Zoll, kennt jemand eine Lösung?

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    #1

    Zoll, kennt jemand eine Lösung?

    Liebe Forianer.
    Wir haben versucht, (gewerblich) ein Paket nach Teneriffa zu senden. Leider hängt dieses nun im Zoll, da die EORI Nummer fehlt. Diese wurde Ende 2009 eingeführt und entspricht im Prinzip unserer deutschen Zollnummer. Dem Zöllner reicht diese allerdings nicht und er besteht auf der EORI Nummer, deren Registrierung jedoch einige Wochen dauern wird.
    Weiß jemand eine "schnelle" Lösung, um die Sendung aus dem Zoll zu bekommen? Die Alternative wäre, dass das Paket zurück geht.
    Anfallende Kosten werden wir selbstverständlich übernehmen.
    Danke für Eure Mithilfe.
    Viele Grüße
    Detlev

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    #2
    Hallo,

    wir haben privat auch schon einiges erhalten, was über den Zoll abgefertigt werden musste. Dauert halt eben manchmal doch etwas lange.
    So wie ich das sehe, ist ohne EORI-Nummer, also Zollnummer und Länderkennzeichen, kein Warenverkehr innerhalb der EU möglich und die Sendungen können zolltechnisch nicht abgewickelt werden.

    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...ori/index.html

    Am besten wohl selber mal hinfahren, um zu sehen, ob man nachträglich noch etwas regeln kann.

    Gruß
    Iris

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      #3
      da ich in den nächsten wochen auch ware einführen werde, hat mich dieses thema aufgeschreckt. eine EORI-Nr. habe ich nämlich auch nicht.

      deshalb habe ich mit meiner spedition (hier auf der insel) telefoniert und dort wurde mir gesagt, dass meine N.I.E., eine kopie des reisepasses und die bevollmächtigung des zollagenten ausreicht.

      man führe regelmäßig güter ein und diese EORI-regelung sei nicht bekannt.

      ich habe der spedition sicherheitshalber den link (danke toyka) geschickt.
      man wird das prüfen undmir bescheid geben. das ergebnis werde ich hier mitteilen.


      .

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        #4
        habe gerade dem zoll meine papiere gemailt,alles ok wie immer,habe ihn angerufen und gefragt wegen dieser nummer,er meinte das sei nur für das festland,nun ja schaun wir mal,du fragst hier 4 leute und bekommst 6 verschiedene antworten

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          #5
          Hallo,

          wir erhalten auch alles mit NIE-Nummer + Ausweis.
          Habe das so verstanden, das EORI eine Zollabfertigungsnummer aus dem Herkunftsland des Paketes ist.
          Gruß
          Iris

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            #6
            Auch wir lassen uns immer wieder gewerblich Sachen aus D schicken und müssen dann immer, wie Ulrich bereits schrieb, die NIE und die Nummer auf dem gelben Zettel mailen mit den Angaben zum Inhalt (wieso auch immer, Rechnung liegt ja bei). Dann bekommen wir wieder einen gelben Zettel und können die Pakete bei der Post abholen. Für mich ist das ein unnötiger Zeitaufwand aber was soll's.
            Wir mußten also auch noch nie extra diese Nummer angeben.

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              #7
              Die Auskunft, das diese EORI-Nummer nur fürs Festland ist, erscheint absolut logisch.
              Es handelt sich ja hier um eine "europäische" Nummer, und wie wir wissen, gehört Teneriffa und die restlichen Kanaren zolltechnisch nun garnicht zu Europa.
              Deswegen wird auch hier nichts darüber bekannt sein.

              Ich habe Anfang des Jahres eine größere Maschine aus China erhalten, auch hier war nur eine Bevollmächtigung für den Zollaganten sowie NIE-Nummer und Kopie vom Pass nötig.
              Der Zollagent hat dann den kompletten Papierkrieg erledigt und die Sendung wurde ohne Probleme zugestellt.

              @Papa Homer. Wichtig wäre zuerst, festzustellen, wo genau das Paket beim Zoll liegt, wenn es bereits in TF ist, kannst du dich mit dem Zoll in Taco in Verbindung setzen. Falls es aber in Madrid ist, ist es wohl "verloren" und wird im besten Fall nach DE zurückgeschickt. Das war meine Erfahrung bis jetzt.
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                #8
                Eori

                Hallo,

                ich schau mal bei unserer IM/EX Abteilung vorbeí ob die das kennen.
                vg Joe

                Zitat von Papa Homer Beitrag anzeigen
                Liebe Forianer.
                Wir haben versucht, (gewerblich) ein Paket nach Teneriffa zu senden. Leider hängt dieses nun im Zoll, da die EORI Nummer fehlt. Diese wurde Ende 2009 eingeführt und entspricht im Prinzip unserer deutschen Zollnummer. Dem Zöllner reicht diese allerdings nicht und er besteht auf der EORI Nummer, deren Registrierung jedoch einige Wochen dauern wird.
                Weiß jemand eine "schnelle" Lösung, um die Sendung aus dem Zoll zu bekommen? Die Alternative wäre, dass das Paket zurück geht.
                Anfallende Kosten werden wir selbstverständlich übernehmen.
                Danke für Eure Mithilfe.
                Viele Grüße
                Detlev

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                  #9
                  So sieht halt ein gemeinsames, grenzenloses Europa aus. Gerade die Kanaren, die soviel finanzielle Unterstützungen erhielten und noch erhalten, versuchen so gut es geht jeden Import zu erschweren.

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                    #10
                    Vielen Dank für Eure Hilfe. Noch einige Infos zum Fall:
                    Wir (gewerblicher Versender) müssten eigentlich für die Einfuhr UNSERE EORI Nummer angeben. Da diese noch nicht registriert ist hängt die Sendung jetzt beim Zoll in Santa Cruz. Eine deutsche Zollnummer, die sonst für alle internationalen Warenströme ausreicht, haben wir angegeben. Interessanterweise hat der Empfänger bereits ein Paket OHNE diese Nummer erhalten (die Sendung bestand aus zwei Paketen). Anscheinend gibt es doch einen Handlungsspielraum oder die Prüfung ist nicht lückenlos.
                    Ich werde dem Empfänger (Einheimischer) einmal empfehlen, sich direkt mit der Zolldienststelle in Verbindung zu setzen. Vielleicht gibt es ja eine "einfache" Lösung.
                    Ich werde über das Ergebnis hier berichten.
                    Viele Grüße
                    Detlev

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                      #11
                      EORI nummer

                      Hallo an alle

                      Betreff der EORI nummer, ist die auch für die Kanaren. Alle EU länder, und trotz sonderstatus, zählen die Kanaren zur EU. Nur zahlen wir nicht IVA, sondern IGIC ( und gegenenenfalls AIEM)

                      Es ist aber eine relativ "neue" Sache auf den Kanaren, sprich der zoll z.b. in Teneriffa süd, hat erst vor einer woche angefangen die ware zu stoppen, wenn klienten ware regelmäsig einführen.

                      Die EORI nr, ist nur für Leute mit NIE nummer notwendig, wenn man ein gewerbe besitzt ( CIF nr) oder eine spanische DNI numer, wird die "automatisch" zugeteilt.

                      Momentan kann der Zollagent noch den import machen, indem dort wo die EORI nr angegeben werden muss ein "P" ( für personal) eingetragen wird. Aber das computersistem von Zoll ist so programiert, das es beim nächsten ( oder übernächsten mal) gestopt wird.
                      Die EORI nummer kann jeder bei seinen Zollagenten beantragen, dafür braucht dieser eine kopie von der NIE nr, und den gültigen Pass, sowie ein kleines schreiben das die EORI nummer beantragt wird,
                      Telefon nummer, und e-mail adresse wird auch nachgefragt.

                      Wenn jemand regelmäsige sendungen erhält ( oder verschickt) würde ich raten bei seien Zollagenten ( oder selber direkt beim zoll) das schreiben einzureichen, damit die nummer beantragt wird.
                      Der zollagent macht dies normalerweise als "service" für seinen klienten, und natürlich kostenlos.

                      Hoffe hiermit einige fragen geklärt zu haben.

                      Freundliche grüsse
                      Anja

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                        #12
                        Textauszug:
                        Es ist aber eine relativ "neue" Sache auf den Kanaren, sprich der zoll z.b. in Teneriffa süd, hat erst vor einer woche angefangen die ware zu stoppen, wenn klienten ware regelmäsig einführen.

                        Aber das computersistem von Zoll ist so programiert, das es beim nächsten ( oder übernächsten mal) gestopt wird.

                        Auszug:
                        Das Verfahren EORI
                        Durch die Einführung des europäischen Registrierungs- und Identifikationssystems für Wirtschaftsbeteiligte (EORI - Economic Operators' Registration and Identification System) werden die in Artikel 4k der VO (EWG) Nr. 2454/93 (Zollkodex-DVO) geforderten Funktionalitäten in Deutschland umgesetzt. Danach sollen Wirtschaftsbeteiligte durch eine ihnen individuell zugeteilte, unverwechselbare und gemeinsame Registrierungsnummer identifiziert werden können. Diese wird gemeinschaftsweit Gültigkeit besitzen. Die EORI-Nummer besteht in Deutschland aus der Zollnummer, ergänzt um ein zweistelliges Länder-Präfix ("DE", z.B. DE1234567).

                        Die EORI-Nummer soll zukünftig alleiniges Identifikationsmerkmal für die Wirtschaftsbeteiligten in der EU sein und ist europaweit bei Erfüllung aller Zollförmlichkeiten anzugeben.

                        Die in Anhang 38d der VO (EWG) Nr. 2454/93 (Zollkodex-DVO) aufgeführten Angaben zu deutschen Wirtschaftsbeteiligten, die gegenwärtig zu einer deutschen Zollnummer bei den Zollbehörden im IT-Verfahren ATLAS hinterlegt sind, werden
                        ab dem 1. November 2009 an die EU übermittelt und auf der EU-Datenbank unter der EORI-Nummer gespeichert.


                        Und nach einem Jahr hat der Zoll auf Teneriffa es geschafft diesen Vorgang zu
                        begreifen und ins Computersystem einzubauen, und jetzt stapeln sich die Pakete,
                        weil die EORI nicht vorhanden ist.
                        Hoffentlich ist das Zollgebäude groß genug um den Paket Berg zu bewältigen.

                        Erklärungsversuch:
                        Bezogen auf den Hinweis im P-link 7 zu den zwei Paketen wird es dann so sein,
                        das ein Paket ohne EORI vor der Zollcomputerprogrammierung durchgegangen ist,
                        und das zweite Paket nach der Programmierung eingetroffen ist und der Computer
                        gesagt hat "Stop", ungültige Sendung EORI fehlt.

                        Sowas gehört dann in die Kategorie "schlecht gelaufen"
                        Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können.

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                          #13
                          Zoll, kennt jemand eine Lösung?

                          Hallo,

                          ich importiere seit 16 Jahren deutsches Baumaterial nach La Palma und in letzter Zeit auch verstärkt als Postpaket. Von einer EORI-Nummer hatte ich bisher noch nie etwas gehört und hier wird sie auch nicht verlangt.

                          Unter dem angegebenen link zum deutschen Zoll steht auch eindeutig weiter unten, dass diese Nummer nur für die europäische Zollunion gilt und nicht in den Drittlandsgebieten, also Kanaren.

                          Wie schon andere gesagt haben, brauchst Du nur die NIE oder CIF und die Handelsrechnung oder Wertdeklaration. Die Zollabfertigung wird bei Paketen nicht vom "richtigen" Zoll gemacht, sondern von einem Bediensteten beim Postamt auf TF (Taco). Deshalb kostet es ja auch nur noch 12,00 EUR Abfertigungsgebühr und Ihr braucht keinen Zollagenten mehr.

                          Wenn der Typ unbedingt eine Nummer haben will, nehmt Ihr Eure NIE oder CIF und stellt ein "ES" davor. Aus unserer B38656617 wird so die ESB38656617 und schon habt Ihr eine gültige Nummer. Wenn's ganz luxuriös sein soll, kann man diese Nummer bei der Hacienda zum gemeinschaftlichen Warenverkehr anmelden. Dann erscheint sie im europ. MWSt.-Infosystem MIAS (http://ec.europa.eu/taxation_customs...tedLanguage=DE) und ist vor allem Grundlage für die Nicht-Berechnung der deutschen Umsatzsteuer (oder der spanischen, wenn's vom Festland kommt).

                          Anders ist der Fall, wenn das Paket dummer- und kostenintensiverweise mit einem Paketdienst ? la UPS versendet wurde. Dann kann es tatsächlich in Madrid hängen, wie es moeffe schwant, und bei den dortigen Herrschaften gilt tatsächlich Einsteins Erkenntnis, dass das einzig Unbegrenzte die menschliche Dummheit ist. Da hilft dann nur der verschärfte Hinweis, dass die Kanaren Drittlandsgebiet sind und daher EORI nicht anwendbar ist.

                          Viel Glück !

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                            #14
                            diese europaweite Nummer hat unter anderem den Sinn bestimmte Geschäfte welche bei gewerblichen Warensendungen innerhalb der EU vorkommen zu kontrollieren. Es gibt einige Händler welche sich durch bestimmte Praktiken einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und diese Nummer soll eine lückenlosere EU einheitliche Kontrolle von Exporten über die Staatsgrenzen gewährleisten.

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                              #15
                              So, jetzt geht's weiter. Hier ist die Seite, wo die EORI-Nummern Überprüft werden können: http://ec.europa.eu/taxation_customs...inumval_de.htm

                              Und siehe da, wir geben unsere ESB38656617 aus obigerm "Rezept" ein und und es ist auf einmal eine gültige EORI-Nummer.

                              Mache ich das gleiche mit meiner NIE, also ESX180........, kommt die Antwort, dass die Nummer nicht bestätigt ist, analog und folgerichtig, da sie ja auch nicht bei http://ec.europa.eu/taxation_customs...tedLanguage=DE validiert ist.

                              Weiterhin viel Glück !

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                                #16
                                Zitat von YaYa Beitrag anzeigen
                                ...
                                Und siehe da, wir geben unsere ESB38656617 aus obigerm "Rezept" ein und und es ist auf einmal eine gültige EORI-Nummer....
                                Hallo,
                                muss ja auch funktionieren so, weil das stand auch in meiner Verlinkung zum deutschen Zoll: Es werden nur die Landeskennzeichen vorangesetzt und schon fertig.

                                Gruß
                                Iris

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                                  #17
                                  Hallo Toyka,

                                  nur mit dem kleinen Unterschied, dass bei uns die "allgemeinen" Steuernummern nun also drei Funktionen ausüben: "normal" für kanarische Steuer + MIAS + EORI, während in D wohl die USt.-ID-Nummer nicht die gleiche ist wie die Zollnummer, die dann in EORI umgewandelt wird, oder doch?

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                                    #18
                                    Hallo,
                                    bin keine Gewerbetreibende. Erhalte nur Privatpost - darunter natürlich auch von Firmen, mal mit - mal ohne Zoll - das hängt wohl ab von der jeweiligen Laune oder so. So ca. 3 Monate lang war auf jedes Paket 6 Euro Zoll + 6 Euro Postgebühr bei Selbstabholung zu zahlen. Das ist jetzt aber seit über einem Jahr wieder wie vorher: Kostet nichts. Außnahme: Versand über Spedition.

                                    Bin einfach davon ausgegangen, dass es stimmt, wenn der dt. Zoll sagt vor die Nummer kommt das Landeskennzeichen und so ist es ja auch.
                                    Gruß
                                    Iris

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                                      #19
                                      Nachfolgend der BRD Zolltext:

                                      EORI-Nummer/Zollnummer

                                      Die Pflicht zur Angabe einer Zollnummer besteht für Wirtschaftsbeteiligte. Diese sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind.

                                      Die Zollnummer ist in Zollanmeldungen anzugeben für:

                                      den Anmelder und dessen Vertreter
                                      den Empfänger bei der Einfuhr
                                      den Versender/Ausführer und Subunternehmer bei der Versendung/Ausfuhr
                                      den Hauptverpflichteten
                                      Drittländische Wirtschaftsbeteiligte müssen eine EORI-Nummer nur als Anmelder, dessen Vertreter oder Hauptverpflichteter angeben.

                                      Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (Privatpersonen) sind nicht verpflichtet, in Zollanmeldungen eine Zollnummer anzugeben, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Dienstleister (z.B. Post- oder Expressdienstleister) direkt vertreten werden. Eine Pflicht zur Angabe einer Zollnummer besteht jedoch auch für Privatpersonen im Fall von genehmigungspflichtigen Ausfuhren.

                                      Füllt der Beteiligte die Zollanmeldung aus, ist der Zollnummer das Kennzeichen "DE" voranzustellen (z.B. DE1234567).

                                      Die 7-stellige Zollnummer dient als Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen, unter dem die Adressdaten des Beteiligten und gegebenenfalls die ihm von der Zollverwaltung erteilten Bewilligungen und die ihm zur Verfügung stehenden Netzanbindungen (unter Beachtung des Datenschutzes) erfasst werden.

                                      Die Zollnummer ist auch im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anzugeben. Sie ist zudem für den Nachweis der im IT-Fachverfahren ATLAS papierlos festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt erforderlich.

                                      Als zusätzliches Identifikations- bzw. Ordnungskennzeichen gibt es ab dem 1. November 2009 die EORI-Kennnummer. Diese Nummer wird ab dem vorgenannten Zeitpunkt Voraussetzung für die Zollabfertigung im europäischen Raum sein.

                                      Ansprechpartner
                                      Für Fragen zu Zollnummern oder zum Verfahren EORI erhalten Sie ausführliche Informationen im FAQ-Bereich oder auf der Fachseite zur EORI-Nummer.

                                      Für weitere Fragen hat das Informations- und Wissensmanagement Zoll die gesonderte E-Mail-Adresse info.zollnummer@zoll.de eingerichtet.

                                      Anträge zum Verfahren EORI sind allerdings weiterhin ausschließlich auf dem Postweg oder per Fax an das Informations- und Wissensmanagement Zoll zu senden.

                                      ? Bundesministerium der Finanzen

                                      dann noch die FAQ´s dazu:

                                      Benötige ich im Reise- bzw. Postverkehr eine Zollnummer?
                                      Für von der Post oder Express- und Kurierdiensten für ihre Kunden abgegebene Zollanmeldungen sowie für schriftliche Zollanmeldungen im Reiseverkehr besteht keine Verpflichtung für eine Zollnummer, es sei denn der Beteiligte ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

                                      Erhalten Zweigniederlassungen ebenfalls eine Zollnummer?
                                      Jedem rechtlich selbstständigen Unternehmen wird eine Zollnummer zugeteilt. Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten, die sich an anderen Orten oder in anderen Städten als die Hauptniederlassung befinden, kann zusätzlich eine Zollnummer erteilt werden - in dem entsprechenden Antrag (mehr hierzu weiter unten) ist dann zwingend die Zollnummer der Hauptniederlassung anzugeben. Eine eigene Zollnummer erscheint sinnvoll, wenn es die innerbetriebliche Organisation erfordert oder die Zweigniederlassung in der Zollanmeldung als Beteiligter (Anmelder, Empfänger, usw.) eingetragen werden soll.

                                      Wie erfahre ich, ob ich bereits eine Zollnummer habe?
                                      Auskünfte darüber, ob Sie bereits eine Zollnummer haben, erhalten Sie sowohl bei der Auskunftsstelle des Informations- und Wissensmanagement Zoll als auch bei Ihrem zuständigen Zollamt.

                                      Wo kann ich meine bereits erteilte Zollnummer erfragen?
                                      Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Ihnen weder die Auskunftsstelle des Informations- und Wissensmanagement Zoll noch Ihr zuständiges Zollamt telefonisch Ihre Zollnummer mitteilen. Bei schriftlichen Anfragen bzw. bei persönlichem Erscheinen mit entsprechendem Legitimationsnachweis (z.B. Signatur des Unternehmens bei schriftlichen Anfragen) kann Ihnen die Zollnummer mitgeteilt werden. Erfragt ein Vertreter die Zollnummer für einen Beteiligten, ist eine entsprechende Vertretungsvollmacht nachzuweisen.

                                      Wohin soll ich meinen Antrag auf Erteilung einer Zollnummer oder Änderungsangaben schicken?
                                      Der unterschriebene Antrag (Vordruck 0870) ist an die Adresse

                                      Informations- und Wissensmanagement Zoll
                                      Postfach 10 07 61
                                      01077 Dresden
                                      oder per Fax: 0351/44834-444 zu senden.


                                      Was ist, wenn mein Antrag für die Erteilung eine Zollnummer nicht vollständig ausgefüllt ist, weil ich z.B. meine Umsatzsteueridentifikationsnummer noch nicht kenne?
                                      Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt sein. Im Einzelfall können auch unvollständige Anträge bearbeitet werden. Die fehlenden Informationen müssen jedoch nachgereicht werden. Bei möglichen Rückfragen setzt sich ein Servicemitarbeiter mit Ihnen in Verbindung.

                                      Ich bin Einzelunternehmer oder Privatperson und nicht im Handelsregister eingetragen.
                                      In diesem Fall ist anstelle des Handelsregisterauszugs die Gewerbeanmeldung vorzulegen. Dies gilt nicht für Privatpersonen.

                                      Kann ich Änderungen zur Zollnummer auch formlos mitteilen?
                                      Alle Änderungen sind auf dem unterschriebenen Vordruck 0870 dem Informations- und Wissensmanagement Zoll mitzueilen. Der Vordruck ist notwendig, da die Daten elektronisch erfasst werden.

                                      Die Daten zu meinem Unternehmen haben sich geändert. Muss ich das mitteilen? Erhalte ich dann eine neue Zollnummer?
                                      Alle Änderungen sind auf dem unterschriebenen Vordruck Vordruck 0870 mitzuteilen. Bei kleinen Änderungen (zum Beispiel Änderung der Anschrift aufgrund eines Umzugs) wird keine neue Zollnummer erteilt. Bei größeren Änderungen (zum Beispiel Änderung der Rechtsform des Unternehmens) wird im Einzelfall gemeinsam mit Ihrem zuständigen Hauptzollamt entschieden, ob die alte Zollnummer beibehalten werden kann.

                                      An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zur Zollnummer/zum Verfahren EORI habe?
                                      Für weitere Fragen hat das Informations- und Wissensmanagement Zoll die gesonderte E-Mail-Adresse info.zollnummer@zoll.de eingerichtet.

                                      Wie das jetzt vom Canarischen Zoll gehändelt wird müßt ihr dort erfragen.

                                      PS: falls Interesse am gesamte Auszugstext vom P-link 12 besteht,
                                      kann ich den auch noch hier einstellen.
                                      Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können.

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                                        das ist der zentrale Satz:

                                        Drittländische Wirtschaftsbeteiligte müssen eine EORI-Nummer nur als Anmelder, dessen Vertreter oder Hauptverpflichteter angeben.

                                        Und da wir hier nicht Anmelder, sondern Empfänger sind, is' nix mit EORI-Nummer, siehe oben.

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