Vorlage für Fahrenbuch / libro de ruta gesucht

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    #1

    Vorlage für Fahrenbuch / libro de ruta gesucht

    Hallo Zusammen,

    kann mir jemand helfen, wo ich eine Vorlage für ein Fahrtenbuch für Selbständige (Autónomo) finde, das die Kanarische/Spanische Steuer klaglos akzeptiert (Kein Transport von Gütern oder Personen, sondern lediglich meine eigene geschäftsverbundene Fortbewegung in meinem PKW)? Herzlichen Dank!

    Viele Grüße
    Quirin

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    #2
    Hilft Dir diese Vorlage:

    Modelo oficial de libro de ruta

    von Fomento? weiter?

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      #3
      Zitat von qdoll Beitrag anzeigen
      das die Kanarische/Spanische Steuer klaglos akzeptiert
      Aufgrund dem Geschriebenen vermute ich, dass du vorhast die Kosten deines einzigsten Fahrzeugs, welches du privat und geschäftlich nutzen willst, prozentual in der Höhe von der Steuer abzusetzen, in welchem Umfang du den Wagen beruflich, als Selbstständiger, genutzt hast.

      Sollte dies der Fall sein und bevor du evtl. einen später teuer werdenden Fehler begehst, möchte ich dich fragen, woher du die Kenntnis nimmst, dass diese Kosten von der spanischen/kanarischen Steuer absetzbar sind?
      Zuletzt geändert von ; 31.10.2008, 08:32.

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        #4
        Ursprünglich bin davon ausgegangen,...

        ...dass der spanische Staat vernünftig und gerecht anerkennen würde, dass man nachweisbar für einen Kunden gefahrene Kilometer als "direkt zurechenbare" Kosten absetzen möchte. Offensichtlich, wie mir zwischenzeitlich ein Steuerberater gesagt hat, stellt sich der spanische Staat diesbezüglich recht komisch. Er möchte offensichtlich grundsätzlich keine geschäftlich genutzen Privat-Handys und Privat-Autos in der Steuererklärung eines Autónomo sehen. Man solle zwar die eine oder andere Rechnung zur Hälfte "reinschmuggeln", aber eine vernünftig geregelte und offiziell vorgeschlagene Vorgehensweise gibt es hier wohl nicht wirklich.

        Deiner Frage entnehme ich, dass man sich mit sowas auf "dünnes Eis" begibt in Spanien. Was passiert im schlechtesten Fall, wenn man mein ursprüngliches Vorhaben mit dem Fahrtenbuch durchziehen würde?

        Herzliche Grüße
        Quirin

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          #5
          Zitat von qdoll Beitrag anzeigen
          Man solle zwar die eine oder andere Rechnung zur Hälfte "reinschmuggeln", aber eine vernünftig geregelte und offiziell vorgeschlagene Vorgehensweise gibt es hier wohl nicht wirklich.
          Klar, kann man die ein oder andere Rechnung mit reinnehmen (?berprüfungen sind, zumindest nach meiner Erfahrung, sehr sehr selten, aber eins muss klar sein, wenn wirklich die Rechnungen geprüft würden fliegen diese Rechnungen raus.

          Deiner Frage entnehme ich, dass man sich mit sowas auf "dünnes Eis" begibt in Spanien. Was passiert im schlechtesten Fall, wenn man mein ursprüngliches Vorhaben mit dem Fahrtenbuch durchziehen würde?
          Wenn diese Rechnungen durch die Steuerinspektion rausgerechnet würden, dann ergibt sich eine höhere Summe die du an Einkommensteuer zu zahlen hättest, als die die du schon bezahlt hast.
          Das verstösst gegen den Artikel 191 des Generalsteuergesetzes und sollte, wenn nicht alles schiefgeht, als leichter Verstoss eingestuft werden können.
          Leichte Verstösse werden mit 50% der nachzuzahlenden Summe sanktioniert.
          Wenn du mit dem Verfahren einverstanden bist wird die Sanktion um 30% verringert und wenn du dann noch innerhalb einer festgelegten Frist bezahlst um weitere 25%.

          Es könnte also so aussehen:
          Reduzierung wg Einverständnis: (50% - 30%) = 35%
          Reduzierung wg. Zahlung: (35% - 25%) = 26,25%

          Wenn also 1000 Euro nachzuzahlen wären, musst du ausser diesen 1000 Euro Nachzahlung noch 262,50 Euro Strafe zahlen.
          Dies kann aber nur ein Anhaltspunkt sein, denn es gibt noch andere Umstände die die Strafe erhöhen können. Nur als Beispiel 2 Gründe: 1. Ob jemand innerhalb der letzten 4 Jahre bereits gegen das Steuergesetz verstossen hat oder 2. ein Aufschlag der sich nach dem fianziellen Schaden der dem Finanzamt entstanden ist rechnet.

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            #6
            Vielen Dank...

            ...für Deinen ausgesprochen kompetenten Aufruf zur Vorsicht. Ich werde mich wohl doch eher vertrauenvoll in die Hände eines renommierten spanischen Steuerberaters begeben, damit da nichts unangenehm anbrennt :-)

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              #7
              Ist sicher besser. Mal abgesehen davon, welche Ausgaben man absetzen darf oder nicht sowie zum Erhalt weitergehender Beratung zu was man alles verpflichtet ist, gibt es praktisch eine Menge periodischer Verpflichtungen die du alleine im Steuerbereich beachten musst, ganz abgesehen von anderen Behörden die noch ins Spiel kommen können.

              Ich zähle mal kurz die geläufigsten Steuerformulare auf, die mir gerade einfallen:
              -Declaración censal (Modell 036 oder 037) beim staatlichen Finanzamt (Im Prinzip einmalig; Wenn sich etwas ändert, z.B. Anschrift, erneut)
              -Declaración censal (Modell 400) beim kanarischen Finanzamt (Im Prinzip einmalig; Wenn sich etwas ändert, z.B. Anschrift, erneut)
              -Modell 130 od. 131 Einkommensteuervorauszahlung (Jedes Quartal) (Bei wenn du eine ?actividad profesional? ausübst kann es u. U. sein, dass du es nicht abgeben musst, solange gewissen Umstände vorliegen)
              -Modell 110 (jedes Quartal) (Hängt vom Einzelfall ab)
              -Modell 115 (jedes Quartal) (Hängt vom Einzelfall ab)
              -Modell 420 od. 421 (jedes Quartal) (Brauchst du höchstwahrscheinlich im 1. Jahr der Aktivität nicht zu zahlen, ab dem nächsten Jahr hängt es von den Einnahmen des Vorjahres ab)
              -Wenn ein Modell 110 abgegeben werden musste, dann auch noch jährlich das Modell 190
              -Wenn ein Modell 115 abgegeben werden musste, dann auch noch jährlich das Modell 180
              -Wenn ein Modell 420 od. 421 abgegeben werden musste, dann auch noch jährlich das Modell 425
              -Jährliche Einkommensteuererklärung (Mod. 100) (Ist als selbstständiger Arbeiter Pflicht)
              -Jährlich Modell 347 (Mitteilung ans staatliche Finanzamt mit welchen Firmen man über 3005 Euro Umsatz/Kalenderjahr hatte)
              -Jährlich Modell 415 (Mitteilung ans kanarische Finanzamt mit welchen Firmen man über 3005 Euro Umsatz/Kalenderjahr hatte)
              - Jährliche Zertifikate an Personal, Profesionales, oder Firmen die für dich arbeiteten und bei denen du, aufgrund der Steuergesetzgebung verpflichtet warst, gewissen Prozente ihrer Rechnungen abzuziehen und ans Finanzamt einzuzahlen.
              - Jährliche Zertifikate an Eigentümer der Lokale die du angemietet hast und bei denen du, aufgrund der Steuergesetzgebung verpflichtet warst, gewissen Prozente der Miete abzuziehen und ans Finanzamt einzuzahlen.
              Zuletzt geändert von ; 06.11.2008, 11:02.

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                #8
                Neue Forums-Rubrik für Unternehmer...

                Hallo queru, sieht so aus, als wärst Du schon einige Jahre als Unternehmer und/oder Steuerfachmann und/oder Steueropfer tätig :-) Vielen Dank für den Überblick, der mich beruhigt, da ich bisher nichts versäumt habe.

                An dieser Stelle mein Appell an die Forums-Administratoren: Diese Beiträge sollten eigentlich nicht ein Teil von "Gesucht - Gefunden" im Forum sein. Wäre es nicht in Euerem Sinne, eine neue Sparte aufzumachen, in der sich alte und neue, schlaue und dumme, kleine und große, deutsch-sprechende Unternehmer und Selbständige austauschen könnten?

                Herzliche Grüße
                Quirin

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                  #9
                  Super, es ist schön zu hören, dass du soweit alles komplett hast. Das ist auf den Kanaren oft nicht der Fall.

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