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    #1

    Krankenversicherung auf TF für Rentner

    Hallo Ihr lieben,
    ich habe hier mal eine komplizierte Frage.
    Ich habe hier einen 70jährigen Rentner mit einer Rente von ca. 280 ? kennen gelernt. Er war in Deutschland vor seiner Rente in Deutschland bei der AOK freiwillig versichert. Als er in Rente ging, weigerte sich die AOK ihn als Rentner
    weiter zu versichern. Nun lebt er hier und ist ohne KV. Kann sich aber bei der Rente eine private KV nicht erlauben, da das Geld dazu fehlt. Weiss jemand ob er als Rentner hier eine kostenlose KV bei der Securidad Social bekommt?
    Oder weiss jemand wie er in Deutschland zu dieser KV doch noch kommt?
    Denn in D ist es doch seit 2009 so, das jeder versichert sein muss. Aber was ist wenn er es sich nicht leisten kann.
    LG Gaby
    www.pflege-teneriffa.de

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    #2
    Aok

    Er muss bei der AOK in Deutschland bei der er zuletzt versichert war eine Pflichtversicherung beantragen.Und um das Formulas E121 bitten.(mit dem bekommt man hier in verbindung mit der spanischen Sozialvers.Nr. einen Berechtigungsschein für das Centro Medico)

    In der Regel wir das abgelehnt.Man muss dann Einspruch einlegen und sich auf
    §5 Abs.1Nr.13Buchst.a SGB V berufen auf grund dessen man auch als Deutscher mit Wonsitz in der EU anspruch auf diese Pflichtversicherung hat.
    Als Beitrag wird dann ca 16% der Rente abgezogen.
    Bei erneuter Ablehnung ist das beim Zuständigen Verwaltungsgericht einzuklagen und zwar kostenfrei.

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      #3
      Anspruch auf Pflichtversicherung hat er nur, wenn er vorher auch eine Mindestzeit (10 Jahre?) pflichtversichert war.
      Er war aber freiwillig versichert.
      Ich meine, er kann sich bei der AOK weiterhin nur freiwillig versichern, allerdings nur zu dem Mindestbeitrag von gut 120 Euro/Monat. Die Rentenversicherung zahlt ihm aber einen kleineren Zuschuss dafür.
      Gruß, Wolfgang
      Besucht mich bei: http://www.wandern-auf-teneriffa.de

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        #4
        dem ist nicht mehr so

        Dem ist nicht mehr so da ja jetzt durch die Pflichtversicherung(wie der Name schon sagt) der Anspruch ja auf jeden Fall besteht mit Wohnsitz in Deutschland.
        Durch den obigen § ist es als Deutscher auch im EU -Ausland einklagbar.
        Leider dauert der ganze Zinober ca 8 Monate bis es zur Klage kommt.

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          #5
          Rente + KV

          Grundsätzlich ist jeder Rentner pflichtversichert - jeder. Es wird automatisch von der Rente einbehsalten.

          Ein bisschen Arbeit und Mühe (ich weiß: wir haben nie Zeit"! *lach) helfen sehr, das Kuddel-Muddel zuz lösen: ein Brief an den Rentenversicherer und ein Brief an die (dann) zusrtändige Krankenversicherung ...

          Im Ernstfall gibt es da so ein Formular von der KV (jedenfalls von der TK gibt es das), mit dem man ohne Probleme in die Spanische Seguridad aufgenommen wird, wenn man das 1.) will und 2.) ausgefüllt bei der Deutschen KV einreicht.

          Ansonsten ersetzt die DEUTSCHE KV ca.50% der Arzt- und Apotheker-Rechnung auf Antrag. Auch Plombieren der Zähne. Man wird dann hier behandelt wie ein Privatpatient, muss aber Vorkasse leisten und die halben Kosten aus eigener Tasche aufbringen ...

          In Deutschland (wenhn man dorthin fliegt) wird man wie jeder Kassenpatient behandelt ... auch ohne Wohnsitz in jenem Land.

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