keule hat Recht. Die Pflicht zur Eintragung in das Registro de Ciudadano de la UE tritt bereits bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ein. Sie hat nichts mit der Steuerpflicht zu tun! Damit wird kein Hauptwohnsitz begründet und kein Lebensmittelpunkt in Spanien errichtet. Ich kenne persönlich Leute, die in Deutschland arbeiten, in Spanien wohnen. Sie haben eine Residencia, aber ihr Lebensmittelpunkt und damit die Hauptsteuerpflicht bleibt in Deutschland, wo sie ihren Gewerbebetrieb haben.
Kriminell ist das aber nicht, wenn jemand dieser Pflicht nicht nachkommt. Nur ordnungswidrig.
Kriminell ist das aber nicht, wenn jemand dieser Pflicht nicht nachkommt. Nur ordnungswidrig.
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