Umtauschfrist, dt. Führerschein/gr.Lappen

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    #1

    Umtauschfrist, dt. Führerschein/gr.Lappen

    liebe Mitglieder,

    habe vage in Erinnerung, das es hier im Forum Berichte zu diesem Thema gab, konnte sie aber nicht finden.
    Daher erneut die Anfrage:
    Wir sind Residenten hier, und müssen uns wohl Anfang des Jahres(?) von unseren "alten Lappen" trennen, bzw. sie bei Traffico umschreiben lassen. (?)
    Tragen die letzten 2 Jahre schon den ärztlichen Eignungstest bei uns, der ja wohl einige Jahre Gültigkeit behält.
    Hoffen, das die Klasse 3. 7,5To, sowie 125ccm Motorrad mit übernommen werden kann.
    Kennt da bitte jemand den letzten u. endgültigen Stand u. gibt Bescheid?
    vielen Dank u. geruhsame Feiertage!
    waterkant

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    #2
    Hier ist viel zum Lesen:

    http://www.forumteneriffa.de/tenerif...-2013-a-9.html

    Den 3er ( 7,5 T ) wird man angefragt, ob man ihn noch braucht, sonst streichen sie den und lassen Einen nur mit Leichtmotorrad und FS Klasse B.
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

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      #3
      Zu dem Thema habe ich bereits auf meiner Facebookseite konkrete Infos gepostet, siehe: http://www.madridfuerdeutsche.com/de/wissenswertes/detail/nutzwert:-alle-alteren-deutschen-fuhrerscheine-werden-ab-dem-19.1.2015-in-spanien-ungultig/MzIwOA==#.VJ1wklAAB

      Zum weiteren Punkt ist zu beachten, dass das Ceritificado Medico nur begrenzt gültig ist, sicherlich keine 2 Jahre!

      Mehr Infos auch auf unserer aktuellen Homepage:http://www.klagusch-sl.com

      Gruss aus Lanzarote
      Klagusch EU-Führerscheinservice
      Gudrun Unger
      Zuletzt geändert von ; 26.12.2014, 13:30.

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        #4
        Also, wenn ich den Text richtig verstanden habe (und irgend etwas muss ich in meiner Studienzeit und danach in der öffentlichen Verwaltung doch gelernt haben... ), bleibt der graue Lappen gültig, muss aber innerhalb von zwei Jahren nach Wohnsitznahme in Spanien (d.h. in der Praxis wohl das Ausstellungsdatum der grünen (!) "Residencia") beim Tráfico registriert werden, und muss dann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eines vergleichbaren spanischen Führerscheines in einen spanischen umgetauscht werden. Das Original wird dabei an die deutsche Führerscheinstelle geschickt, die bei Rückwanderung auf Antrag wieder einen deutschen Führerschein (diesmal nach neuem EU-Muster) ausstellt.

        Wer schon einen Führerschein mit befristeter Gültigkeit hat, darf diesen auch ohne Registrierung nutzen. Aber bei Ablauf muss er in einen spanischen umgetauscht werden, soweit man dann noch in diesem Land seinen Wohnsitz hat.
        Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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          #5
          Wie ist das mit dem "neuen" deutschen Führerschein im Kreditkartenformat? Muss der auch in einen spanischen getauscht werden? Weil bis jetzt nur immer die Rede von dem grauen oder rosa Lappen war.

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            #6
            Zitat von Kanarienvogel Beitrag anzeigen
            Wer schon einen Führerschein mit befristeter Gültigkeit hat, darf diesen auch ohne Registrierung nutzen. Aber bei Ablauf muss er in einen spanischen umgetauscht werden, soweit man dann noch in diesem Land seinen Wohnsitz hat.
            Das sollte die Frage eigentlich beantworten...

            Etwa sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit sollte man bei der spanischen Jefatura de Tráfico vorstellig werden. Denn zuerst fragen die in Deutschland an, ob der FS immer noch gültig und nicht etwa eingezogen ist. Dann bekommt man einen spanischen. Ohne dafür einen medizinischen Test ablegen zu müssen, denn die Fahrerlaubnis an sich ist ja noch gültig, nur das Dokument läuft ab. Juristisch und verwaltungstechnisch ist das ein großer Unterschied. Der daraufhin erteilte spanische FS läuft allerdings ab, und dann nicht nur das Dokument, sondern auch die Fahrerlaubnis. Das wird wohl zur Folge haben, dass die spanische Jefatura de Tráfico bei der Verlängerung des dann ja spanischen FS auch die medizinische Eignungsprüfung verlangt. Das wird dann frühestens 2020 der Fall sein, weshalb man sich hier nun wirklich noch keine Gedanken machen sollte. Bis dahin kann und wird sich noch viel ändern.

            Also:
            1. Blick auf den Führerschein werfen. Hat er ein Ablaufdatum?
            1.a. nein - weiter bei 2. (grauer und rosa FS)
            1.b. ja - weiter bei 6. (Scheckkarten-FS)
            2. im Januar 2015 (oder zwei Jahre nach "Residencia", falls später erfolgt) bei der Jefatura de Tráfico registrieren lassen.
            3. nach fünf oder zehn Jahren (je nach Alter) medizinische Eignungsprüfung vorlegen.
            4. bis 2035 in einen (spanischen) Scheckkarten-FS umtauschen lassen (ab dann sind EU-weit nur noch Scheckkarten-FS gültig!)
            5. weiter bei 8.
            6. sechs Monate vor Ablaufdatum den Umtausch in einen spanischen Scheckkarten-FS beantragen
            7. nach fünf oder zehn Jahren (je nach Alter) medizinische Eignungsprüfung vorlegen.
            8. Rechtzeitig vor Ablauf des spanischen Scheckkarten-FS wird man von der Jefatura de Tráfico angeschrieben. Man bekommt ein Formular, welches man ausfüllt, um es dann mit dem alten FS, zwei Fotos, der medizinischen Eignungsprüfung und der Gebührenquittung (Einzahlung auf der Post möglich) an die Jefatura de Tráfico zurückzusenden. Der von der Post abgestempelte Einlieferungsbeleg ist dann ein vorläufiger FS.
            9. Nach einigen Wochen erhält man dann den endgültigen Scheckkarten-FS mit fünf oder zehn Jahren Gültigkeit (je nach Alter).
            10. weiter bei 8.

            So, das sollte nun eigentlich wirklich klar, deutlich und leicht verständlich sowie umsetzbar sein. Für meine Beratung erlaube ich mir je Anwendung ein Honorar von 25 ? zu berechnen...

            Gute Fahrt allerseits.
            Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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              #7
              "Ablaufdatum" für Scheckkarten-Führerschein? Was ist das denn für ein Scherz?

              Meine Fahrerlaubnis ist von 1983, vor ein paar Jahren habe ich meinen grauen Lappen (also den Führerschein, nicht die Fahrerlaubnis!) verloren und daraufhin einen Scheckkarten-FS bekommen.

              Die einzige Fahrerlaubnis, die darin mit einem Ablauf-Datum versehen ist, ist die Erlaubnis, LKWs bis zu 12 Tonnen ZGG zu führen - die läuft zur Vollendung des 50. Lebensjahr ab und muss dann per ärztlichem Attest (Seh- und Reaktionstest) verlängert werden.

              Alle anderen Fahrerlaubnisse sind bei mir nach wie vor unbegrenzt gültig. Und ich bin der Meinung, dass es sich dabei um europäisches Fahrerlaubnis-Recht handelt, diese Fahrerlaubnis also auch in Spanien unbegrenzt gültig sein müsste.
              * * *

              Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

              *** Es ist ja deins. ***

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                #8
                Ok, hätte ich geschwiegen ...

                Ich habe mich also mittlerweile schlau gemacht und ein offizielles Dokument der "Deutschen Vertretungen in Spanien" zu dem Thema gefunden:

                http://www.spanien.diplo.de/contentb...rscheinDLD.pdf
                * * *

                Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

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                  #9
                  Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
                  "Ablaufdatum" für Scheckkarten-Führerschein? Was ist das denn für ein Scherz?

                  Meine Fahrerlaubnis ist von 1983, vor ein paar Jahren habe ich meinen grauen Lappen (also den Führerschein, nicht die Fahrerlaubnis!) verloren und daraufhin einen Scheckkarten-FS bekommen.

                  Die einzige Fahrerlaubnis, die darin mit einem Ablauf-Datum versehen ist, ist die Erlaubnis, LKWs bis zu 12 Tonnen ZGG zu führen - die läuft zur Vollendung des 50. Lebensjahr ab und muss dann per ärztlichem Attest (Seh- und Reaktionstest) verlängert werden.

                  Alle anderen Fahrerlaubnisse sind bei mir nach wie vor unbegrenzt gültig. Und ich bin der Meinung, dass es sich dabei um europäisches Fahrerlaubnis-Recht handelt, diese Fahrerlaubnis also auch in Spanien unbegrenzt gültig sein müsste.
                  Das ist in der Tat wohl ein Scherz. Deine Fahrerlaubnis ist unbefristet gültig - dein Führerschein ganz sicher nicht. Denn nach den geltenden EU-Regelungen darf der Führerschein (nicht zu verwechseln mit der Fahrerlaubnis) nicht mehr unbegrenzt gültig sein, sondern maximal 15 Jahre. Wenn du deinen Führerschein einmal genau auf der Vorderseite ansiehst, findest du unter der Ziffer 4b. das Ablaufdatum für die Gültigkeit deines Führerscheins.

                  Noch am Rande: Es gibt kein EU-Führerscheinrecht. Die Fahrerlaubnisse werden in jedem EU-Staat nach nationalem Recht erteilt. Die darüber ausgestellten Führerscheine (=Dokumentation der erteilten Fahrerlaubnis) sind nach EU-Richtlinie gestaltet. Es gibt nur EU-Recht über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen.
                  Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                    #10
                    @Kanarienvogel:

                    Nope, nada. Mein Scheckkarten-FS wurde vor 2009 ausgestellt, damals gab es noch Scheckkarten-FS ohne Verfallsdatum.

                    Das wurde erst 2009 eingeführt.
                    * * *

                    Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

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                      #11
                      Dann, ich zitiere:

                      2. im Januar 2015 (oder zwei Jahre nach "Residencia", falls später erfolgt) bei der Jefatura de Tráfico registrieren lassen.
                      3. nach fünf oder zehn Jahren (je nach Alter) medizinische Eignungsprüfung vorlegen.
                      4. bis 2035 in einen (spanischen) Scheckkarten-FS umtauschen lassen (ab dann sind EU-weit nur noch Scheckkarten-FS gültig!)
                      5. weiter bei 8.
                      6. sechs Monate vor Ablaufdatum den Umtausch in einen spanischen Scheckkarten-FS beantragen
                      7. nach fünf oder zehn Jahren (je nach Alter) medizinische Eignungsprüfung vorlegen.
                      8. Rechtzeitig vor Ablauf des spanischen Scheckkarten-FS wird man von der Jefatura de Tráfico angeschrieben. Man bekommt ein Formular, welches man ausfüllt, um es dann mit dem alten FS, zwei Fotos, der medizinischen Eignungsprüfung und der Gebührenquittung (Einzahlung auf der Post möglich) an die Jefatura de Tráfico zurückzusenden. Der von der Post abgestempelte Einlieferungsbeleg ist dann ein vorläufiger FS.
                      9. Nach einigen Wochen erhält man dann den endgültigen Scheckkarten-FS mit fünf oder zehn Jahren Gültigkeit (je nach Alter).
                      10. weiter bei 8.

                      Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                        #12
                        Ganz egal, was passiert: Keinesfalls werde ich meine gute, unbegrenzt gültige deutsche FE gegen eine nur limitiert gültige spanische FE eintauschen. Und selbst, wenn es dabei nicht um die FE geht, sondern nur um den Führerschein.

                        Vorher ziehe ich zeitlich begrenzt wieder nach Deutschland um und leben ohne Residencia in Spanien.

                        Aber bis 2035 fliesst noch viel Wasser den Rhein runter ...
                        * * *

                        Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

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                          #13
                          wie auch immer . . .

                          auch im Guten Alten Deutschland ist die Welt nicht stehengeblieben

                          Seit 01.01.2013 steht auf jedem FS ein Gültigkeitsdatum und zu einem späteren Zeitpunkt müssen alle anderen FS (die grauen Lappen, die rosa Pappe und die Scheckkarten-FS ohne Ablaufdatum) in einen Scheckkarten-FS mit Ablaufdatum umgetauscht werden.

                          Grüsse aus der Vergangenheit
                          Anton

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                            #14
                            Dein Umzug wird Dir nicht viel bringen. Hier die deutsche Reglung:

                            "Ab 2013 gibt es eine große Neuerung im Verkehrsrecht: Führerscheine sind ab dem 19. Januar 2013 nicht mehr unbegrenzt gültig.Alle Scheine, die nach diesem Datum ausgestellt werden, gelten nur noch 15 Jahre. Alle Dokumente, die davor ausgegeben wurden, verfallen am 19. Januar 2033. Danach müssen sie neu beantragt werden.

                            Hintergrund dieser Neuregelung ist das EU-Recht: Derzeit werden die Führerscheine nicht zentral erfasst. Sie sind nur bei dem Amt vermerkt, das sie ausgestellt hat. Es gibt kein bundesweites und schon gar kein EU-weites Register. Das will die EU nun ändern. So soll auch ?Führerschein-Tourismus? verhindert werden: Wer in seinem Land die Fahrerlaubnis entzogen bekommt, kann sie derzeit in einem anderem erneut machen.

                            Ein weiterer Grund für die gesetzliche Änderung ist, dass dank neuer technischer Methoden Dokumente immer fälschungssicherer gestaltet werden können. Der regelmäßige Tausch der Führerscheine soll besser vor Missbrauch schützen. Auch sorgt das Verfallsdatum der Scheine dafür, dass die Fotos auf den Dokumenten aktueller sind als bisher.

                            Nach Ablauf der Gültigkeit des Scheins kann er einfach neu beantragt werden. Der Besitzer muss lediglich ein neues Foto liefern und die Kosten für die Erstellung eines neuen Dokuments tragen. Derzeit sind das 24 Euro. Eine Pflichtuntersuchung des Führerscheininhabers ist nicht nötig: Die EU hat es ihren Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie eine derartige Untersuchung einführen wollen oder nicht. Deutschland hat sich dagegen entschieden."

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                              #15
                              Zitat von J-Man Beitrag anzeigen
                              Ganz egal, was passiert: Keinesfalls werde ich meine gute, unbegrenzt gültige deutsche FE gegen eine nur limitiert gültige spanische FE eintauschen. Und selbst, wenn es dabei nicht um die FE geht, sondern nur um den Führerschein.

                              Vorher ziehe ich zeitlich begrenzt wieder nach Deutschland um und leben ohne Residencia in Spanien.

                              Aber bis 2035 fliesst noch viel Wasser den Rhein runter ...
                              Nun ja. In deinem Fall darfst du nicht mehr in Spanien fahren, gerechnet zwei Jahre nach dem Ausstellungsdatum des "Certificado de Ciudadano", dem landläufig "Residencia" genannten grünen Zettel. Das Datum hat die Ausländerbehörde registriert. Wirst du in einer Kontrolle ohne registrierten FS angetroffen, ist es den Beamten der Guardia Civil völlig egal, welche unbefristete FE du in Deutschland hast - im Königreich Spanien hast du dann keine mehr. Und das ist hier - wie in Deutschland auch - eine Straftat. Dabei hilft es dir nicht, wenn du nach Deutschland ausreist; du müsstest auch deine "Residencia" wegen dauerhafter Ausreise löschen lassen und dich beim Ayuntamiento abmelden.

                              Viel Glück!
                              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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                                Kanarienvogel, ich wehre mich nicht gegen die Registrierung (2 Jahre), sondern gegen den Umtausch.

                                Und vorher lösche ich wirklich meine (bisher noch nicht mal vorhandene) Residencia.


                                Aber wie gesagt: Bis dahin fliesst noch viel Wasser den Rhein runter ... wir werden sehen, welche Rechtslage gilt, wenn es so weit ist. Das Fahrerlaubnis-Recht hat sich in den letzten 10 Jahren so häufig geändert, das in den nächsten 10 Jahren dort wohl keine Ruhe einkehren wird ...
                                * * *

                                Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

                                *** Es ist ja deins. ***

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                                  #17
                                  J-Man, ich glaube Du hast meinen Post nicht gelesen... Du kannst dich wehren wollen wie Du willst, weil die gleiche Umtauschregel dann auch in D- Land gilt!

                                  Und Kanarienvogel die Fahrerlaubniss bleibt in Deutschland unbefristet, nicht aber der Führerschein. Somit begehst du keine Straftat sondern eine Ordnungswiedrigkeit!
                                  Zuletzt geändert von butyler; 03.01.2015, 20:21.

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                                    #18
                                    Butyler:

                                    Selbstverständlich habe ich dein Posting gelesen. Und ich habe auch darauf geantwortet, wenn auch ohne dich damit explizit anzusprechen: Bis dahin fliesst noch viel Wasser den Rhein runter.

                                    Wer weiss, ob wir bis dahin überhaupt noch Fahrerlaubnisse benötigen, wenn z. B. die selbstfahrenden Autos sich bis dahin durchsetzen.

                                    Warten wir es ab und diskutieren das Thema in 20 Jahren weiter ...
                                    * * *

                                    Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

                                    *** Es ist ja deins. ***

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                                      #19
                                      Da kann natürlich auch wiederum was dran sein :-)

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                                        #20
                                        Und auch das mit den selbstfahrenden Autos war nur ein Beispiel.

                                        Mal ehrlich: glaubt hier jemand, dass die mehr oder weniger verbindlichen Absichtserklärungen heutiger Politiker und Parlamente vor dem aktuellen Voranschreiten europäischer Richtlinien in auch nur 5 Jahren, von 20 Jahren ganz zu schweigen, noch Bestand haben?

                                        Wir werden sehen. Jegliche heutige Voraussage darüber ist reine Kaffeesatzleserei.
                                        * * *

                                        Wenn Du ein Problem mit mir hast, darfst Du es gerne behalten.

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