also ich brech hier mal eine lanze für die einschaltung eines anwalts.
der deutsche honorarkonsul hat extra für den imobilienkauf viele infos zusammen getragen, da steht genau warum:
http://www.honorarkonsul-teneriffa.d...Auslaender.pdf
bitte lies das durch - da stehen alle antworten auf deine fragen aus höchst seriöser quelle drin.
ist sehr umfassend erläutert. das spanische recht hat nämlich einige - elementare- abweichungen vom deutschen recht.
zwecks NIE beantragen: je früher, desto besser.
der deutsche honorarkonsul hat extra für den imobilienkauf viele infos zusammen getragen, da steht genau warum:
http://www.honorarkonsul-teneriffa.d...Auslaender.pdf
bitte lies das durch - da stehen alle antworten auf deine fragen aus höchst seriöser quelle drin.
ist sehr umfassend erläutert. das spanische recht hat nämlich einige - elementare- abweichungen vom deutschen recht.
zwecks NIE beantragen: je früher, desto besser.
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