@bluebird
bei deinem Beispiel des Spülers vergisst du auch eine Maschine hält nicht ewig - sondern muss mal neu gekauft werden.
Und den mehrere Sprachen sprechenden Kellner der nebenbei eine Spülmaschine einräumen kann kannst du getrost vergessen.
Wenn in einem Land ein ausgebildeter Koch oder Kellner diese nicht zu seinem Berufsfeld gehörenden Arbeiten ausführen soll hat der Arbietgeber dies zusätzlich zu bezahlen oder er bekommt von mir die Kündigung!
Es sei denn ich bin als "Deutscher so wild darauf für wenig Geld auf Teneriffa arbeiten zu wollen"
( Ich habe in der Gastronomie in vielen Ländern gearbeitet)
Ich hätte den Arbeitgeber gleich gefragt ob er "die Einschläge noch merkt"
oder ob er ansonsten gesund sei.
bei deinem Beispiel des Spülers vergisst du auch eine Maschine hält nicht ewig - sondern muss mal neu gekauft werden.
Und den mehrere Sprachen sprechenden Kellner der nebenbei eine Spülmaschine einräumen kann kannst du getrost vergessen.
Wenn in einem Land ein ausgebildeter Koch oder Kellner diese nicht zu seinem Berufsfeld gehörenden Arbeiten ausführen soll hat der Arbietgeber dies zusätzlich zu bezahlen oder er bekommt von mir die Kündigung!
Es sei denn ich bin als "Deutscher so wild darauf für wenig Geld auf Teneriffa arbeiten zu wollen"
( Ich habe in der Gastronomie in vielen Ländern gearbeitet)
Ich hätte den Arbeitgeber gleich gefragt ob er "die Einschläge noch merkt"
oder ob er ansonsten gesund sei.
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