupplung im Fahrzeugbrief eingetragen und könnte legal benutzt werden.
Nach dem ich nun alle notwendigen Unterlagen beschafft hatte, hat meine Werkstatt das Fahrzeug mit wieder angebauter Kupplung beim ITV vorgeführt, mit dem Ergebnis, dass der ITV die Anhängekupplung nicht akzeptiert hat.
Ich halte das für eine sehr, sehr willkürliche Auslegung.
In jedem anderen Land der EU würde die Anhängekupplung akzeptiert. Warum nicht in Spanien.
Ich habe mittlerweile schon einige Kosten für die Anhängekupplung selbst sowie für Ab- und Anbau aufbringen müssen und möchte sie auch legal nutzen.
Was muss ich anstellen, dass mir das ermöglicht wird?
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