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    #21
    der ITV steht an letzter Stelle der ganzen An/Ummeldung und homologacion Prozedur und hakt letztendlich nur die Vorgegebenen Datenblätter der teuer bezahlten ficha technica ab.
    Ah, das ist interessant! Wie läuft denn die homologación bzw. die ficha tecnica ab?
    Die ist wahrscheinlich nur für Fahrzeuge, die nicht EU-homologiert sind, also Oldtimer? Alle anderen müssen nur zum ITV (wenn sie nicht ITV vom spanischen Festland haben), vermute ich?
    Falls du dir nicht die Finger wundschreiben willst würde ich dich gern auch mal zu dem Thema anrufen.
    Gute Nacht,
    Oliver

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      #22
      @ Acietuna hm mit Serano... lecker

      aber es ist gut mehre Gutachter zu kennen,,, Oder ?

      ich hatte Bei ITV in San Miguel gefragt .. und sie haben mir ein Paar Adressen von Gutachtern gegeben.... ich dachte wenn die sich gut kennen, ? besser für mich...
      und ich denke das es keinen Monat gebraucht hatte bis ich den Spanischen TüV hatte ...

      da ich im Süden bin dachte ich ich mache alles im Süden.. das waren 4 Fahrzeuge und wie gesagt .. sehr schnell
      wie gesagt mein Fehler war das ich noch lange mit Deutschem Kennzeichen gefahren bin
      da hatte ich schon die Spanischen... aber da ich ja eine günstige Versicherung sucht... naja das habe ich dem Spanischem Finanzamt geschenkt.. ;-((
      bei einreise habe ich nur gesagt .. Tourist... wollte am Hafen nicht noch mehr Papiere machen... ;-) die notieren sich das Kennzeichen und das wars ( Dürfte mit deutschen Kennzeichen nur 6 Monate auf der Insel fahren .. aber ich sehe noch Autos die auch noch länger herumfahren.. )

      so werde mich ausklinken da ich ja nichts mehr zum gelingen beitragen kann..

      lieben gruß Juan

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        #23
        Hi Oliver,

        in einem anderen Forum (auswandern.com) fand ich eine sehr detallierte Anleitung zum Import:

        Autoeinfuhr Deutschland - Spanien

        Wer ein Fahrzeug von Deutschland nach Spanien einführt, sollte einen Computer haben. Das nötige Formular 576 der Steuerbehörden ist nur noch online zu bekommen und zu bearbeiten. Hat der Besitzer keinen Computer, so bleibt ihm nur der Weg zu einer Gestoria (Dienstleistungsbüro). Das Formblatt selbst ist dabei noch das geringste Übel. Zuvor muss der Neuankömmling in Spanien das s.g. Nutzerzertifikat besorgen. Nur mit diesem Code kommt der Fahrzeughalter an das Formblatt. Ein äußerst aufwendiges Procedere. Auf der Seite der Steuerbehörde www.aeat.es geht der Nutzer dann auf den Punkt ?Impuestos de matriculacion oder unter Oficina Virtual unter Presentacion de Declaraciones auf das Formular 576, das er ausfüllen muss. Daraufhin erfährt er die Höhe der Zulassungssteuer. Die kann er sofort über Kredit- oder Debitkarte einzahlen und anschließend das Formular digital abschicken. Automatisch wird dem Benutzer ein Belegzertifikat zugewiesen. Dieses benötigt er bei der Ummeldung bei der Zulassungsstelle Trafico. Auch bei der hat sich mittlerweile etwas verändert: Für die Ummeldung sei unter Umständen die Homologation durch einen zugelassenen Ingenieur nicht mehr notwendig, denn mittlerweile besitzen europäische Autos eine CoC , eine EU ? weite Typengenehmigung. Dieses Dokument liefern die Händler üblicherweise mit aus. Ansonsten kann man es bei ihm anfordern. Weitere wichtige Schritte sind: Zuerst eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (empadronamiento), dann die Beantragung einer NIE-Nummer bei der Nationalpolizei, die technische Abnahme durch die ITV, die Zahlung der KFZ-Steuer bei der Suma und letztlich die Einreichung aller Dokumente bei Trafico. Von dem Zeitwert gehen entweder sieben oder zwölf Prozent entsprechend der Hubraumgröße als Impueste de Matriculacion (Zulassungssteuer) an den spanischen Fiskus ab. Diese Steuer wird umgangssprachlich als Einfuhrsteuer bezeichnet. Steht nun noch eine Halteränderung beim Fahrzeug an, so muss erneut eine Steuer gezahlt werden: die ?impuesto sobre trransmisiones patrimoniales.?. Sie schlägt mit vier Prozent vom Zeitwert zu Buche. Insgesamt kommt folgende Rechnung auf den Autobesitzer zu : Homologation (wenn nötig) 90 bis 110 Euro ITV: 85 Euro Zulassungsstelle: 68 Euro Schilder: ca. 17 Euro. Preise ohne Gewaehr !!! Hinzu kommen noch die Kosten für die Steuern. Auf die Einführung von Nutzfahrzeugen muss in Spanien keine Zulassungssteuer gezahlt werden. Unter Umständen kann der Autobesitzer den PKW auch ohne Zulassungssteuer einführen. Wenn er nämlich seit sechs Monaten Hlater des Fahrzeugs ist und es als Umzugsgut deklariert. Allerdings muss das Auto bis spätestens vier Wochen nach der Anmeldung in Spanien eingeführt werden. Dafür muss der Nutzer das Dokument 060 unter www.aeat.es ausfüllen.Er muss ferner in den vergangenen zwei Jahren in seinem Heimatland einen festen Wohnsitz gehabt haben. Über diesen Wohnsitz braucht er eine Deklaration des Honorarkonsulats, das weitere 30 Euro kostet. Denia, den 26. April 2007 - red dez. 2010

        Sieht also so aus, als dass Du die Sache besser einem ansässigen Profi übergibst.
        Gruss Tellus

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          #24
          Zumal sich an dieser Vorgehensweise im vergleich zu 2007 schon einiges geändert hat.
          Ausserdem geht es hier in diesem Thread nicht um eine Einfuhr im eigentlichen Sinne, sondern der richtigen Vorgehensweise bei Oldtimern.
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            #25
            Knackpunkt ist die COC Nummer ! Die wurde von den Fahrzeugherstellern ca ab 1991 vergeben. Wenn ich eine COC habe kostet die homologacion ca 100,- wie Tellus schon schreibt. Habe ich ein Fahrzeug vor 1991 habe ich keine COC und ein Problem. Denn genau hier beginnt in Spanien die Gelddruckmaschine.

            Will ich in Deutschland ein Fahrzeug, mal angenommen Bj. 1950 zulassen, besorge ich mir entweder eine Briefkopie eines identischen Fahrzeugs und gehe damit zur Vollabnahme, oder aber, der TÜV schaut netterweise gleich in seinen Computer und sucht sich dort die Daten raus. Mit diesem Datenblatt gehts dann zur Zulassung welche anhand dieser Daten einen neuen Brief erstellt. Eine COC Nummer gibt es in diesem Fall aber nicht. Das habe ich alles in Deutschland schon zig mal durchgeführt - ohne Probleme und ohne Kleinkreditaufnahme alles an einem Vormittag zu schaffen.

            Vergleich in Spanien: Briefkopie von identischem Fahrzeug? Vergiss es. Den Gutachter mal bitten die Daten aus dem Computer zu holen? Vergiss es. Auch wenn identische Fahrzeuge schon 100 mal zugelassen am Spanischen Strassenverkehr teilnehmen, MUSS das Rad neu erfunden werden, dh ein teures Einzelgutachten erstellt werden. Der Arbeitsplatz unzähliger Sesselpupser steht auf dem Spiel. Es gibt noch mehr dieser fantasievollen Absurditäten auf dem Weg der Zulassung, deshalb mein Rat: habt ihr keine COC laßt einen Fachmann ran der sich mit den Verfahren auskennt.

            Achso, nochwas - Fahrzeuge die nicht mindestens die E3 Abgasnorm erfüllen werden überhaupt nicht mehr zugelassen. 2 Ausnahmen hierzu: entweder als Umzugsgut mitbringen, oder wenn älter als 25 Jahre als Historisches Fahrzeug zulassen.
            Wir sind keine Menschen die eine spirituelle Erfahrung machen, sondern SPIRIT der gerade eine materielle Erfahrung macht - und dieser Spirit ist in ALLEN Dimensionen gleichzeitig .

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              #26
              Hallo!
              Also geht's prinzipiell um zwei verschiedene Paar Stiefel:
              1. Einfuhr
              2. Zulassung,
              wobei ich bei der Einfuhr mit 'Umzugsgut' besser fahren würde. Allerdings schreibt Ulrich in einem anderen thread:
              ein pkw kann (...) als "übersiedlungsgut" behandelt werden. (...)
              handelt es sich bei dem pkw um "übersiedlungsgut" kann ein antrag auf komplette steuerbefreiung gestellt werden.
              (...) folgende voraussetzungen (...):
              der pkw-besitzer beantragt die steuerbefreiung innerhalb von zwei monaten nach überführung des pkw.
              der pkw-besitzer ist noch nicht länger als sechs monate mit dem wohnsitz teneriffa gemeldet.
              der pkw befand sich vor der ummeldung mind. sechs monate im besitz des antragstellers in deutschland bzw. einem anderen EU-land (durch fahrzeugbrief und original-kaufvertrag nachzuweisen).

              es muss für den pkw eine EU-homologationsbescheinigung vorliegen.
              Dann kann ich das wohl vergessen? CoC hab ich ebesowenig wie E irgendwas.

              Zulassung geht dann wohl so wie Tellus29 schreibt:
              Insgesamt kommt folgende Rechnung auf den Autobesitzer zu : Homologation (wenn nötig) 90 bis 110 Euro ITV: 85 Euro Zulassungsstelle: 68 Euro Schilder: ca. 17 Euro.
              Von dem Zeitwert gehen entweder sieben oder zwölf Prozent entsprechend der Hubraumgröße
              Das wär übel: die Kiste hat 3,5 Liter!
              Was mich noch interessieren würde, Real lejos:
              Du schreibst:
              Jesus (...) hat es sogar geschafft, mir meinen amerikanischen Oldi ohne jegliche existierenden Papiere, zuzulassen
              und
              Ich sah schon etliche tolle Mopeds im Speditionslager stehen, die nach Monaten dann wieder die Heimreise antraten, weil nicht zulassungsfähig.
              War letzteres zu heftigen Umbauten geschuldet bzw. nach spanischer StVZO unzulässigen Sachen wie z.B. Starrrahmen oder sowas?
              Kann man das so vereinfachen "Exot im Originalzustand geht, Umbau geht nicht"?
              Jedenfalls ruf ich Jesús an, sobald ich wieder im Lande bin!

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                #27
                Zitat:

                War letzteres zu heftigen Umbauten geschuldet bzw. nach spanischer StVZO unzulässigen Sachen wie z.B. Starrrahmen oder sowas?

                Wie schon gesagt, Aceituna, mit H Zulassung geht schon einiges mehr, aber das KFZ muss natürlich erst mal das entsprechende Alter haben und darf nicht vom original Zustand abweichen. Wenn das KFZ noch nicht den Oldtimer Status erfüllt scheitert es meist an der E3 Norm. Ausnahme hier : als Umzugsgut deklarieren und die An / Ummeldefristen einhalten. Lass dir von Jesus alles erklären - Bestimmungen ändern sich hier mit den Jahreszeiten

                Gruß, Thomas
                Wir sind keine Menschen die eine spirituelle Erfahrung machen, sondern SPIRIT der gerade eine materielle Erfahrung macht - und dieser Spirit ist in ALLEN Dimensionen gleichzeitig .

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                  #28
                  Hallo Thomas,

                  gilt das also für Autos und Motorräder gleichermaßen? In D gibt es ja keine Schadstoffeinstufungen für Motorräder, weswegen mich ein H-Kennzeichen dafür nie interessiert hat (gibt's das überhaupt?) Alt genug wäre sie (29).

                  Ich denke, in D würde ich trotz der Umbauten ein H-Kennzeichen bekommen können, da alle Veränderungen zeitgenössisch sind, d.h. alles, was ich verändert habe wäre vor 25 Jahren auch so möglich gewesen.
                  Ob das auf den Kanaren auch so gesehen wird kann mir bestimmt Jesús verraten.
                  Hast Du zufällig auch eine Festnetznummer oder einen Nachnamen von Jesús? Dann könnte ich Ihn schon von D aus anrufen (wird sicherlich ein längeres Gespräch...)
                  Schöne Grüße,
                  Oliver

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                    #29
                    Hallo Oliver, leider hat sich auf den Kanaren vieles geändert, auch beim Tüv!
                    Wenn hier Leute schreiben sie haben vor 7 Jahren das so und so gemacht, bringt das leider nix, den wir haben 2011!
                    Fakt ist, das Du mit dem Motorrad eine Menge Probleme haben wirst, da die Maschine aus den Staaten kommt und Du so normalerweise ein Einzelgutachten brauchst!
                    Da kommt dann ein netter Herr aus Madrid, schimpft sich Ingeneur und verlangt ein Haufen Geld für das selbige!
                    Das war schon 2004 so, da sind wir auch hierher gekommen und hatten einen Dodge Caravan, den wir hier ummelden wollten!
                    Davon abgesehen muss das Fahrzeug orginal sein, egal ob es in Deutschland eingetragen ist, das interessiert den Tüv hier seit letztem Jahr nicht mehr!
                    Wünsche trotz allem viel Spass
                    PS: von Deutschland telefoniert man für 8 cent aufs spanische Handy

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