Nichtausbezahlte Mietskaution

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    #1

    Nichtausbezahlte Mietskaution

    Hallo liebe Forianer,
    Wer kennt sich hier aus mit dem spanischen Mietsrecht?
    Es geht darum das wir hier eine Wohnung gemietet hatten und 2 Monate Kaution bezahlt hatten. Der Vermieter jetzt aber, nach unserem Auszug, Gründe sucht um und die Kaution nicht auszuzahlen.
    Wer ist hier verantwortlich für die Renovierung der Wohnung?
    Ich muss dazu sagen das wir die Wohnung in einem sehr sauberen und ordentlichen Zustand zurück gegeben haben.
    Da wir aber auf der Terasse ein paar kleine Löcher gebohrt haben und vergessen haben diese wieder zu verschliessen, verlangt er jetzt 350? für die Renovierung. Ausserdem hat er uns ein Jahr lang keine Sromrechnung geschickt.Obwohl wir diese mehrmal angefordert haben. Wir waren bei der Wohnungsrückgabe und Besichtigung nicht dabei und haben die Schlüssel bereits eine Woche vorher abgegeben.Man hätte uns das doch vorher sagen müssen und nicht erst im nachhinein, wenn schon neue Mieter darin sind. Oder?
    Dieses Geld will er jetzt auch von der Kaution einbehalten. Es ist nicht so das wir den Strom nicht bezahlen wollen,aber darf er das von der Kaution einbehalten?
    Ausserdem kann man hier auf Teneriffa Zinsen und wieviel % verlangen auf die nicht eingehaltene Frist der Auszahlung?

    Ich hatte schon öfters gehört, das man die Kaution hier vorher abwohnen soll, da man hier die Kaution nicht zurück bekommt und wollte es nicht glauben. Jetzt sind wir klüger und werde
    n das auch in Zukunft so halten.

    Vieleicht kennt sich ja hier jemand aus.
    Lg Gaby
    www.pflege-teneriffa.de

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    #2
    einfach unter lehrgeld abbuchen,und das nächste mal etwas schlauer sein,strom habt ihr ja nicht bezahlt,ud wasser auch nicht da geht das schon auf oder ?

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      #3
      Zitat von olbi Beitrag anzeigen
      einfach unter lehrgeld abbuchen,und das nächste mal etwas schlauer sein,strom habt ihr ja nicht bezahlt,ud wasser auch nicht da geht das schon auf oder ?
      Hola Olbi, Wasser haben wir bezahlt und die Stromrechnug beträgt rund 650?, da wir aber 1040? bezahlt haben, müsste er uns noch 400? auszahlen. Wir wollen darauf auch nicht verzichten.
      www.pflege-teneriffa.de

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        #4
        Genau die gleiche Erfahrung haben wir bei unserem letzten Umzug auch gemacht. Ich glaube, die Vermieter kennen das nicht wirklich, die Kaution zurückzubezahlen. Wir haben es nach endlosen Telefonaten und Streitereien dann auch unter "Lehrgeld" verbucht.
        Alles wird Gut!
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          #5
          Wenn du auf dein Geld bestehen willst, musst du sehr wahrscheinlich einen Anwalt bemühen und wiederum ewige Zeiten warten, bis sich das was tut. Und zum Schluss trägst du wahrscheinlich mehr als den ausstehenden Betrag zum Anwalt.

          Sorry, das nicht nicht wirklich gute Tips, aber vielleicht hat ja jemand anderes noch ne bessere Idee.
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            #6
            Zitat von moeffe Beitrag anzeigen
            Wenn du auf dein Geld bestehen willst, musst du sehr wahrscheinlich einen Anwalt bemühen und wiederum ewige Zeiten warten, bis sich das was tut. Und zum Schluss trägst du wahrscheinlich mehr als den ausstehenden Betrag zum Anwalt.

            Sorry, das nicht nicht wirklich gute Tips, aber vielleicht hat ja jemand anderes noch ne bessere Idee.
            Hola moeffe, wie ist das eigentlich wenn man von dem Gericht hier R
            echt erhält. Muss dann nicht derjenige auch unseren Anwalt bezahlen der den Prozess verliert?
            LG Gaby
            www.pflege-teneriffa.de

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              #7
              das ist wie in deutschland,recht haben ist noch lange nicht recht bekommen,kauf dir eine schöne flasche wein ,mache dir einen schönen tag und vergesse einfach alles,das schon die nerven und du bleibst gesund .

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                #8
                Wenn im Mietvertrag der Strom nicht als Bestandteil der Mietzahlung enthalten war dann ist das Zahlen der Stromrechnung doch unstrittig, oder? Die verspätete Zustellung der Rechnung ist rechtlich kein Grund für eine Nichtzahlung. Wird von der Kaution einbehalten und fertig.

                Bleiben ca. ? 400,--. Und darüber wollt ihr euch wirklich vor einem spanischen Gericht streiten bzw. darüber wie viel die nicht zugeschmierten Löcher auf der Terrasse gegengerechnet werden dürfen?

                Folgt dem Tip von Olbi, das ist bestimmt besser.




                .

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                  #9
                  Moin, habe vor einiger Zeit mal gelesen dass das Kautionsproblem in Spanien ziemlich radikal gelöst wird. Die Mieter zahlen einfach zwei,drei Monate vor Auszug keine Miete mehr.
                  Wird in diesem Fall nicht mehr funxen...also einfach abhaken. Prost.

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                    #10
                    Kaution

                    Zitat von bohgab Beitrag anzeigen
                    Hallo liebe Forianer,
                    Wer kennt sich hier aus mit dem spanischen Mietsrecht?
                    Es geht darum das wir hier eine Wohnung gemietet hatten und 2 Monate Kaution bezahlt hatten. Der Vermieter jetzt aber, nach unserem Auszug, Gründe sucht um und die Kaution nicht auszuzahlen.
                    Wer ist hier verantwortlich für die Renovierung der Wohnung?
                    Ich muss dazu sagen das wir die Wohnung in einem sehr sauberen und ordentlichen Zustand zurück gegeben haben.
                    Da wir aber auf der Terasse ein paar kleine Löcher gebohrt haben und vergessen haben diese wieder zu verschliessen, verlangt er jetzt 350? für die Renovierung. Ausserdem hat er uns ein Jahr lang keine Sromrechnung geschickt.Obwohl wir diese mehrmal angefordert haben. Wir waren bei der Wohnungsrückgabe und Besichtigung nicht dabei und haben die Schlüssel bereits eine Woche vorher abgegeben.Man hätte uns das doch vorher sagen müssen und nicht erst im nachhinein, wenn schon neue Mieter darin sind. Oder?
                    Dieses Geld will er jetzt auch von der Kaution einbehalten. Es ist nicht so das wir den Strom nicht bezahlen wollen,aber darf er das von der Kaution einbehalten?
                    Ausserdem kann man hier auf Teneriffa Zinsen und wieviel % verlangen auf die nicht eingehaltene Frist der Auszahlung?

                    Ich hatte schon öfters gehört, das man die Kaution hier vorher abwohnen soll, da man hier die Kaution nicht zurück bekommt und wollte es nicht glauben. Jetzt sind wir klüger und werde
                    n das auch in Zukunft so halten.

                    Vieleicht kennt sich ja hier jemand aus.
                    Lg Gaby
                    Du kannst den Eigentuemer ja mal fragen, ob er die Mieteinnahmen versteuert hat.

                    Mieteinnahmen muessen dem Finanzamt gemeldet werden.

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                      #11
                      "Du kannst den Eigentuemer ja mal fragen, ob er die Mieteinnahmen versteuert hat.
                      Mieteinnahmen muessen dem Finanzamt gemeldet werden."


                      Uuups, das könnte in die Hose gehen. Wenn in Spanien das Steuereintreiben nach griechischem Vorbild funxt, dann nach dem 40-40-20 Modell:
                      40% bleiben dem Schuldner, 40% streicht sich der Beamte ein, 20% kriegt der Fiskus. Das gibt Ärger

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                        #12
                        Mieteinnahmen

                        Zitat von tellus29 Beitrag anzeigen
                        "Du kannst den Eigentuemer ja mal fragen, ob er die Mieteinnahmen versteuert hat.
                        Mieteinnahmen muessen dem Finanzamt gemeldet werden."


                        Uuups, das könnte in die Hose gehen. Wenn in Spanien das Steuereintreiben nach griechischem Vorbild funxt, dann nach dem 40-40-20 Modell:
                        40% bleiben dem Schuldner, 40% streicht sich der Beamte ein, 20% kriegt der Fiskus. Das gibt Ärger
                        Wieso der Beamte?
                        Als Vermieter musst du deine Mieteinnahmen bei deiner Steuererklaerung dem Finanzamt als Einkuenfte melden. Da bleibt wohl kaum die Moeglichkeit, dem Finanzbeamten etwas zu zu stecken.
                        Da viele schwarz vermieten, haben sie nicht so gerne, mit dem Finanzamt zu drohen.
                        Macht man ja eigentlich auch nicht.

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                          #13
                          Folge Olbis Rat und vergesst das Geld,
                          Mietkautionen werden hier vor Auszug abgewohnt... man bekommt sie sowieso nicht zurueck.
                          .

                          Wer Kinder großzieht, taumelt zwischen
                          himmlischen Frieden
                          und
                          Guerillakrieg

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                            #14
                            Hier wird Kaution verlangt um bei Nichtzahlung schneller Klage erheben zu können.
                            Räumungsklagen wegen Nichtzahlung dauern hier - bei einem gewieften Nichtmietezahler - mind. 18 Monate.
                            Die Regierung wierbt zwar ständig mit neuen Gesetzen, die jedoch durch die Überlastung der Gerichte, noch zu keiner Beschleunigung der Verfahren geführt haben.

                            Verzinsung der Kaution ist theoretisch möglich, wird aber nicht praktiziert.
                            Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
                            ---
                            La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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                              #15
                              Die Mietkaution, oft 2 Monatsmieten, stellt für den Empfänger einen Dauerkredit dar, der verzinst werden SOLLTE, was spezifiziert in den Mietvertrag mit aufgenommen werden muss.

                              Ob man aber dann die Wohnung bekommt, ist eine andere Nummer............
                              ******************************************

                              ?

                              Nein, nichts Neues !

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                                #16
                                Keine Probleme mit Kaution-Zurück

                                Um hier das Bild ein bisschen gerade zu rücken:

                                Ich habe auch mal eine Wohnung gemietet und ein paar Tage vor Auszug die Wohnung Schlüssel-Rückgabe durchführen wollen. Der Vermieter hat entdeckt, dass an der Decke komische Dullen waren und meinte, er hat die Wohnung komplett neu renoviert an mich übergeben und da waren vorher keine Dullen an der Decke - und da ich mich auch nicht an diese Dullen bei Einzug erinnern konnte ... und es unwahrscheinlich ist, dass er heimlich reinkommt, um Dullen an die Decke zu machen, müssen dies wohl in meiner Mietzeit entstanden sein...

                                (Die Dullen sahen aus wie wenn jemand mit dem Besenstiel an die Decke geklopft hatte - muss wohl meine Putzfrau gewesen sein, weil die Musik des Nachbarn sie wohl beim Fernsehschauen gestört haben muss ...)

                                Also hab ich mit dem Vermieter vereinbart, die Schlüsselübergabe auf eine Woche später zu vertagen, so dass ich die Dullen entfernen lassen kann.

                                Nachdem ein Freund dies mit kleinen Spachtel- und Malerarbeiten kurz erledigt hatte, dann die Schlüsselübergabe.

                                Eine Woche später hatte ich die Kaution auf meinem Konto.

                                Wenn man die Mietsache ordentlich zurückgibt, bekommt man also doch seine Kaution zurück.

                                Im voraus als Mieter einfach die Miete nicht zu bezahlen, finde ich absolut nicht in Ordnung. So war´s nicht vereinbart, also sollte man das auch nicht tun, nur weil man glaubt, man kriegt sie nicht zurück. Die Versuchung ist nämlich da, einen etwaigen von sich aus verursachten Schaden (seien es nicht gestopfte Dübel oder ein bisschen Schimmel) an der Mietsache nicht zu bezahlen - schön reden kann man sich das als Mieter im Nachhinein sehr leicht, ach, es war ja so oft Stromausfall, das nehm ich mir einfach als Mietminderung etc. etc.

                                Vereinbarungen sollte man einhalten, und wenn vereinbart wurde, Miete zu bezahlen, dann sollte man das auch tun und nciht am Schluss kurzerhand entscheiden, der Vermieter kann ja das mit der Kaution verrechnen - SO WURDE ES NICHT VEREINBART.
                                Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen. Max Frisch.

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                                  #17
                                  Ich kenns von Bekannten vom spanischen Festland, dass die Kaution oft nicht zurückgezahlt wird. Meistens verschwindet die Kaution tatsächlich bar in der Hosentasche und futsch ist sie...
                                  Lösung von unseren Bekannten, die nicht darauf stehen, keine Miete zu zahlen:
                                  Schlüssel erst dann übergeben, wenn die Kaution zurückgezahlt worden ist.
                                  Das hat beim letzten Haus ziemlich gut gewirkt, da der Makler schon etliche Besichtigungen vereinbart hatte. Die konnte er wieder streichen. Kein Geld, kein Schlüssel.
                                  Ob das überall so praktiziert werden kann, weiß ich natürlich nicht. Und hilft dem Threadersteller jetzt natürlich auch nicht.

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                                    Zitat von Sophie Beitrag anzeigen

                                    Wenn man die Mietsache ordentlich zurückgibt, bekommt man also doch seine Kaution zurück.

                                    Im voraus als Mieter einfach die Miete nicht zu bezahlen, finde ich absolut nicht in Ordnung. So war´s nicht vereinbart, also sollte man das auch nicht tun, nur weil man glaubt, man kriegt sie nicht zurück. Die Versuchung ist nämlich da, einen etwaigen von sich aus verursachten Schaden (seien es nicht gestopfte Dübel oder ein bisschen Schimmel) an der Mietsache nicht zu bezahlen - schön reden kann man sich das als Mieter im Nachhinein sehr leicht, ach, es war ja so oft Stromausfall, das nehm ich mir einfach als Mietminderung etc. etc.

                                    Vereinbarungen sollte man einhalten, und wenn vereinbart wurde, Miete zu bezahlen, dann sollte man das auch tun und nciht am Schluss kurzerhand entscheiden, der Vermieter kann ja das mit der Kaution verrechnen - SO WURDE ES NICHT VEREINBART.

                                    So ein Auszug kommt ja meist nicht von heut´auf morgen.
                                    Vielleicht hilft ja auch ein Gespraech mit dem Vermieter vor dem Auszug, wie er es zu handhaben gedenkt.
                                    No es oro todo lo que reluce !

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                                      da ich eine wohnung zum 1.6.10 ohne treppen gefunden hatte, sprach ich mit meinem bisherigen vermieter im april 2010. wir vereinbarten die miete Mai mit der kaution zu verrechnen. da sich die miete etwas reduziert hatte, bekam ich sofort den rest der kaution ausbezahlt. als alles fertig war, habe ich dem vermieter die schluessel gegeben und er hat sich nicht mal die wohnung angeschaut.
                                      so easy kann es auch gehen. miteinander reden war der beste weg.
                                      bluebird

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                                        Ich denke, wie so oft liegt die Wahrheit wohl irgendwo in der Mitte. Weder ist es statthaft, eine Mietkaution einfach einzubehalten noch sie ohne Einverstaendnis des Vermieters abzuwohnen.

                                        Eine Kaution dient sowohl der Sicherung von Mietanspruechen als auch dazu, sicherzustellen, dass die Wohnung bei Auszug im vereinbarten Zustand zurueckgegeben wird. Je nachdem was der Mietvertrag besagt, kann das sowohl eine Renovierung als auch eine Wiederherstellung in den vorherigen Zustand bedeuten. Und wenn das vom Mieter vor Rueckgabe der Wohnung nicht erledigt wird, kann der Vermieter sehr wohl Arbeiten fachgerecht ausfuehren lassen und die Kosten von einer Kaution abziehen; allerdings muss er diese Kosten nachweisen und kann nicht irgendeine fiktive Summe ansetzen.

                                        Im Zweifelsfall oder wenn der Vertrag nicht eindeutig ist, wuerde ich mich beraten lassen.

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