neues für deutsche rentner in spanien

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    #21
    Hallo,
    ob sie wollen oder nicht, dass ist ja gesetzlich festgeschrieben, dass sie die Karte zur Verfügung stellen müssen. Natürlich wäre es ihnen anders lieber - hier die monatliche Pauschale von 60 Euro zahlen und in Deutschland nur für den Notfall aufkommen zu müssen.

    Gruß
    Iris

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      #22
      Hola Olbi,

      danke...nun sind viele meiner Fragen geklärt, die ich vor Ort im Winter klären wollte...
      aber was ist denn ein EU-Land in dem kein Rentenanspruch besteht ?
      Und hier sagen sie immer wenn man nicht in Deutschland wohnt, wird die Rente gekürzt...um wie viel ?...würde dann einen deutschen Wohnsitz behalten.

      Liebe Grüsse von der stürmischen Ostsee
      Folge deinen Traeumen, sie zeigen dir den Weg...

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        #23
        Hallo,

        nach meinem Empfinden werden hier die deutschen Renten recht heftig besteuert, Ausnahme: Deutsche Beamtenpensionen müssen in Deutschland versteuert werden.
        Gruß

        Iris

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          #24
          Die Renten werden HIER NICHT besteuert.
          Kürzungen der Renten gibt es auch nicht.
          Nur wenn man in einen NICHT EU-Land lebt, wird er Euro in die jeweilige Landeswährung umgerechnte, da kann es dann zu Schwankungen kommen.

          Wenn man hier als NICHT-Rentner ist, hat man von der Krankenkasse die sogenannte EU-Krankenkarte. Die allerdings auch nur bei Securidat Ärzte und Kliniken anerkannt wird.
          Wenn man zu einem Deutschen Arzt geht, muß man Vorkasse leisten, was jedoch mit der KK wieder abgerechnet werden kann.

          Wenn mann eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat, die Unterlagen mitnehmen,und die Versicherung dann unterrichten schicken diese in der Regel die Kostenübernahmeerklärung, aber nur bei einem Krankenhausaufenthalt (das kann eine Privatklink sein.

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            #25
            Zitat von Benji0815 Beitrag anzeigen
            Die Renten werden HIER NICHT besteuert....
            Hallo benji,
            doch - wenn man mehr als 183 Tage pro Jahr hier in Spanien verbringt, werden die deutschen Renten genauso besteuert wie die spanischen Renten. Ist im Doppelbesteuerungsabkommen so geregelt.
            Alle Renten müssen erklärt werden, seien sie auch noch so gering. Die hacienda entscheidet dann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, was gezahlt werden muss.
            In Deutschland werden die Renten ja auch besteuert. Weshalb sollten sie hier steuerfrei sein? Wo versteuert wird, das hängt vom Aufenthaltsort ab, also von den mehr als 183 Tagen pro Jahr.

            Gruß
            Iris

            Nachtrag: Es gibt auch Reisekrankenversicherungen, die die Kosten für ambulante Arztbehandlungen erstatten, nicht nur Krankenhausaufenthalte.
            Zuletzt geändert von ; 28.10.2010, 09:31. Grund: Nachtrag

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              #26
              @toyka ich bekomme schon 3 Jahre Rente; und lebe hier.
              wir bezahlen keine Steuern.

              am besten unter www.rentenversichrung.de nachlesen.

              Natürlich erstattet die Reisevers. auch die Kosten der Ärzte.
              Ich sprach von einem Krankenhausaufenthalt, dass das die Vers. die Kostenübernahme übernimmt. Wer hat schon (3ooo.oo € oder 4ooo.oo€)
              was der KH Aufenthalt kostet.
              Zuletzt geändert von Benji0815; 28.10.2010, 10:38.

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                #27
                @benji0815: Selbstverständlich müssen Renten (keine Beamtenpensionen) in Spanien versteuert werden, wenn man dort seinen ständigen Wohnsitz hat.
                Was diese Tatsache für deine öffentliche Aussage bedeutet, kannst du dir selber zusammenreimen ......

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                  #28
                  Ist die Rente allerdings die einzige Einkunftsart und übersteigt der steuerpflichtige Teil der Rente nicht den Grundfreibetrag für das steuerfreie Existenzminimum

                  (2009 = 7.834 Euro für Alleinstehende, 15.668 Euro für Verheiratete), fallen keine Steuern an.

                  Auszug Deutsch Rentenversicherung.


                  es kommt immer auf die Höhe der Rente an
                  und das gilt auch für die EU = Spanien

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                    #29
                    @studiosa
                    ich informiere mich immer vorher, bevor ich ÖFFENTLICHE Aussagen mache.

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                      #30
                      Mich würde noch interessieren, ob deutsche Rentner hier eine Steuererklärung (D100) machen "müssen" oder "sollen" oder "können".......
                      Logisch für mich wäre, dass die Abgabe einer Steuererklärung obligatorisch ist, denn wie soll sonst entschieden werden, wer über gewisse Freibetragsgrenzen kommt?
                      Alles wird Gut!
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                        #31
                        Zitat von studiosa Beitrag anzeigen
                        ...Selbstverständlich müssen Renten (keine Beamtenpensionen) in Spanien versteuert werden, wenn man dort seinen ständigen Wohnsitz hat....
                        Hallo,
                        schlicht und ergreifend - so ist es, wohnsitzabhängig.
                        Hier in Spanien, genauso wie in Frankreich auch, sind Steuerschulden Bringschulden, d.h. man muss sich selbst um die Versteuerung kümmern und diese ggf. erfüllen.

                        Wenn man hier z. B. zwei Renten aus Deutschland bezieht, so sind diese, unabhängig von der jeweiligen Höhe, komplett zu versteuern, d. h. eine Erklärung muss gemacht werden.

                        Wir leben im Zeitalter des Internets und der Vernetzung, auch der Behörden, nicht nur privat. Die höchsten Chancen, steuermäßig erwischt zu werden, haben diejenigen Rentner, die sowohl die hiesige Krankenkarte von der seguridad social haben, als auch die deutsche Krankenkarte.

                        Gruß
                        Iris

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                          #32
                          Zitat von moeffe Beitrag anzeigen
                          ...
                          Logisch für mich wäre, dass die Abgabe einer Steuererklärung obligatorisch ist, denn wie soll sonst entschieden werden, wer über gewisse Freibetragsgrenzen kommt?
                          Hallo, hängt davon ab, in welchem Land die 183 Tage pro Jahr verbracht werden - dort ist die Erklärung zu machen. Hier ist das obligatorisch, auch wenn man unter der Freibetragsgrenze (bei einer Rente) liegt. Der Bescheid ist dann entsprechend.

                          Gruß
                          Iris

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                            #33
                            Also sofern der Wohnsitz hier ist, ist die Steuererklärung obligatorisch.
                            Jetzt können unsere Rentner hier im Forum mal schauen, ob sie denn auch wirklich eine Steuererklärung abgegeben haben.
                            Danke für die Info, toyka.
                            Alles wird Gut!
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                              #34
                              Hallo moeffe,

                              um es komplett zu machen: Menschen, die hier keine 183 Tage pro Jahr verbringen, und über Wohneigentum verfügen, die müssen ebenfalls eine Einkommensteuererklärung machen, nur über das Wohneigentum, auch wenn sie selbst es bewohnen und keine Miteinnahmen erzielen. Die Besteuerung hierfür richtet sich nach der Grund- und Gebäudesteuer, die in La Orotava z. B. so im Sommer gezahlt wird. Erfreulicherweise sind diese Steuern durch die Zentralregierung in Madrid mehr als deutlich gesenkt worden (um ca. 75%).

                              Gruß
                              Iris

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