Hallo TF-Residenten,
wir hatten gestern im Stammtisch Nord kurz angesprochen, ob man bei der BT-Wahl wählen darf, wenn man dort keinen Wohnsitz mehr hat.
Anbei eine Antwort (basierend auf einem Wikipedia_Beitrag), Ähnliches findet sich übrigens auch im Wochenspiegel vom 07.08.13, Seite 17, mit weiterführenden Links.
Auslandsdeutsche dürfen in Deutschland nur mit Einschränkungen an Wahlen teilnehmen.
Bei Bundestagswahlen dürfen Auslandsdeutsche seit dem 3. Mai 2013 nur wählen, wenn sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Auslandsdeutsche, auf die dies nicht zutrifft, haben kein Wahlrecht bei Bundestagswahlen.
Auslandsdeutsche können sich bis spägtestens 01.09.13 in das Wählerverzeichnis ihres letzten Wohnsitzwahlkreises (Gemeinmde, in der man in Deutschland zuletzt gemeldet war, Formulare gibt's beim Bundeswahlleiter) eintragen lassen und per Briefwahl teilnehmen. Auslandsdeutsche, die noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, haben ihren Wahlkreis am Schwerpunkt ihrer persönlichen Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland, also ihren Arbeitsort bei Grenzpendlern, weiterhin die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im Bundesgebiet, oder bei Ortskräften deutscher Auslandsvertretungen in der Regel das Auswärtige Amt und damit das Bezirksamt Mitte von Berlin (Wahlkreis 75).
wir hatten gestern im Stammtisch Nord kurz angesprochen, ob man bei der BT-Wahl wählen darf, wenn man dort keinen Wohnsitz mehr hat.
Anbei eine Antwort (basierend auf einem Wikipedia_Beitrag), Ähnliches findet sich übrigens auch im Wochenspiegel vom 07.08.13, Seite 17, mit weiterführenden Links.
Auslandsdeutsche dürfen in Deutschland nur mit Einschränkungen an Wahlen teilnehmen.
Bei Bundestagswahlen dürfen Auslandsdeutsche seit dem 3. Mai 2013 nur wählen, wenn sie entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Auslandsdeutsche, auf die dies nicht zutrifft, haben kein Wahlrecht bei Bundestagswahlen.
Auslandsdeutsche können sich bis spägtestens 01.09.13 in das Wählerverzeichnis ihres letzten Wohnsitzwahlkreises (Gemeinmde, in der man in Deutschland zuletzt gemeldet war, Formulare gibt's beim Bundeswahlleiter) eintragen lassen und per Briefwahl teilnehmen. Auslandsdeutsche, die noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, haben ihren Wahlkreis am Schwerpunkt ihrer persönlichen Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland, also ihren Arbeitsort bei Grenzpendlern, weiterhin die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im Bundesgebiet, oder bei Ortskräften deutscher Auslandsvertretungen in der Regel das Auswärtige Amt und damit das Bezirksamt Mitte von Berlin (Wahlkreis 75).
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