Gewerbe bei Nachhilfe
Buenas noches a los todos.
Puh, mir wird ja schwindelig im Kopf, wenn ich mir die ganzen Inhalte zu meinem Thema "private Nachhilfe" durchlese.
Vielleicht zu Anfang erst einmal das, was ich beabsichtige: Eine private Nachhilfe in den Privathäusern der Eltern "meiner" Nachhilfeschüler oder ab und zu bei mir "en mi casa". Wenn es Nachhilfe im großen Stil wäre, z.B. wie bei einem Nachhilfeinstitut wie "Schülerhilfe" in D, dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Aber nicht in meinem Umfang. Wer trotzdem dem "estado" Bares auf die Treppen legen möchte, kann das ja gerne machen, aber ich gehöre nicht zu denjenigen.
Beim Cabildo Insular in Santa Cruz sagte mit die nette Dame am Informationsschalter, dass es wahrscheinlich ohne Anmeldung ginge. Besser ich frage noch bei der "camera de comercio" nach. Gesagt, getan. Für die Geschäftsidee der Frau brauche ich eine Steuernummer. Für meine private Nachhilfe auch, aber: Ich und die Frau, für die ich ja auf Spanisch gefragt habe, wir beide hatten den Eindruck, dass der Mann nur eine Antwort auf unsere Fragen hatte: Die NIE-Nummer.
Ein europäisches Recht sagt, dass wenn jemand unter einem halben Jahr gewerbetreibend in der EU unterwegs ist, die Steuern in seinem Heimatland anfallen. Ob der spanische Staat auch dieses Recht in Form eines Gesetzes ratifiziert hat, kann ich nicht sagen.
Um also auf der sicheren Seite zu sein, habe ich Anfang Januar einen Termin bei einem Steuerfachmann, dem ich meine Fragen stellen werde. Ich denke, dann werde ich die korrekten Antworten bekommen.
Bis dahin hasta entonces companeros
Buenas noches a los todos.
Puh, mir wird ja schwindelig im Kopf, wenn ich mir die ganzen Inhalte zu meinem Thema "private Nachhilfe" durchlese.
Vielleicht zu Anfang erst einmal das, was ich beabsichtige: Eine private Nachhilfe in den Privathäusern der Eltern "meiner" Nachhilfeschüler oder ab und zu bei mir "en mi casa". Wenn es Nachhilfe im großen Stil wäre, z.B. wie bei einem Nachhilfeinstitut wie "Schülerhilfe" in D, dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Aber nicht in meinem Umfang. Wer trotzdem dem "estado" Bares auf die Treppen legen möchte, kann das ja gerne machen, aber ich gehöre nicht zu denjenigen.
Beim Cabildo Insular in Santa Cruz sagte mit die nette Dame am Informationsschalter, dass es wahrscheinlich ohne Anmeldung ginge. Besser ich frage noch bei der "camera de comercio" nach. Gesagt, getan. Für die Geschäftsidee der Frau brauche ich eine Steuernummer. Für meine private Nachhilfe auch, aber: Ich und die Frau, für die ich ja auf Spanisch gefragt habe, wir beide hatten den Eindruck, dass der Mann nur eine Antwort auf unsere Fragen hatte: Die NIE-Nummer.
Ein europäisches Recht sagt, dass wenn jemand unter einem halben Jahr gewerbetreibend in der EU unterwegs ist, die Steuern in seinem Heimatland anfallen. Ob der spanische Staat auch dieses Recht in Form eines Gesetzes ratifiziert hat, kann ich nicht sagen.
Um also auf der sicheren Seite zu sein, habe ich Anfang Januar einen Termin bei einem Steuerfachmann, dem ich meine Fragen stellen werde. Ich denke, dann werde ich die korrekten Antworten bekommen.
Bis dahin hasta entonces companeros

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