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    #1

    Einträge in Escritura ändern

    Hallo Forum,

    derzeit beschäftigt mich die Frage, ob es möglich ist, Änderungen in der Escritura vornehmen zu lassen, ohne dabei auf Teneriffa zu sein. Ich kann mir gut vorstellen, dass das durch hiesige Anwälte/ Notare möglich ist.

    Hat schon mal jemand Erfahrungen damit gemacht, ob das machbar ist, oder muss man das zwangsläufig vor Ort machen?

    Beste Grüße

    Joachim

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    #2
    Wende Dich an hier: Permalink #10

    http://www.forumteneriffa.de/tenerif...9952-erbe.html

    Kompetenter Mann, deutschsprachig.
    ******************************************

    ?

    Nein, nichts Neues !

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      #3
      Grundbuchänderungen, - Nota Simple - sind nur über einen spanischen Notar möglich.
      Nur Größenangaben kann auch ein Vermesser berichtigen.
      Theoretisch geht das auch über das Konsulat, aber praktisch klappt es nicht.

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        #4
        was soll denn eine "nota simple" mit einer grundbuchänderung zu tun haben????



        ps

        ich liebe dieter nuhr - aber wenns schon sein muß dann wenigstens vorher google bemühen (falls man selbst keine ahnung hat).
        Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
        ---
        La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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          #5
          Hallo,
          ist den beim Kauf eines Objektes, die escritura nicht mit dabei?
          Wir sollen jetzt noch die escritura extra bezahlen, ist das normal?
          Weil das nochmal richtig Geld kostet.
          Gibt es da eine Richtlinie?
          Wäre nett wenn es jemand sagen könnte oder einen Hinweis hat!!
          Danke

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            #6
            Da will Euch wohl jemand über den Tisch ziehen, natürlich müsst Ihr eine Escritura bekommen, wenn Ihr das Objekt gekauft habt.

            Si no se pacta nada en el contrato privado, o si se indica que los gastos son ?según Ley?, la parte vendedora pagará la plusvalía, y la mayor parte de la escritura -la matriz u original-, mientras que la parte compradora pagará la otra parte de la escritura -copias-, (aunque esta regla varía según la Comunidad Autónoma) los gastos de inscripción registral, y los impuestos
            http://www.notariado.org/liferay/web...ta-de-vivienda
            Zuletzt geändert von Achined; 08.09.2016, 11:22.
            Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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              #7
              .....Das wäre ja der Hammer wenn die so abzocken würden. Machten so ein netten Eindruck.
              Danke, für die schnelle Antwort!

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                #8
                Ja die kostet nichts extra ....die bekommt man beim Kauf mit ....aber hier wird ja mit alles getrickst ....

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                  #9
                  Achineds Zitat beginnt mit. "Falls im Vertrag nichts anderes vereinbart,..."
                  Vielleicht steht da ja was anderes, als was "laut Gesetz" üblich ist.

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                    #10
                    Die escritura oder genauer die escritura publica erstellt ein Notar und das Notariat verlangt Geld für seine Dienstleistung. Die Escritura muss immer beim Notariat bezahlt werden ansonsten geben diese das Dokument nicht raus.
                    Im Normalfall übernimmt der Käufer einer Immobilie die Kosten für den Notar und auch das Grundbuchamt. Ist ja auch im Sinne des Käufers einen Grundbucheintrag zu bekommen. Vereinbaren und verhandeln kann man aber natürlich alles mit dem Verkäufer ob er sich an den Kosrten beteiligt. Sollte man aber ganz klar vorher machen.

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