Ist EU-Übereinstimmungserklärung für PKW erforderlich?

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Ist EU-Übereinstimmungserklärung für PKW erforderlich?

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    #1

    Ist EU-Übereinstimmungserklärung für PKW erforderlich?

    Ich habe jetzt von einem Opelhändler erfahren, dass es für meinen Opel Omega Caravan aus dem Jahr 2000 keine EU-Übereinstimmungserklärung gibt. Ich sollte den alten Brief nutzen.

    Wie ist das bei der Anmeldung auf Teneriffa? Muss diese Bescheinigung vorhanden sein?

    Gruß aus Schleswig-Holstein (noch!)

    Thomas

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    #2
    Ist das Deinem Opelhaendler vom Werk mitgeteilt worden oder hat er Dir das einfach so mitgeteilt? Ich war mal im Opel Kundenservice und kann mir das so ganz nicht vorstellen.

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      #3
      Zitat von Jurgen B Beitrag anzeigen
      Ist das Deinem Opelhaendler vom Werk mitgeteilt worden oder hat er Dir das einfach so mitgeteilt? Ich war mal im Opel Kundenservice und kann mir das so ganz nicht vorstellen.


      http://www.auswandern.com/Auto-Zulas...62.0.html#c964

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        #4
        So wirklich wußten die Opelaner nicht, wie das ist, hatte ich so im Gefühl.

        Bleibt immer noch die grundsätzliche Frage: Ist eine EU-Übereinstimmungserklärung zwingend erforderlich?

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          #5
          Zitat von Schleswigholsteiner Beitrag anzeigen
          Ist eine EU-Übereinstimmungserklärung zwingend erforderlich?

          Nein.

          Wenn du sie hast, entfällt aber eine u.U. teure und langwierige Homologationsuntersuchung durch einen spanischen Ingenieur.
          Meines Wissens muss dafür extra ein zuständiger Sachverständiger vom Festland eingeflogen werden, ist aber möglich, dass sich das schon wieder geändert hat.

          Aber diese Untersuchung brauchst du für die spanische Zulassung bei fehlender Bescheinigung auf jeden Fall, und wenn dann irgendwelche Bauteile (z.B. Scheinwerfer aus Mexico) nicht mit den EU-Bestimmungen übereinstimmen oder der Sachverständige glaubt, dass sie dies nicht tun, dann wartest du ggf. lange auf eine endgültige Überprüfung oder musst zugelassene Teile beschaffen und einbauen lassen oder, oder, oder.

          Also besser nochmal eingehend bei Opel nachfragen, am besten direkt beim Werk.




          .

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            #6
            Vermutlich basiert die Händleraussage auf der nachfolgenden Mitteilung.

            EWG-Übereinstimmungserklärung
            Auch - COC-Papier - genannt.
            Allgemeine Betriebserlaubnisse, die von Mitgliedsstaaten der EU auf der Grundlage der EWG-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 92/53/EWG bzw. 98/14/EG für Fahrzeuge ausgestellt wurden, werden in jedem Mitgliedstaat anerkannt. Sie ersetzen die nationale allgemeine Betriebserlaubnis.
            Abweichend von § 23 Abs. 2 Satz 2 StVZO braucht demnach für ein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis beantragt werden, wenn eine EWG-Übereinstimmungserklärung vorliegt. Bis zum 30.09.2005 wurde der Fahrzeugbrief wird auf der Grundlage der technischen Angaben der Übereinstimmungsbescheinigung durch die Zulassungsbehörde ausgestellt. Sie bediente sich dazu einer speziellen Ausfüllanleitung (VKBL-Verlautbarung Nr. 93 vom 15. Juni 1999, S. 402). Ab 01.10.2005 sind die Codes zu den technischen Angabe in der EWG-Übereinstimmungserklärung und in der neuen Zulassungsbestätigung Teil I nahezu identisch und können dadurch von den Zulassungsbehörden einfacher übernommen werden.

            HINWEIS: Bei der Zulassung ist die Feststellung der Schlüsselnummer der Schadstoffklasse des Fahrzeuges Voraussetzung. In einigen EG-Übereinstimmungserklärungen sind leider die notwendigen Angaben dazu nicht enthalten. Deshalb kann das korrekte Schadstoffverhalten Ihres Fahrzeuges nicht dem Finanzamt übermittelt werden, mit der Folge, dass Sie mit dem höchsten Steuersatz rechnen müssen. Wenn Sie eine korrekte Eintragung wünschen, müßten Sie entweder auf eigene Kosten ein technisches Gutachten erstellen lassen (Techn. Prüfstelle, z. B. DEKRA), oder eine entsprechende Herstellerbescheinigung vorlegen.

            Hier noch ein Auszug aus der EWG-Richtlinie 70/156/EWG:

            Artikel 6
            Übereinstimmungsbescheinigung
            (1) Der Hersteller in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Fahrzeug-
            Typgenehmigung legt jedem entsprechend dem genehmigten Typ her-
            gestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine Übereins-
            timmungsbescheinigung nach einem der Muster des Anhangs IX bei. Im
            Fall von unvollständigen oder vervollständigten Fahrzeugen füllt der
            Hersteller nur diejenigen Angaben auf der Rückseite der Übereinstim-
            mungsbescheinigung aus, die aufgrund der laufenden Genehmigungs-
            stufe zu ergänzen und zu ändern sind, und fügt gegebenenfalls dieser
            Bescheinigung alle Übereinstimmungsbescheinigungen aus früheren Ge-
            nehmigungsstufen bei.
            ▼M12
            Die Übereinstimmungsbescheinigung muß fälschungssicher sein. Zu
            diesem Zweck muß für den Druck Papier verwendet werden, das ent-
            weder durch farbige graphische Darstellungen geschützt ist oder das
            Herstellerzeichen als Wasserzeichen enthält.
            ▼M6
            (2) Die Mitgliedstaaten können jedoch zum Zweck der Besteuerung
            oder Zulassung des Fahrzeugs verlangen, daß andere als die in Anhang
            IX aufgeführten Angaben zusätzlich auf der Übereinstimmungsbeschei-
            nigung gemacht werden, sofern diese ausdrücklich in der Beschrei-
            bungsmappe enthalten sind oder daraus durch einfache Berechnung ab-
            geleitet werden können. Hiervon sind die Kommission und die anderen
            Mitgliedstaaten mindestens drei Monate im voraus zu unterrichten.
            Die Mitgliedstaaten können auch verlangen, daß die Übereinstimmungs-
            bescheinigung nach Anhang IX so ergänzt wird, daß die erforderlichen
            und ausreichenden Angaben zum Zweck der Besteuerung und Zulas-
            sung durch die zuständigen nationalen Behörden hervorgehoben werden.
            (3) Der Hersteller in seiner Eigenschaft als Inhaber einer Typgeneh-
            migung für ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit ver-
            sieht alle in Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hergestellten
            Bauteile bzw. selbständigen technischen Einheiten mit seinem Firmen-
            namen oder Firmenzeichen, der Typbezeichnung und/oder, wenn dies in
            der Einzelrichtlinie vorgeschrieben ist, dem Genehmigungszeichen oder
            der Nummer der Typgenehmigung. Im letztgenannten Fall bleibt es dem
            Hersteller jedoch freigestellt, den Firmennamen, das Firmenzeichen oder
            die Typbezeichnung nicht anzubringen.
            (4) Der Hersteller in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Genehmi-
            gungsbogens, der für ein Bauteil oder eine selbständige technische Ein-
            heit Verwendungsbeschränkungen gemäß Artikel 4 Absatz 4 enthält,
            liefert mit jedem hergestellten Bauteil bzw. jeder selbständigen techni-
            schen Einheit ausführliche Angaben über diese Beschränkungen und
            gibt Vorschriften für den Einbau an.

            Quelle Internet

            Endeffektlich wird die Angelegenheit auf Ulrichs Hinweis hinauslaufen.
            Zuletzt geändert von bugsi; 07.07.2011, 08:36.
            Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können.

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              #7
              So, ich habe nun für beide Fahrzeuge bei den Herstellern eine EWG-Bescheinigung beantragt. Kosten 130 ? für beide

              Aber ist wohl billiger als ein neues Gutachten ...

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                #8
                Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
                Nein.

                Wenn du sie hast, entfällt aber eine u.U. teure und langwierige Homologationsuntersuchung durch einen spanischen Ingenieur.
                Meines Wissens muss dafür extra ein zuständiger Sachverständiger vom Festland eingeflogen werden, ist aber möglich, dass sich das schon wieder geändert hat.

                .
                Woher hast Du das denn? Die Bescheinigung können diverse Ingenieurbüros in Santa Cruz für 60 oder waren es 90 EUR? machen. Das dauert 2 Tage, je nachdem, wie freundlich man die Dringlichkeit des Anliegens erörtert.
                Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen. Max Frisch.

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                  #9
                  Zitat von Sophie Beitrag anzeigen
                  Woher hast Du das denn?
                  Das habe ich von einem Automechaniker, der (vergeblich) versucht hat, sein Auto hier zuzulassen. Allerdings handelte es sich um einen Ami-Schlitten.

                  Um (relativ) sicher zu gehen, habe ich mich soeben nochmal erkundigt und erfahren, dass die entsprechende Untersuchung beim ITV ? 130,00 kostet.
                  Voraussetzung ist, dass für das Fahrzeug eine allgemeine, europäische Betriebserlaubnis vorliegt, was wohl etwas anderes ist als die Homologationsbescheinigung.

                  Da ich nun schon etwas älter und tütteliger werde und möglicherweise etwas falsch verstanden habe und die Untersuchung bei Sophie bzw. ihren Ingenieurbüros billiger ist, empfehle ich sich an einen Spezialisten zu wenden (was ich sowieso machen würde, da dies zwar etwas Geld kostet, die ganze Sache aber deutlich stressfreier macht)

                  Ein solcher ist:
                  Canarauto S.L.
                  Jesus Gonzales de Chaves Parache
                  Tel. 670 702 994 (Jesus spricht auch deutsch)
                  oder Tel. 922 152 072

                  jegonchapa@wanadoo.es



                  .

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                  • Schriftgröße
                    #10
                    Mit Jesus sind wir seit 2 Tagen per Mail in Kontakt. Haben diese von Mobil Trans erhalten. Da zahle ich lieber etwas Kohle, als mich mit den Behörden alleine auseinander zu setzen.

                    Jetzt sind es noch 65 Tage und wir haben noch einiges mehr zu regeln. Aber dann ist es geschafft und wir sind auch auf der Insel

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                    • Schriftgröße
                      #11
                      also ich habe für meinen Vectra B der aus 2000 ist, die Homologationsbescheinigung, das COC Papier schon beim Kauf dazubekommen.

                      Wenn du so was brauchst einfach mal beim Kundenservice von Opel in Rüsselsheim anrufen. Da habe ich bisher so ziemlich alles bekommen auch ohne grosse Probleme..... meist ein paar Tage gewartet und schon kam eine Mail...... und das ganze sehr freundlich und kostenlos.
                      bis 29. März waren wir mal wieder in Puerto

                      http://www.webcountdown.de/?a=H3PN8Nk

                      Wenn's alte Jahr erfolgreich war, dann freue dich aufs neue. Und war es schlecht, ja dann erst recht.

                      Albert Einstein

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                        #12
                        Tipp von mir: Wenn Dein Auto weniger als 5000 Euro wert ist, verklopf es in Deutschland und kauf Dir hier einen neuen alten. Das spart Nerven und Geld. Wirst sehen.
                        Das oder dass? - Vollkommen unnützes Forenwissen...

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                          #13
                          ja, wenn das mit dem verkloppen in deutschland denn so einfach wäre... und dann am besten noch so, dass man den wagen bis kurz vor abreise nutzen kann, weil man ja mobil bleiben möchte. wir mußten bei der aktion einen ziemlichen preisabschlag hinnehmen...

                          generell sollte man bedenken, dass kleinformate hier wesentlich praktischer sind, weil es eh fast überall parkplatzprobleme gibt und langkarossen sich da sehr schnell als unpraktisch erweisen können.
                          ...

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                          • Schriftgröße
                            #14
                            Ein Omega aus 2000 ist keine 2k mehr wert laut autoscout. Da kostet der Transport und die ganze Verzollung und Dienstleister schon wesentlich mehr, als der Wert des Fahrzeugs ist. Das kann gar kein Geschäft sein. Bei dem Wert würde es sich vermutlich sogar rechnen, wenn man das Auto in .de verschenkt.
                            Das oder dass? - Vollkommen unnützes Forenwissen...

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