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    #1

    Fahrzeugummeldung

    Ich habe mir ein neues Fahrzeug zugelegt und dieses umgemeldet (lassen)
    Laut Tráfico braucht man dazu "nur" den Steuerbeleg vom letzten Jahr.
    Nun ist der Verkäufer für das aktuelle Jahr zuständig und verantwortlich, hat die Steuer 2014 jedoch noch nicht bezahlt. Zugesagt hat er es mir.
    Was kann mir passieren wenn der Verkäufer die kfz-Steuer für 2014 nicht bezahlt?
    Ich denke daran, was passiert wenn ich das Fahrzeug wieder verkaufen möchte und eine offene Steuerschuld besteht. Sollte ich in den sauren Apfel beissen und die Schuld begleichen?

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    #2
    Da war der "Ummelder" aber nicht auf Zack !

    Wenn das nicht beglichen wird, und Du automatische Bankabbuchung eingerichtet hast, wird das spätestens im nächsten Jahr mit Strafgebühren von Dir abgebucht.
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

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      #3
      Nicht ganz richtig:

      Steuerschuldner ist immer derjenige, auf den das Fahrzeug am 1. Januar des betreffenden Jahres zugelassen war. Bezahlt werden kann die Steuer aber erst ab dem 20. April (und das kann je nach Ayuntamiento auch noch variieren...). Wird das Fahrzeug in der Zwischenzeit verkauft, bleibt der ursprüngliche Besitzer dennoch Steuerschuldner und wird in die Haftung genommen.

      Der Käufer kann aber erst ummelden, wenn die fällige Steuer bezahlt wurde. Also: Wenn er vor der Fälligkeit des laufenden Jahres gekauft hat, muss er den Beleg des Vorjahres vorlegen. Ansonsten den des laufenden Jahres. Macht er das nicht, dann wird nicht umgeschrieben.

      Folge: Bis zur erfolgten Umschreibung in den Registern der Jefatura de Tráfico bleibt der Verkäufer haftbar. Er muss auch alle Multas bezahlen, die bis dahin anfallen, selbst wenn er nicht mehr gefahren ist. Er kann das nur verhindern, wenn er selbst den Fahrer benennt UND dieser von den Behörden erreicht wird. Ansonsten bleibt nämlich der Halter allein verantwortlich.

      Wenn der "Ummelder" eine professionelle Gestoría war, dann wissen die auch, wie sie dennoch eine Ummeldung erzwingen können...
      Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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        #4
        Hallo Kanarienvogel,
        vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das beantwortet aber nicht meine Frage, die da wäre: "Was habe ich für Nachteile, wenn der Verkäufer die Steuer für 2014 nicht bezahlt". Inzwischen ist das Fahrzeug problemlos auf mich umgeschrieben, aber ich könnte es jetzt zum Beispiel im nächsten Jahr nicht verkaufen, weil ich den Beleg nicht habe und die Steuer nicht bezahlt ist. Was passiert aber ab 2016, wenn ich den Steuerbeleg für 2015 nachweisen kann? Kann ich das Fahrzeug verkaufen oder abmelden, wenn nachweislich die Steuer 2014 nicht bezahlt wurde???? Rechtlich gesehen ist der Verkáufer veranwtortlich aber habe ich als Käufer nicht auch das Nachsehen?

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          #5
          Zitat von LaTorre Beitrag anzeigen
          Da war der "Ummelder" aber nicht auf Zack !

          Wenn das nicht beglichen wird, und Du automatische Bankabbuchung eingerichtet hast, wird das spätestens im nächsten Jahr mit Strafgebühren von Dir abgebucht.
          Mit welchem Recht? Das kann ich mir nun auch wieder nicht vorstellen. Verantwortlich ist der Besitzer zum 01.01.2014 und das war definitiv nicht ich.

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            #6
            Wenn das Fahrzeug bereits auf dich umgeschrieben wurde, hast du auch kein Nachsehen. Es sei denn, du wolltest das Fahrzeug noch in diesem Jahr verkaufen. So aber wartest du einfach auf die Zahlung im April 2015 (die du ja dann vornehmen musst), und dann hast du einen gültigen Beleg. Die vorherige Steuer bleibt nach wie vor am Vorbesitzer hängen. Und ist damit allein sein Problem.

            Kannst dich also beruhigt zurücklehnen. Nachteile hat nur der Steuerschuldner für 2014 zu befürchten. Sie werden ihm irgendwann den Betrag von seinem Konto pfänden (einschließlich der Zinsen, Vollstreckungskosten und Strafzuschläge). Das Fahrzeug haftet nicht, weil es nicht mehr Eigentum des Vorbesitzers ist. Das Eigentum ist mit der Eintragung in das Halterregister bei der Jefatura de Tráfico auf dich übergegangen.
            Zuletzt geändert von Kanarienvogel; 20.11.2014, 19:03.
            Lieber ein kleines Licht, als ein großer Armleuchter!

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              #7
              Oki, dann bin ich ja beruhigt. Vielen Dank.

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