Auto-Verkauf, was ist zu beachten?

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    #1

    Auto-Verkauf, was ist zu beachten?

    Ich habe mein Auto verkauft.
    Was muss ich zur Übergabe besonderes beachten - außer, dass ich natürlich Bargeld bekomme.
    Der Käufer ist ein Händler, der sagt, dass er es sofort abmelden wird.
    Was passiert, wenn er es nicht abmeldet?
    Gruß, Wolfgang
    Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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    #2
    Hallo,

    ein Händler wird wohl erst abmelden, wenn er das Fahrzeug verkauft.
    Hatte damit hier noch keine Probleme, wenn Strafzettel eintrudeln oder die Rechnung über die Steuer, dann einfach die Daten des neuen Besitzers schriftlich mitteilen. Ich habe immer die Händleradresse angegeben - musste er sich drum kümmern. Oder auch nicht - habe mal gelesen, dass hier praktisch fast keine multa bezahlt wird.

    Gruß
    Iris
    Zuletzt geändert von ; 17.11.2010, 20:41. Grund: Nachtrag

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      #3
      Aus aktuellem Anlass, auch Spanien aber nicht Teneriffa, kann ich Dir nur ans Herz legen, die Daten des Ankäufers genauestens zu überprüfen (DNI,Adressen, etc.). Auch alles notieren und gegenzeichnen lassen, was an Autopapieren,aktuelle ITV-Belege etc. übergeben wird.Ich würde heute alles in Kopie, vom Brief bis zum ITV, mitnehmen und vom Ankäufer unterzeichnen lassen. (Datum,Unterschrift,lesbarer Name,DNI). Eigentlich würde ich heute sogar den Daumen des "Affen" schwarz machen und aufs Papier drücken.

      P.S. Aktuell weil deshalb: Auto verkauft, Geld bekommen,Käuferangaben (kam alles flüssig aus der Hand; Unterschrift;Adresse etc.), war nur alles falsch (bis auf das Geld, das war echt), ansonsten bis dato nur Probleme bis hin zum Anwalt.
      Ich musste mich auch belehren lassen, vom Anwalt, das es hier ebenso eine Ummeldepflicht innerhalb von 15 Werktagen von Seiten des Käufers gibt. Man selbst kann nichts machen, bzw. nicht viel. Wenn man dann noch so wie ich nur gefakte Daten hat. Tja ,dann: Auto weg, Geld bekommen und gratis einen grossen Berg Ärger am Hals.

      Gruss Gunnar

      P.S.S.: "Affe" deshalb, der hat mich mittlerweile so auf die Palme gebracht, das einfach kein anderer Begriff passt. Und das schlimme ist eigentlich, dass ich mich noch nicht mal betrogen gefühlt habe beim Verkauf. Das kam erst hinterher, weil ich nicht weiss, wo der Sinn dahinter steckt. Ich kann das Fahrzeug aber noch nicht einmal als gestohlen melden oder auch nur zur Fahndung ausschreiben lassen. Verkauft und weg, das dachte ich. Aber das dass auch so ist, hätte ich nie im Traum daran gedacht.
      Zuletzt geändert von ; 17.11.2010, 23:35.

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        #4
        Für diese Fälle (Verkauf an einen Händler, also nicht sofortige Ummeldung) gibt es eine Möglichkeit, dem Trafico den Besitzerwechsel anzuzeigen.

        Müsste das unten angegebene Formular sein. Das zusammen mit den erfoderlichen Papieren des Käufers und Händlers zum Trafico.
        Damit ist der Verkauf angezeigt, und ihr seid auf der sicheren Seite.

        http://dgt.es/was6/portal/contenidos...Castellano.pdf
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          #5
          Das genannte Formular ist das wichtigste im ganzen Vorgang, jedoch nimmt dies der Käufer bei Übergabe, von beiden Vertragspartnern unterzeichnet, mit, um den Wagen bei Trafico überhaupt ummelden zu können. Von dem bekommt man keine Kopie.

          Die Kopie des Kaufvertrages, mit Datum und Uhrzeit der Übergabe des Vehikels, unterzeichnet vom Käufer und mit einer Fotokopie seines D.N.I. ( Fotos vergleichen ! ), und alle dem Vehikel zuzuordnenden Papiere auch in Fotokopie sollte man sich sichern.

          Und dann der eigenen Versicherung kommunizieren.

          Beim Verkauf muss auch die letze Quittung der Kraftverkehrssteuer dabei sein, sonst akzeptiert Trafico den Verkauf/Ummeldung nicht.

          Auch der TÜV/ITV muss aktuell sein.
          Zuletzt geändert von LaTorre; 18.11.2010, 11:54.
          ******************************************

          ?

          Nein, nichts Neues !

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