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    #1

    Deutscher Zoll

    Man liest hier des öfteren von Problemen mit dem spanischen und kanarischen Zoll, nun habe ich aber ein Problem mit dem deutschen Zoll.

    Also, ich habe ein defektes Fotoobjektiv an meinen Händler in Deutschland zur Reparatur geschickt. Beim Versand per correos habe ich eine Versicherung abgeschlossen und den Wert mit ? 1.000,-- angegeben.

    Nun verlangt der Zoll in Deutschland von meinem Händler 19% Einfuhrumsatzsteuer sowie einen Einfuhrzoll in Höhe von ca. ? 50,--.
    Diese Beträge wären nach Auskunft der Zollbeamtin nicht fällig, wenn der Wert mit ? 999,00 angegeben gewesen wäre.

    Vielleicht gibt es ja jemanden, der sich mit den Regelungen besser auskennt als ich und mir helfen kann.

    Sind die Erhebung der Steuer und des Zolls rechtmäßig oder kann man etwas dagegen unternehmen?



    .

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    #2
    Hallo Ulrich,

    schau mal bei www.zoll.de , da steht so einiges.

    Das ist wieder das alte Problem dass die Kanaren "Drittland" sind für den Zoll. Ich würde da mal schauen was passiert wenn das Objektiv wiuder zurück soll, weil es verbleibt ja nicht in Deutschland. Vielleicht bekommt dein Händler dann das gezahlte Geld zurück.

    Das Problem ist dass dein Objektiv jetzt schon im Zoll hängt, somit sind die Abgaben fällig. Eine Alternative wäre nur wenn du es zurückkommen lässt und es dann nochmal neu losschickst mit einer Wertangabe von weniger Euros ..... da würde ich mich aber erkundigen, ich meine die Freigrenzen liegen da irgendwo bei 700 Euro.

    Oder frag jemanden der bald fliegt und es innerhalb von D weitersenden kann.

    Welchen Wert oder Kaufpreis hat das Objektiv denn überhaupt ?
    bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

    http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

    Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

    Albert Einstein

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      #3
      Zitat von surfer1010 Beitrag anzeigen
      ....Welchen Wert oder Kaufpreis hat das Objektiv denn überhaupt ?

      Neupreis siehe hier http://www.idealo.de/preisvergleich/...usm-canon.html





      .

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        #4
        ok, und googeln kann der Zoll auch..... dann könntest du es nur als defekt für einen geringeren Wert deklarieren, bleibt nur die Frage was die Canarios bei der Rücksendung mit dem Zoll machen.
        bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

        http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

        Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

        Albert Einstein

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          #5
          "Einsendung zur Reparatur an technischen Kundendienst, sodann Retour an Absender - ohne kommerzielle Rechnungsstellung, jedoch Versicherungswert = 1.000 Euros"

          Das müsste man eigentlich so ( ähnlich ) per Begleitbrief deklarieren.

          Wenn dann aber der Empfänger nicht mit Technischem Kundendienst im Merkantilregister steht, ist man Neese.
          ******************************************

          ?

          Nein, nichts Neues !

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            #6
            Versicherung und tatsächlicher Wert eines Gegenstandes ist aber unterschiedlich zu betrachten. Normalerweise hätte das durchgehen müssen, wenn NUR die Versicherung über 1000 Euro läuft. Vielleicht kannst du mit dem Zoll nochmal "verhandeln". Denn der Wert muss ja nicht unbedingt bei 1000 Euro liegen, wenn es eh zur Reparatur verschickt wurde...
            Die Beamten haben ja meist kein Diskussionsbedarf, aber einen Versuch wäre es wert.

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              #7
              Wenn Du es in Deutschland gekauft hast, und die Rechnung vorlegst, müsste doch der Zoll entfallen, oder ? Vielleicht denke ich auch falsch . Ich hatte mal das Problem mit einem Laptop, den ich nach Deutschland einführte. Als ich die Rechnung zeigte, das es in Deutschland gekauft wurde , da war die Sache erledigt, da ich bereits die Steuer bezahlt hatte .Du hast doch nur ein defektes Teil geschickt, was ja wieder zu Dir zurück soll .Es wird ja nicht dauerhaft eingeführt. Oder kann Dir der Händler keine Quittung geben für den derzeitigen Wert ? Und wenn er dann noch bescheinigt, das das Teil wieder zu Dir zurück geht ,also nicht eingeführt wird ? Dann könnte man doch eine neue Wertangabe machen ,vermute ich mal.Ein Versuch wer es wert .
              Liebe Gruesse Sabine

              Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                #8
                Zunächst danke für die Hilfestellungen.

                Der Versicherungswert entspricht schon dem tatsächlichen Wert bzw. dem Wiederbeschaffungswert (ob nun ? 1.000,-- oder ? 999,-- sei dahingestellt).
                Den von La Torre genannten Begleitbrief hätte ich wohl tatsächlich so verfassen und beilegen sollen. Man lernt halt nie aus in dieser ach so wunderbaren EU.

                Wir haben jetzt eine Kopie meiner Rechnung vom seinerzeitigen Kauf in Deutschland mit Mehrwertsteuer dem Zoll geschickt. Eine Antwort steht noch aus.



                .

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                  #9
                  Zum Thema "Deutscher Zoll" könnte man ein ellenlanges Buch schreiben, die Berichterstattung im D-Fernsehen unter " Achtung, Kontrolle" und Anderen fasziniert mich jedesmal.

                  Das Kontrollgebahren, was, eingänglich, mit Suche nach den "Betäubungsmitteln" justifiziert wird, hat sich als neuer Tummelplatz der aus den Grenzgebieten "verbannten" Zöllnern entwickelt, die "etwas finden müssen". ( sonst werden sie ja arbeitslos )

                  Für mich, der ich nichts zu verbergen habe, ist der STASI neu auferstanden.

                  Es wird in den Paketen herumgefummelt, in privater Sphäre geangelt und gepfriemelt, daß es denen eine Freude ist ( wenn sie was finden ). Da wird dem gesetzesbewußten Bürger eine Porno-DVD weggenommen, während in einem Sexshop er sie sich eigentlich direkt neu kaufen könnte, wenn sie dort nur vorrätig wäre. ( nur ein doofes Beispiel )

                  Eingriff in die Privatsphäre dieser Art, um vom Verbraucher neue Gebühren zu "erarbeiten", ist für mich wie Hausfriedensbruch: was sucht eine fremde Person in meiner Privatheit ? Ist der Datenschutz da NICHT anwendbar ? Wieviele Sendungen werden da zerfleddert, die NICHTS gesetzwidriges enthalten ? Wird das publik gemacht, wie hoch der eigentliche Erfolgswert liegt ?

                  Wann wird man anfangen ein Röntgengerät an unsere Wohnungstüre zu halten, um zu sehen, was sich dahinter tut ? Wer kifft denn da ?

                  Zukunftsmusik ?

                  ( Ich kiffe nicht )
                  Zuletzt geändert von LaTorre; 13.12.2011, 10:11.
                  ******************************************

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                    #10
                    Das Vergnügen hatte ich auch vor kurzem .Ich schickte ein Paket zum Geburtstag an meinen Sohn , ohne es aussen drauf zuschreiben,da ich hörte Pakete mit dem Hinweis werden besonders kontrolliert. Das Paket schickte ich Anfang August los,und es kam Ende Oktober erst an . Mein Sohn musste 10 Euro Nachlösegebühr bezahlen,sonst hät er es nicht bekommen von der Post DHL . Auf Grund der Fotos ,die mir gesendet wurden ,sah ich das die das ganze Einschlagpaier entfernt haben, das Paket geöffnet haben , und es recht einfallsreich mit sehr sehr viel braunem Paketklebeband verschlossen haben .Der Adressaufkleber wurde von eigentlichen Umschlagpapier nur ausgeschnitten und neu aufgeklebt .Es müssen wohl die Plastedosen gewesen sein,die den Zoll irritiert haben, denn eine Kakaodose war geöffnet worden .Die haben sicher den Inhalt kontrolliert, ob ich dazwischen nichts versteckt habe .
                    Liebe Gruesse Sabine

                    Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                      #11
                      Hallo Ulrich,

                      Der Zoll befindet sich im Irrtum, da das Gerät nicht eingeführt sondern lediglich zur Reparatur nach Deutschland gebracht wird um anschliessend wieder ins Ausgangsland verbracht wird. Reparaturbedingter Auslandsaufenthalt! Keine Handelsware!!!!!!

                      Meinen Sendungen liegt immer ein entsprechend verfasstes Schreiben bei und auch die Reparaturfirma vermerkt auf den Papieren deutlich : aus Reparatur zurück an Eigentümer!

                      Eine Umsatzsteuer entfällt somit, da es sich nicht um ein Handelsgut sondern um DEIN BEREITS(mit Steuer) BEZAHLTES EIGENTUM handelt das zur Reparatur eingesandt wurde und nicht in den Verkauf oder den dauerhaften Besitz einer anderen Person geht. Deine Beamtin ist offensichtlich 250% und weiss leider nicht was eine Reparatur ist.

                      Lösungen wären A: Einen Anwalt einschalten der den "Beamten" ein bischen Nachhilfe erteilt....(teuer)

                      B: Die Steuer bezahlen und das Objektiv dann mit "angepasster Rechnung" wieder ausführen. (kann teuer werden oder auch gewinnbringend sein)

                      C: Den Vorgang abbrechen und das Paket zurückschicken lassen, dem nächsten Bekannten als Handgepäck mitgeben, reparieren lassen und dann per Post hierher mit deutlichem Vermerk aus Reparatur zurück (auch in spanisch und aussen auf dem Paket sichtbar! denn der spanische Zoll darf Pakete nicht mehr öffnen!!!!).
                      Bislang hat der spanische Zoll bei mir in dieser Weise nie Probleme bereitet (umständlich aber meist problemlos) Das ist der Weg den ich gehen würde....
                      ESKV SAT SERVICE
                      Installation und Service rund um Ihre Sat- und terrestrische Empfangsanlage
                      Verkauf von SD- und HDTV- Receivern
                      eigene Werkstatt
                      DER EINZIGE MEISTERBETRIEB IM SÜDEN TENERIFFAS!
                      Tel: 922 70 75 28 oder 644 39 00 01

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                        #12
                        @Sabine

                        Ich würde mich mal freuen, wenn ein Betroffener mit beschädigtem Paket eine Anzeige wegen Sachbeschädigung einreichen würde, das muß ja Kreise ziehen, oder ?

                        Aber wir sind ja alle staatstreue Schäfchen und wollen uns keinen weiteren Unmut machen: Geschichte mit Blessuren durchgestanden und dem Staat gesagt "Jawoll ! Danke ! Macht weiter so ! Wir sind alle Verwaltungs-Masochisten !"

                        Und das berühmt-berüchtigte "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !" ist paradox. Daß dies so propagiert wird ist hirnverbrannt.

                        Wie soll man wissen, ob der Nachbar gegenüber rosa Toilettenpapier benutzt, wenn man es nie gesehen hat und er es nicht kundgetan hat.

                        Lest Euch alle BGB's durch, dauert nur 5 Jahre.
                        ******************************************

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