Nebenkostenabrechnung

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X

Nebenkostenabrechnung

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Nebenkostenabrechnung

    Hier mal eine generelle Frage zur Abrechnung der Nebenkosten.... für Mieter

    Uns würde interessieren....
    wenn die "Nebenkosten" nicht im Mietpreis enthalten sind sondern jeden
    Monat "nach Verbrauch" abgerechnet werden, kann der Vermieter dann
    zusätzlich zu Wasser und Strom auch die Müllgebühren draufschlagen?

    Danke für eure Meinung

  • Schriftgröße
    #2
    wird wahrscheinlich drauf ankommen, wie es im vertrag formuliert wurde. ob von nebenkosten gesprochen wurde, oder von wasser und strom oder von z.B strom und wasser usw!

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Zitat von abrigos Beitrag anzeigen
      ...........kann der Vermieter dann zusätzlich zu Wasser und Strom auch die Müllgebühren draufschlagen?
      Ja Zu den Nebenkosten zählen auch die Müllgebühren.
      Palito
      Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Zitat von abrigos Beitrag anzeigen
        Hier mal eine generelle Frage zur Abrechnung der Nebenkosten.... für Mieter

        Uns würde interessieren....
        wenn die "Nebenkosten" nicht im Mietpreis enthalten sind sondern jeden
        Monat "nach Verbrauch" abgerechnet werden, kann der Vermieter dann
        zusätzlich zu Wasser und Strom auch die Müllgebühren draufschlagen?

        Danke für eure Meinung
        Das hört sich nach einem deutschen Vermieter an. Würde ich nicht abschließen. Glaube Canarios ist das ziemlich fremd. Bruttomieten regelt der Markt. Die Eigentümer bezahlen blind. In Granadilla wie folgt:

        Grundsteuer - jährlich
        Müll & Straßenreinigung - halbjährlich
        Strom (Endesa) alle 2 Monate
        Wasser (Entemanser) alle 2 Monate
        Verwaltung (Comunidad) - monatlich
        Vorauszahlung für Instandhaltung des Gebäudes (Derrama).

        Würde immer eine Abrechnung verlangen. Strom & Wasser kann man nur schwer auf den Mieter übertragen, ist auch nicht üblich. Derrama könnte ein Streitpunkt sein. Muss die Fassadenfarbe oder der neue Fahrstuhlmotor vom Mieter bezahlt werden?

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Wobei Müll und Strassenreinigung normalerweise schon in der Comunidad drin sein sollten.

          Bei Strom gibt es die Besonderheit, das ein Monat geschätzt ist, der zweite Monat dann auf dem realen Verbrauch der letzten zwei Monate beruht.

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Zitat von mr.mr Beitrag anzeigen
            Wobei Müll und Strassenreinigung normalerweise schon in der Comunidad drin sein sollten.
            Wenn denn eine Comunidad besteht Dies lese ich aber nicht unbedingt aus dem Eingangsthread raus.
            ich z.B. zahle an meinen (übrigens kanarischen Vermieter ) Strom, Wasser und Müll. Nada mas !!
            Palito
            Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum !

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              Das sollte eigentlich aus dem Mietvertrag hervorgehen. Das spanische Mietrecht regelt das klar und deutlich:

              Der Vermieter darf nur die Kosten umlegen, die nach Verbrauch abgerechnet werden. Das sind Wasser und Strom, evtl. noch die Gasbuddel, sofern der Mieter diese Kosten nicht ohnehin schon selbst bezahlt. Daneben erlaubt das Mietrecht auch die Umlage der Müllgebühren. Ebenso darf die Comunidad auf die Mieter umgelegt werden. Dann noch die Kleinreparaturen, und das war's dann aber auch schon. Alle übrigen Kosten hat der Eigentümer (nicht der Bewohner oder Besitzer) zu zahlen. Steht ein Posten nicht im Mietvertrag explizit drin, dann muss der Vermieter zahlen und darf nicht umlegen. Pauschalierte Bezeichnungen ("Umlage, Nebenkosten, etc.") reichen nicht aus.

              Es kommt immer seltener vor, dass Mieter eigene Strom- und Wasser-Lieferverträge abschließen. Das liegt daran, dass bei einer Ummeldung die Anlage komplett auf den neuesten technischen Stand zu bringen ist, bevor die Belieferung aufgenommen wird (weil ohne neue Verkabelung kein Boletin, ohne Boletin kein Lioefervertrag). Aufgrund der hohen Kosten wird also der Vertrag nicht mehr umgeschrieben, sondern einfach laufen gelassen. Der Vermieter lässt vielleicht nicht mehr von seinem Konto abbuchen, sondern von dem des Mieters (was die EVU längst nicht mehr überall hinnehmen), oder er legt sie dem Mieter vor, der sie dann an den Vermieter bezahlt.
              Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

              Kommentar

              Lädt...
              X