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    #21
    Zitat von HolgerP Beitrag anzeigen
    Wie sind da die Termine?
    Beim modelo 210 muss es bis zum 31.12. des Folgejahres abgegeben sein (Z. B. für 2010 bis spätestens 31.12.2011 abgeben.).

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      #22
      Zitat von Perenquen Beitrag anzeigen
      @Holly12

      ... nichts für ungut, Holly12. Du hast noch eine ganze Reihe Schularbeiten vor dir. Kannst es aber auch so wie viele Landsleute in Spanien halten.

      Mein Rat: Setz dich mit dem von dir genannten Finanzamt in Verbindung und lege deinen individuellen Sachverhalt dar (Einkunftsarten, Wohnsitz/gewöhnliches Aufenthaltsland). Die Neubrandenburger sagen dir dann, wem nach dem DBA das Besteuerungsrecht zusteht.

      Nach meinem Kenntnisstand sind ausschließlich Pensionen (Bund, Länder, Kommunen und ggf. KdÖR) per se in D zu versteuern.

      Beste Grüße, Perenquén
      @ Perenquen

      Ist sicher gut gemeint, aber diese "Schularbeiten" habe ich längst gemacht. Deswegen weiss ich eben über das für sogenannte Auslandsrentner zuständige Finanzamt Neubrandenburg Beischeid. Ergänzend zu deiner pauschalen Aussage: Eine Steuererklärung in Spanien ist in diesem Fall wie beschrieben definitiv nicht notwendig!

      Ich habe schon viele Jahre im Ausland gelebt. Ich informiere mich immer vorher, damit ich dann die für mich einfachste (minimalbürokratischste) und natürlich legale Lösung anstreben kann.
      Aber da sich immer wieder was ändert in der Ämterwelt, frage ich halt nach, wenn ich ein unbekanntes Stichwort wie "Nichtresidentensteuer" entdecke. Und freue mich über aufklärende Hinweise. Diese Frage ist aber wohl inzw. geklärt, ist "nur" eine Immobiliensteuer, kannte ich unter einem anderen Namen (Grund-und Boden-Abgabe).

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        #23
        Die "Hausaufgaben" sind mitnichten gemacht, weil Deine Aussagen einfach z. T. falsch sind. Aber mich interessieren die Hausaufgaben anderer recht wenig, Hauptsache meine sind richtig.

        Beamtenpensionen müssen in Deutschland versteuert werden, diese Aussage von perenquen ist richtig.

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          #24
          Zitat von toyka Beitrag anzeigen
          Die "Hausaufgaben" sind mitnichten gemacht, weil Deine Aussagen einfach z. T. falsch sind. Aber mich interessieren die Hausaufgaben anderer recht wenig, Hauptsache meine sind richtig.

          Beamtenpensionen müssen in Deutschland versteuert werden, diese Aussage von perenquen ist richtig.
          @toyka

          Du bist anscheinend nicht so gut informiert, wie du glaubst. Wenn dich eine Sache nicht betrifft, ist das auch o.k., aber du solltest hier nicht so falsche Sachen behaupten für die Allgemeinheit.
          Es gibt keine Spezialregelungen für Beamtenpensionen, sie werden steuerlich wie andere Rentner behandelt, also nur besteuert, wenn über einer bestimmten Grenze, und, falls der Rentner im Ausland wohnt, über das besagte Finanzamt Neubrandenburg.

          Ich habe nur die offiziellen Angaben des Finanzministeriums zitiert und du kannst es selbst auf der angegebenen Seite nachlesen. Ist nicht meine persönliche Meinung, sondern geltendes Recht! Auch wenn du es nicht glauben willst.

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            #25
            @ Holly12

            Das Besteuerungsrecht regelt das unlängst neu gefasste Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Spanien und Deutschland. Auf dt. Seite ist für Alterseinkünfte im Zusammenhang mit einem Wohnsitz u./o. gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

            Grundsätzlich steht das Besteuerungsrecht für die Alterseinkünfte Spanien zu, soweit hier Wohnsitz u./o. der gewöhnliche Aufenthalt (Stichworte 183 Tage, Lebensmittelpunkt) genommen wurde.

            Neben umfangreichen Detailregelungen für weitere Einkünfte und bestimmte Einkünfte ab 2015 etc. ist in dem DBA auch festgelegt, dass Alterseinkünfte aus Pensionen (ehemalige Beamte von Bund, Ländern und Kommunen) abweichend von dem Grundsatz ausschließlich in Deutschland zu versteuern sind, also unabhängig von Wohnsitz u./o. gewöhnlichem Aufenthalt.

            Ob und wie viel letztlich nach Überschreitung definierter Freigrenzen (in D und E unterschiedlich) an Steuern aus Alterseinkünften in D oder E zu entrichten ist, bestimmt sich für z.B. Sozialversicherungsrentner nach dem Recht des Landes, dem die Besteuerung nach dem DBA zusteht. Bei ehemaligen Beamten steht das Besteuerungsrecht nach Übereinkunft beider Länder stets dem die Pension auszahlenden Land zu (Kassenstaatsprinzip).

            Und hier viel Vergnügen bei der Lektüre, *grins:
            Angehängte Dateien
            Zuletzt geändert von Perenquen; 09.02.2012, 13:17.
            .

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              #26
              @ Perenquen

              Danke, dass du meinen Hinweis für Rentner bestätigst und ergänzt! "grins!"
              Obwohl vermutlich einige Leute hier damit Probleme haben, einen bestimmten Rentner-Steuer-Status durch einen umfassenden Rundumschlag der allgemeien DBA zu verstehen.
              Ich möchte vorschlagen, dass du deinen - für viele sicher ganz hilfreichen - Beitrag zu einem Forums-Thread über Steuern generell verschiebst, damit dann alle Interessierten ihn finden können ...

              Du solltest jedoch den Beitrag nicht an mich adressieren, da mich das gar nicht betrifft:
              -. Ich kenne mich schon länger mit DBA aus, habe nur auf einen Sonderfall bei Rentnern aufmerksam gemacht, kann ja jeder nachlesen beim Finanzamt.
              -. meine Anfrage nach dem Hintergrund der Nichtresidentensteuer ist geklärt. Und:
              -. Meine persönliche Renten-Steuer-Planung ist längst geklärt, bin überall komplett steuerfrei und das ganz legal. Braucht mich also nicht mehr zu kümmern.

              Aber wer nicht wissen will, wie das geht, der findet bei deinem Beitrag sicher genug Hinweise, wo man wie welche Steuern abliefern kann. Und natürlich sollte man legal bleiben und deswegen die Texte auch lesen, nicht wahr?

              Bewahr dir das Grinsen dabei, ist echt süß beim Thema Steuern!

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                #27
                Ich muss auch gerade grinsen.

                Es gibt doch immer wieder Schlauberger/-innen.

                So wird z.B. von einer solchen behauptet, die Besteuerung von Renten Auslandsdeutscher liege grundsätzlich beim Finanzamt Neubrandenburg. Das dem im Falle Spaniens nicht so ist, kann man durch einige Mausclicks schnell erfahren (insofern sind die Informationen von "Perenquen" hinsichtlich der Besonderheit des DBA mit Spanien völlig richtig).

                Ebenso wird behauptet, dass der deutschen Krankenkasse der Wohnsitz des Versicherten völlig egal sei. Nun, auch das ist falsch, zumindest bei Privatversicherungen und wohl auch bei den gesetzlichen, die im Zweifel eine Anmeldung im spanischen Gesundheitssystem verlangen und dann nach dessen Bestimmungen abrechnen bzw. Leistungen gewähren.

                Eine weitere falsche Behauptung ist die, dass bei einem Wohnsitz in Spanien für auf einem Konto liegende "Kröten" keine Steuern anfallen. Für das Jahr 2011 und 2012 (Verlängerung möglich und denkbar) wurde eine Sonderregelung getroffen, nach der für Vermögen über € 700.000,-- eine Vermögenssteuer zu entrichten ist. Der spanische Staat braucht Geld und holt es sich früher oder später, auch bei den komplett und umfassend Informierten.



                .

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                  #28
                  @ Ulrich

                  ? in einem Punkt stimme ich ?Holly12? zu: Die letzten Beiträge gehören eher zu einem eigenständigen Thread. Alle übrigen Ausführungen - zumal im Kontext gelesen - sind substanzloses Geschreibsel.

                  Hier noch eine Ergänzung zu deiner letzten Anmerkung, Ulrich. Das in #25 angefügte DBA mit Spanien soll das aus 1968 ablösen. Infolge des Regierungswechsels ist das neue DBA noch nicht ratifiziert. Es enthält neben zahlreichen kosmetischen Anpassungen wichtige Regelungen für die künftig nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften.

                  Und für den einen oder anderen Steueroptimierer zwei lesenswerte Passagen:

                  Artikel 25 - Informationsaustausch
                  Artikel 26 - Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

                  Die Konsequenzen des neuen DBA bis hin zur wechselseitigen Vollstreckung und der Verjährung von Forderungen werden künftig manchen Thread initiieren.
                  .

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                    #29
                    Nichtresidentensteuer Modelo 210

                    Die Nichtresidentensteuer kann man jetzt für nur 9,90 ? vollständig online abgeben über www.nichtresidentensteuer.es . Es gibt auch ein Anleitungsvideo auf youtube dazu - einfach nichtresidentensteuer bei youtube eingeben. Und bevor die Frage auftaucht - ja, ich bin derjenige der das anbietet. Ich finde es einfach hirnrissig sich als angeblicher Kunde irgendwo einzuloggen wie es andere STeuerberater machen - ich bin da mehr für transparenz.Weitere Infos dazu auch auf www.meinsteuerberater.es. Bin aber nich nur dazu hier um Werbung für mich zu machen sondern natürlich auch um allgemeine Fragen zur Nichtresidentensteuer im Gegenzug kostenlos hier zu beantworten. Ich schaue nun regelmäßig hier rein und stehe zur Verfügung.
                    Zuletzt geändert von asesor; 24.02.2012, 20:55.

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                      #30
                      Das steht "... wir geben ihr modelo 210 beim Finanzamt ab..." Angeblich kann man doch nur über eine Bank bezahlen. Oder geht Ihr zu der entsprechenden Bank und gebt dort die Erklärungen ab???
                      Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
                      obwohl sie keinen Schimmer haben.
                      Heinz Erhardt

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                        #31
                        Es funktioniert alles online - wir geben das modelo online ab und über die angegebene Kontonummer bucht das finanzamt dann am letzten Arbeitstag des Jahres die steuer vom Konto ab. Es gibt keinerlei laufereien zur bank etc - du bekommst das ABGEGEBENE Formular als PDF zugesand

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                          #32
                          Glaube da stimmt was nicht bei den Angaben von Asesor

                          wieso komme ich von der ES-Domain auf
                          eine DE-Domain https://www.dw-formmailer.de/

                          die Daten sammelt?

                          Bitte seid vorsichtig!

                          Gruß

                          der Mainzer

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                            #33
                            Damit ist alles in Ordnung, das Formular wird über den DW Formmailer verschlüsselt übertragen - wie sollten sonst dei Daten online erfasst werden ?
                            Für weiter Infos zu seriösität etc empfehle ich www.meinsteuerberater.es oder auch das Erläuterungsvideo bei Youtube unter "Nichtresidentensteuer"

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                              #34
                              Tja, alle Angaben, einschliesslich Konto-Nr, etc. Wie wird das da mit dem Datenschutz gehandhabt???
                              Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
                              obwohl sie keinen Schimmer haben.
                              Heinz Erhardt

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                                #35
                                ... Idee und möglicherweise auch die Umsetzung mögen ja durchdacht, erprobt und "kundenfreundlich" sein. Aber, ich gebe doch meine Daten einschliesslich Kontozugriff nicht über das Netz an eine anonyme Adresse.

                                Wenn es sich um einen seriösen kommerziellen Service handelt, dann bitte auch eine Angabe zu den konkreten Geschäftskoordinaten.
                                .

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                                  #36
                                  Der Datenschutz gemäß LOPD wird natürlich beachtet und die gespeicherten Daten werden ausschließlich für den genannten Zweck genutzt. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt .

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                                    #37
                                    Alles weitere auf www.meinsteuerberater.es . Dort findet man auch Daten zur Zulassung, Impressum etc.

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                                      #38
                                      Wird so dargestellt, als handle es sich um eine Firma, aber eine X-Steuernummer gehört immer einer Privatperson.
                                      Also: Freiwillige vor. Ich hätte lieber jemand, dem ich gegenüber sitzen kann und der mich individuell berät ohne dass meine Daten im www rumschwirren.
                                      Manche Menschen wollen immer nur glänzen,
                                      obwohl sie keinen Schimmer haben.
                                      Heinz Erhardt

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                                        #39
                                        Es ist eine Firma. Ein X steht für Ausländer. Ein ausländischer (in diesem Fall Deutscher) Steuerberater wird immer ein X oder ein Y als Beginn seiner Steuernummer haben. Also : Es bedeutet lediglich daß es keine Gesellschaft ist , die hätte beispielsweise ein A oder B. (S:A. / S.L.) aber mit privat oder Geschäft hat das nichts zu tun. Ein Deutscher bekommt nicht dadurch eine andere NIE Nummer daß er ein Gewerbe anmeldet.

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                                          #40
                                          ... mir gefällt der Auftritt von "asesor" nicht. Er bewirbt ein Geschäft, macht aber nicht die im Forum dafür geforderten Angaben, verweist nur auf einen Internetanbieter. Woher weiss ich, dass "asesor" und die Internetfirma identisch sind?

                                          Mag ja alles seriös sein, klug ist der Vortrag nicht.
                                          .

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