Rechtsvertretung gegen Hausverwaltung

Einklappen

Ankündigung

Einklappen

Kostenlose Kleinanzeige

Sie wollen auf den Kanaren etwas verkaufen oder kaufen? Auf unserer Internetseite können Sie eine Such- oder Verkaufsanzeige schalten. Die Kleinanzeigen werden für 30 Tage kostenlos veröffentlicht.

Hier gehts zu Kleinanzeigen
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen
X

Rechtsvertretung gegen Hausverwaltung

Einklappen
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Schriftgröße
    #1

    Rechtsvertretung gegen Hausverwaltung

    Hola!

    Ich bin auf der Suche nach einem Rechtsanwalt (bevorzugt deutsch-sprachig und im Süden), der mich gegen die Hausverwaltung der Anlage in der ich ein Apartment besitze vertritt. Kurzer Hintergrund worum es geht. Vor etwa 10-12 Wochen gab es im Süden heftige Regenstürme, die das Flachdach unter Wasser gesetzt haben. Da das Dach und die Abflüsse nicht (ausreichend) gewartet wurden kam Wasser in meine darunter liegende Wohnung und hat neben etwa 4m² die herunter gebrochen ist auch noch etliche Gegenstände zerstört. Dieser Zustand besteht mittlerweile seit 10 Wochen mit keiner Aussicht auf baldige Reparatur und "Schadenersatz" für die kaputten Geräte. Offenbar wehrt sich die Versicherung der Anlage zu bezahlen, da es durch Fahrlässigkeit verursacht wurde und meine Haushaltsversicherung steigt auch aus, da der Schaden vom Dach kommt und nicht aus der Wohnung. Über die physischen Schäden hinaus kommen auch immer mehr monitäre Schäden dazu, da ich bereits einige Anfragen von Mietern ablehnen musste.

    Die Anwälte, die ich bis dato kontaktiert habe ziehen sich zu meißt auf die 0-8-15 Rechtsvertretung zurück wenns um Vertrags- und Mietthemen geht. Daher der Versuch vielleicht über die community einen guten Tipp zu erhalten, wer mir hier helfen kann. Danke euch!

  • Schriftgröße
    #2
    Mir wurde bei Kaufvertrag Rechtsanwalt Luickhardt in Los Cristianos empfohlen, ein deutschsprachiger Anwalt für Miet-und Immobilienrecht.
    Dietmar Luickhardt d.luickhardt@legalium.com

    Kommentar


    • Schriftgröße
      #3
      Danke, ich werd dort mal anrufen, meine aber, dass ich mit dieser Firma bereits gesprochen habe und sie abgewunken haben...

      Kommentar


      • Schriftgröße
        #4
        Rechtsanwälte deutschsprachig

        Hallo pgartl, ich habe eine Liste der deutschsprachigen Anwälte auf Teneriffa mit Rechtsgebiet, vielleicht hilft dir das.
        Wenn du etwas erreicht hast, würde mich der Verlauf sehr interessieren.
        Ich würde mich über eine Benachrichtigung freuen.
        https://wonderfultenerife.com/assets...0e13f4f498.pdf

        Kommentar


        • Schriftgröße
          #5
          Luickhardt hat aktuell keine Kapazitäten. Habe gestern eine Absage auf eine Anfrage bekommen aus Kapazitätsgründen.
          Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

          Kommentar


          • Schriftgröße
            #6
            Nun, bei Streitfragen die nur aus Prinzip geführt werden ist natürlich kein Geld zu verdienen, da muss man sich vor schützen

            Kommentar


            • Schriftgröße
              #7
              @Rentner
              ich glaube auch in Spanien gibt es sowas wie Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum.
              Da die Dachhaut immer Gemeinschaftseigentum ist sollte es bei diesem Schaden am Sondereigentum keine Probleme geben.
              Und Anwälte die aus "Kapazitätsgründen" ablehnen?

              @gpartl
              es kann auch an der Bauausführung liegen, da Flachdächer oft nicbt weit genug am Rand die Sperrschicht haben.
              Zuletzt geändert von windus1947; 31.03.2021, 17:15.
              Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

              Gruß Günter

              Kommentar


              • Schriftgröße
                #8
                Es könnte auch sein, dass er sich auf dem Gebiet des von mir angefragten Rechtsgebietes nicht auskennt und hat sich daher so ausgedrückt?
                Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

                Kommentar


                • Schriftgröße
                  #9
                  Nach dem, üblichen, Hin-und-her, mal eine Frage:

                  Hausverwaltung ist ja wohl die von der EIGENTÜMER-GEMEINSCHAFT eingesetzte Figur eines ADMINISTRADORES ?

                  Hat man den Vorfall seit Auftauchens der Schäden beim Sekretär der EG schriftlich angezeigt ?

                  Hat dieser den Präsidenten der EG in Kenntnis gebracht ?

                  Auch hier in Spanien gibt es dazu eine Gesetzgebung dazu.
                  ******************************************

                  ?

                  Nein, nichts Neues !

                  Kommentar


                  • Schriftgröße
                    #10
                    @rentner: wird wohl vermutlich so sein, wobei ich nicht denke, dass das eine "prinzipien" frage ist. den kaputten fernseher, bügeleisen und esstisch hätte ich tatsächlich gerne ersetzt.

                    ja, es gibts dazu ewig langen mail verkehr mit dem präsidenten, den versicherungen, sachverständigen, etc.

                    und es ist mittlerweile ja auch schon festgestellt, dass der schaden durch fahrlässigkeit der administration verursacht wurde, weil die abflüsse komplett verstopft waren und seit jahren nicht mehr gereinigt wurden, das wasser etwa 35cm hoch auf diesem dach gestanden ist und sich einen anderen weg gesucht hat. bei den nachbarwohnungen war es nicht schlimm, aber von regelmässiger pflege und wartung derer dächer eben auch keine rede. verständlich auch, dass die administration versucht den schaden durch die versicherung der community decken zu lassen, da es aber offenbar grobe fahrlässigkeit von seiten der administration war steigt die versicherung (nachvollziehbarer weise) aus.
                    und wenn hier von seiten administration irgendein entgegenkommen gezeigt worden wäre, dann wäre das auch gar nicht so ein problem. aber nach 12 wochen noch immer nicht in die gänge zu kommen und nicht ihren job zu machen is denk ich auch für spanische verhältnisse ein überspannter bogen.

                    letztendlich will ich mich nicht mehr damit auseinandersetzen... der schaden muss repariert werden, die geräte ersetzt werden und die arbeit, die mein immovertreter mit der ständigen rennerei gehabt hat bezahlt werden. die mietanfragen, die in der zwischenzeit ausgeschlagen werden mussten sin dzu verkraften obwohls extrem ärgerlich ist in zeiten wie diesen einen mietinteressenten abweisen zu müssen...

                    Kommentar


                    • Schriftgröße
                      #11
                      Grundsätzlich sollte es so sein wie Windus wünscht,
                      Aber wenn man einen unfähigen Verwalter einmal hat, fallen die Beweissuche nach dem Schuldigen an.
                      Nach spanischem Recht ist das offensichtlich problematisch und nahezu unbezahlbar.
                      Wenn ausreichende Rücklagen gebildet wären das kein Problem, aber wo nix ist kann man auch nichts holen.
                      Somit müsste jeder Eigentümer eine eigene Versicherung gegen alle Miteigentümer abschießen.
                      Man dreht sich im Kreise, immer Alle gegen Alle und beim Sand im Getriebe nahezu unlösbar.

                      Kommentar


                      • Schriftgröße
                        #12
                        In aller Liebe, das klingt schon nach Prinzipienreiterei.

                        Warum beharrt man drauf, dass ein Bügeleisen ersetzt wird?

                        War die Versicherung durch den Präsident bezahlt? Zahlen alle Eigentümer ein oder gibts hohe offene Forderungen gegen Deine Miteigentümer?

                        Wie sehen die anderen Eigentümer das?

                        Woher weisst Du eigentlich was in dem ganzen Schriftverkehr steht? Du suchst ja offenbar einen deutschsprachigen Anwalt.

                        Hast Du einen Kostenvoranschlag für den Wasserschaden eingeholt? Wie hoch ist dieser?

                        Kommentar


                        • Schriftgröße
                          #13
                          @Rentner
                          nicht wie Windus wünscht, sondern so sollte es normal sein.
                          Problematisch wird es wenn die Rücklagen zu niedrig oder nicht vorhanden, oder wie auch schon vorgekommen, unterschlagen wurden.
                          Ist schon sehr ärgerlcih wenns eine so trifft.
                          Scheinbare Rechtschreibfehler beruhen auf einer individuellen Rechtschreibreform und/oder klemmender Tastatur.

                          Gruß Günter

                          Kommentar


                          • Schriftgröße
                            #14
                            WINDUS HAT JA SO RECHT !
                            fehlende Rücklagen, deren Unterschlagung, Prinzipienreiterei einiger Klugscheißer, und bei den sogenannten netten Nachbarn wird alles problematisch.

                            Bessert ist, Gemeinschaftseigentum zu meiden, oder sich selbst versichern und alle Reparaturkosten bis zum finden des Schuldigen vorfinanzieren und selber zu tragen

                            Kommentar


                            • Schriftgröße
                              #15
                              Ohne dass das Flachdach? instand gesetzt wurde, würde ich zunächst von allen eigenen Leistungen Abstand nehmen.

                              Erfahrungsgemäß muss der Isolierbelag der "Azotea" hochgerissen werden, was vor der komplett trockenen Sommerfase nur Idioten angehen, weil es nochmals regnen könnte und dann nicht nur 1 Wohnung absäuft, sondern noch die darunter.
                              Mit dem offenen Flachdach bei hohen Temperaturen kann die Bodenplatte, welche ja die Decke der betroffenen Wohnung ist, durchtrocknen.
                              Erst jetzt kann man an die Reparatur der bröselnden Decke und der Malerarbeiten gehen.

                              Dies bedeutet für den Eigentümer Mieten, die erst einmal flachfallen, und als "Parte del siniestro" ggf. gegen den Schuldigen, des Versäumnisses der laufenden Unterhaltung der Dichtigkeit des Daches, in einem Nebenverfahren Klage führen zu müssen.

                              Die Gerichte freuen sich über solche Schubladen-Fälle.
                              ******************************************

                              ?

                              Nein, nichts Neues !

                              Kommentar


                              • Schriftgröße
                                #16
                                ich bin ja in 2 Wochen in drüben und hab ein Treffen mit der Hausverwaltung und mit einem Anwalt vereinbart. Mal sehen was da raus kommt. Ich werd euch aber am Laufenden halten, wies hier weiter geht.
                                Danke für eure Ratschläge und Hilfe vorerst!!

                                Kommentar


                                • Schriftgröße
                                  #17
                                  update

                                  wie angekündigt ein kurzes Update... nachdem ich mit den MitarbeiterInnen der Administration und meiner Rechtsvertretung zusammen gesessen bin wurde die Reparatur der Schäden in Auftrag gegeben und von der Administration bezahlt. Die Schäden an Elektrogeräten und Möbeln sind noch offen, da es wie erwartet zwar keine Unstimmigkeit über die Verantwortung gibt, wer für Schadenersatz aufkommt, allerdings über die Höhe. Das Thema behandelt jetzt meine Rechtsvertretung stellvertretend für mich.
                                  Für finanzelle Schäden, die durch die Unbewohnbarkeit des Apartments für einen Zeitraum von beinahe 4 Monaten herrschte gabs keine Einigung. Hier werden wir warten, wie sich ähnliche Urteile darstellen und dann entscheiden ob ich Klage erheben werde.

                                  Grundsätzlich sind in diesen Gesprächen etliche Verfehlungen der Administration ans Tageslicht gekommen (fehlende Reparaturen, offene Rechnungen, finanzielle Verwaltung der community, etc.), die nun zumindest einmal offen liegen.

                                  Ich verstehe auch, dass es Personen gibt, die solche Interventionen als Prinzipienreiterei betrachten, was immer leicht ist, wenn man selber nicht auf der Seite der Geschädigten oder selbst betroffen ist. Es wirft auch immer die Frage auf, wo die Grenze zwischen gerechtfertigter und ungerechtfertigter Forderung liegt. Ohne Intervention und Druck wäre von der Administration nichts passiert oder kommuniziert worden und wenn ich dieses "nichts-tun" als gerechtfertigt sähe, dann bräuchte ich gar keine Administration. Kurz, ich stehe zu meinem Standpunkt und der Vorgehensweise und bin gerne bereit konstruktive Gegenargumente zu hören, wobei das vermutlich in einem anderen Rahmen passieren sollte.

                                  Danke nochmals für eure Unterstützung und ich freue mich schon auf meine nächste Reise auf die Insel des ewigen Frühlings!

                                  lg pgartl

                                  Kommentar

                                  Lädt...
                                  X