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    #1

    Pflegeversicherung

    Hat jemand Erfahrung wie man sich in Deutschland pflegeversichern kann.
    Auf der Seite der Techniker Krankenkasse steht ab 10,21 Euros für Leute die im Ausland wohnen. Nach einer Nachfrage hiess es plötzlich ist nicht möglich. Entweder hat der Sachbearbeiter keinen Plan oder die Angaben auf der Webseite stimmen nicht.
    Anspruch auf Leistungen aus Pflegeversicherung hat jeder der in den letzen 10 Jahren mindestens 2 Jahre eingezahlt hat.

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    #2
    Pflegeversicherung

    Hallo Lola, steht deine Frage noch. Ich arbeite bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland und habe gute Kontakte zur Barmer GEK.. wenn du magst, mache ich mich einmal schlau. Lg Iris

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      #3
      hola, die beantwortung der frage,ist für viele interessant.
      muchos saludos

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        #4
        Pflegeversicherung

        Haben die Residenten denn in der Regel noch einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet ?

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          #5
          Zitat von Diverin66 Beitrag anzeigen
          Hallo Lola, steht deine Frage noch. Ich arbeite bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland und habe gute Kontakte zur Barmer GEK.. wenn du magst, mache ich mich einmal schlau. Lg Iris
          Hallo Diverin, gerne. Würde mich über eine Antwort freuen. Es kann ja sein, dass ich irgendwann wieder in Deutschland leben möchte und die Leistung in Anspruch nehmen muss.
          Gemeldet bin ich in Deutschland derzeit nicht.

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            #6
            Zitat von Lola-Tenerife Beitrag anzeigen
            Hat jemand Erfahrung wie man sich in Deutschland pflegeversichern kann.
            Auf der Seite der Techniker Krankenkasse steht ab 10,21 Euros für Leute die im Ausland wohnen. Nach einer Nachfrage hiess es plötzlich ist nicht möglich. Entweder hat der Sachbearbeiter keinen Plan oder die Angaben auf der Webseite stimmen nicht.
            Anspruch auf Leistungen aus Pflegeversicherung hat jeder der in den letzen 10 Jahren mindestens 2 Jahre eingezahlt hat.
            Es ist doch einfach die Frage, ob du beitragspflichtig in D versichert bist oder warst. Jeder muss in D Pflegeversichert sein, abhängig Beschäftigte sind es zwangsweise über ihrer GKV, Selbständige und Freiberufler müssen sich über ihre PKV versichern.

            Bist du hier freischaffend tätig, dann müsstest Du versuchen dir einen privaten Versicherer zu suchen. (Einfach mal bei einem Makler nachfragen.)

            Solltest du über die Rentenversicherung in D Geld beziehen, dann bist du auch automatisch in der Pflege.

            http://www.deutsche-rentenversicheru...rung_node.html

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              #7
              Wenn ich in Deutschland leben würde, wäre ich dort pflichtversichert.
              Da ich nun einmal hier lebe, versuche ich eine Lösung zu finden, mich in Deutschland freiwillig zu versichern, um im Falle einer eventuellen Rückkehr, bei Bedarf Anspruch zu erheben.
              Das ich mal in Deutschland pflichtversichert war, spielt dabei keine Rolle. Wie bereits geschrieben, müssen in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge eingezahlt worden sein. Selbst wenn ich einmal in Deutschland meine Rente beziehen werde, habe ich trotzdem keinen Anspruch auf die Pflegeversicherung, wenn ich nicht einzahle.
              Wenn ich mich nicht irre, verhält es sich mit der zusätzlichen privaten Pflegeversicherung genauso wie mit der Zahnzusatzversicherung oder privaten Krankenzusatzversicherung. Die decken nur die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der gesetzlichen Leistung. Kein Grundanspruch, keine Zusatzleistung.

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                #8
                @Lola-Tenerife
                "... müssen in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge eingezahlt worden sein."

                Ich glaube, du verwechselst da was. Die 2 bzw. 3 in 10 beziehen sich auf die Erwerbsminderungs-Rente bzw., bei Versicherten vor '61 geboren, die Berufsunfähigkeits-Rente (könnte man mit freiwilligen Mindestbeiträgen aufrecht erhalten). Das ist aber keine Pflegeversicherung!

                Aber du kannst ja mal mit dem Link der GRV dort stöbern, da kann man ne Menge Infos bekommen.

                Schönes Pfingstfest noch

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                  #9
                  Wer weiß, dass er in ein paar Jahren wieder in die Heimat zurückkehren wird, sollte sich zum einen über seine aktuelle Krankenversicherung und vor allem über die Pflegepflichtversicherung Gedanken machen. Denn auch für letztere gibt es eine Wartezeit, die erfüllt werden muss, bevor im Pflegefall geleistet wird. Mit der Gesundheitsreform hat sich die Wartezeit allerdings von fünf Jahre auf zwei Jahre verringert. Grundsätzlich gilt: Die Anspruchsvorsaussetzungen für Pflegeleistungen erfüllt, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche oder private Pflegeplichtversicherung Beiträge eingezahlt hat. Das bedeutet für Personen, die länger als sieben Jahre und elf Monate im Ausland leben, dass sie bei einer Rückkehr nach Deutschland als Pflegefall vom Staat keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten. Insbesondere Auswanderer, die Deutschland eigentlich den Rücken kehren wollten, aber aus bestimmten Gründen (zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Probleme) doch zurückkehren, können Schwierigkeiten bekommen.

                  gefunden unter:
                  http://www.expat-news.com/auslandsve...eversicherung/

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                    #10
                    Pflegeversicherung zahlt hier wie da unter bestimmten Voraussetzungen

                    Da ich nach der aufreibenden Pflege meiner hochbetagten Mutter (seit 14 Jahren!) wieder nach Spanien zurückkehren möchte, erkundige ich mich auch bezüglich der Pflegeversicherung. Ich habe bereits jahrelang an der Costa Blanca gelebt gehabt und kenne mich recht gut aus. Inzwischen habe ich eine private Pflegeversicherung abgeschlossen und bin dadurch von der deutschen gesetzlichen praktisch unabhängig.

                    Hier die Antwort, die mir die TK geschickt hat:

                    Leistungen der Pflegeversicherung sind Antragsleistungen. Der Versicherte muss in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre Mitglied oder familienversichert in einer Pflegekasse gewesen sein. Die Pflegebedürftigkeit richtet sich nach dem erforderlichen Hilfebedarf und wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei einer Begutachtung im häuslichen Bereich festgestellt. Es gibt fünf Pflegegrade. Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben, kann das deutsche Pflegegeld gezahlt werden. Alle in Deutschland möglichen Sachleistungen der Pflegeversicherung (z.B. Pflegehilfsmittel oder Erbringen
                    der Pflegeleistung durch einen Pflegedienst) können im Ausland nicht erbracht werden. Es kann nur das Pflegegeld gewährt werden. Sachleistungen kann der Pflegebedürftige ggf. vom Träger des Wohnortes erhalten, falls die Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes entsprechende Leistungen vorsehen.


                    Kommentar von mir: Ganz sicher wird auch in Teneriffa in praktisch jedem Pflegeheim wissen, an welche Vertrauensperson des deutschen Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) man sich auf der Insel wenden muss. Und ganz sicher wird Ihre jeweilige deutsche (!) Krankenkasse Ihnen die korrekten Informationen bereitwillig geben.

                    Noch etwas: Man kann den deutschen Schwerbehindertenausweis nach Spanien durchaus übertragen. Dazu sollte man 1. den Ausweis durch einen beglaubigten Übersetzer übersetzen lassen, 2. eine Apostille anfordern (eine zusätzliche deutsch, staatliche Bestätigung) sowie möglicherweise auch Unterlagen vom Versorgungsamt anfordern, die den Grad der Behinderung (GdB) bestätigen. Natürlich ist es leichter, einen Pflegegrad zu bekommen, wenn man bereits mindestens 50 % GdB hat.

                    Mit den Unterlagen geht man dann am besten in eine Gestoria, die alles weitere veranlassen wird, damit die Schwerbehinderung in einen nunmehr spanischen Schwerbehindertenausweis eingetragen wird. Das übrigens führt zur Steuerreduzierung bzw. Steuerbefreiung eines deutschen Residenten in Spanien!

                    Eine weitere Voraussetzung ist, das die Mitgliedschaft bestehen bleibt. Ich selbst werde alle diese Schritte unternehmen, wenn ich nach Spanien zurückkehre.

                    Angesichts der Pflege meiner Mutter habe ich eine private Pflegeversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen. Da die deutsche Pflegeversicherung immer nur Pflegegeld ins europäische Ausland (EU) zahlt jedoch keinerlei Sachleistungen (Rollstuhl, Windeln, Tagespflege...), bin ich durch meine sehr hoch dotiere private Tagegeld-Pflegeversicherung unabhängig von der gesetzlichen geworden. Die deutsche gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nicht für das Pflegeheim sondern ausschließlich dieses Pflegegeld, dem jeweiligen Pflegegrad entsprechend, also maximal rund 900 ? bei Pflegegrad 5.

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                      #11
                      Meine Schwiegermutter (Alzheimer) wurde hier vor Ort vom deutschen Medizinischen Dienst eingestuft, die Windeln, die dann irgendwann man nötig waren, gabs als 6 Monats-Vorrat gratis von der spanischen gesetzlichen Krankenversicherung.
                      Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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