eine kurze juristische frage zu einem betrugsfall

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eine kurze juristische frage zu einem betrugsfall

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    #1

    eine kurze juristische frage zu einem betrugsfall

    Zwei hier lebende deutsche, beide mit residencia, deutschem pass aber ohne wohnsitz in deutschland haben ein problem.
    Der eine hat den anderen betrogen mit strafrechtlicher relevanz, nichts zivilrechtliches.

    Der betrogene überlegt, ob er den betrugsfall in deutschland anzeigen kann oder ob die anzeige unbedingt hier in spanien erfolgen muß. Der fall würde in deutschland voraussichtlich wesentlich erfolgreicher abgehandelt werden können.

    weiß jemand aus dem forum dazu einen rat oder hat eine idee, wo man sich nach der zuständigkeit erkundigen kann ?

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    #2
    Wenn beide in Spanien leben und der Betrug in Spanien stattfand muss das natürlich auch in Spanien angezeigt werden. Im übrigen gilt da natürlich auch ausschliesslich spanisches Recht
    Goodbye Deutschland !!! Seit 29.5.2010 dauerhaft in El Médano

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      #3
      Das wird wohl schwierig bei heiratsschwindel im macholand......
      und bei schnell angemeldetem wohnsitz in d ??

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        #4
        noch als ergänzung : der betrogene ist eine frau, die ich kenne und der ich in dieser schlimmen sache helfen möchte.
        sie wurde ziemlich heftig von einem deutschen reingelegt, der in d reichlich schulden hat und sein vermögen dort verbirgt. hier hat er sie mit heiratsversprechen finanziell abgezockt und fast an den abgrund gebracht.

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          #5
          hola jay, logisch denken und dann handeln.
          eine klage in deutschland einreichen.die staatsanwaltschaft muß ermitteln . wo ? wo hat der mutmaßliche betrüger seinen wohnsitz ? in spanien-
          residenzia vorhanden .die staatsanwaltschaft müßte im wege der amtshilfe
          die spanische staatsanwaltschaft bemühen. es wäre interresant zu wissen,wie hoch die lebenserwartung des oder der beklagten ist.
          ich denke bevor es zu einem prozess kommt sind beide schon geschichte.
          Anzeige bei der polizei in Teneriffa hat wohl die größere erfolgsaussicht.
          muchos saludos

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            #6
            Ein Anruf beim deutschen Konsulat könnte Klarheit schaffen.
            http://www.spanien.diplo.de/Vertretu.../HK_20TEN.html

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              #7
              Naja ob die Geschichte so stimmt, wie sie Dir erzählt wird..?

              Und welches Interesse hast Du denn an der Frau?...

              Also ich frage das nur, um zu sehen ob Du dem ganzen objektiv gegenüber stehst oder vielleicht sehr stark ihre Partei ergreifst.

              Auch ist ein Heiratsversprechen sicherlich kein Verbrechen, wenn sie ihm deswegen Geschenke macht oder auf Reisen einlädt, oder wenn sie nur in ihn verliebt war weil er ihr Vermögen vorgaukelte, dann wird es sicherlich schon in eine rechtliche Grauzone gehen oder in der Tat Richtung Betrug gehen, aber das musst Du erstmal beweisen können.

              Im Prinzip gibt doch fast jeder vor, mehr zu sein, als er ist...

              Und wie kann er in Deutschland Schulden haben UND Vermögen verstecken? Ist das irgendwo im Wald vergraben, weil sonst könnten ja die Gläubiger sicherlich daran kommen...

              Was ich mich auch noch frage. Wenn sie wirklich so schlimm betrogen wurde, und selbst völlig ahnungslos war und unschuldig, warum ist sie dann nicht sofort zur Polizei sondern ÜBERLEGT noch..? Das klingt doch für mich mehr nach irgendwelchen Streitigkeiten, verletzter Eitelkeit und Wut und sie will sich nur rächen...

              Das ist natürlich tragisch , wenn man in der Liebe betrogen wird, aber die schönste Erlösung davon ist eine neue Liebe, vielleicht ja Du? *g* Und nicht jahrelange Prozesse..

              Aber zu Deiner Frage, wie schon andere sagten. Das sollte hier stattfinden, und hat aber in der Tat vermutlich relativ wenig Chancen auf einen (schnellen) Erfolg, je nachdem was da jetzt genau vorgefallen ist, das wissen wir ja nicht.

              Und ob jetzt z.B. Geschenke in der Ehe, oder auch Kosten für eine Hochzeitsvorbereitung, ein Betrug nach spanischem Recht sind, dazu kann sicherlich ein spanischer Anwalt am besten Auskunft geben, da gibt es ja auch einige deutschsprachige wenn es an Sprechkenntnissen fehlt, allerdings muss man natürlich auch da immer vorsichtig sein, weil es auch Anwälte gibt, die gerne Prozesse anregen alleine um daran Geld zu verdienen, auch wenn es kaum Aussicht auf Erfolg gibt.

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                #8
                Betrugsfall

                Bei Streitigkeiten von Deutschen im Ausland welche strafrechtliche Relevanz haben gibt es durchaus doppelte Zustaendigkeiten. Das heisst im vorliegenden Fall koennte sowohl in der BRD als auch in Spanien eine Zustaendigkeit liegen.

                @Gerrit s Vorschlag die deutsche Konsularin zu befragen ist hier zielfuehrend.
                Deutsche Konsularin bedeutet Las Palmas de Gran Canaria und nicht Honorar Konsul in Puerto de la Cruz.
                Konsularbeamte sind oftmals Volljuristen mit exelenten Abschluessen und haben im Gegensatz zum Rechtsanwalt keine eigenen finanziellen Interessen in Streitfaellen.
                Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                  #9
                  Bei meiner Scheidung von etlichen Jahren war auch das Thema Zuständigkeit, geheiratet in Deutschland, Scheidung eingereicht hier auf TF.

                  Da hätte, was ich erst im Nachhinein erfahren habe, auch hier in Spanien eine Scheidung nach deutschem Recht durchgeführt werden können und ich hätte mir ein Vermögen für deutsche Anwälte / beglaubigte Übersetzungen usw. und Verhandlungen am Amtsgericht Berlin-Schöneberg ersparen können.
                  Das Gericht hier hatte wohl nur keinen Bock, sich damit zu beschäftigen und hat gesagt, "ne, macht das mal in Deutschland, wir sind dafür nicht zuständig"

                  Von daher gesehen müsste doch in Eurem Fall auch eine Verhandlung in Deutschland nach spanischem Recht möglich sein, wenn das denn besser wäre.
                  Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                    #10
                    Rechtliches

                    Die strafrechtliche Seite von Taten Deutscher im Ausland wird am Anfang des StGB behandelt (Schwerpunkt Paragraph 4 bis 7 StGB). Das StGB ist auch fuer einen Laien noch halbwegs nachvollziehbar, wenn er etwas Zeit darin investiert.

                    Bei der zivilrechtlichen Seite gilt grundsaetzlich, soweit keine Sondervorschriften greifen: Es ist das Gericht an dem Land und Ort zustaendig, in welchem der Beklagte seinen Haupt Wohnsitz /Geschaeftssitz / gewoehnlichen Aufenthalt hat. (Suchbegriff fuer google: oertliche Zustaendigkeit)
                    Zuletzt geändert von heinz1965; 10.02.2016, 15:10.
                    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                      #11
                      Ich möchte mich ganz besonders für die vorstehenden antworten bedanken, das hilft mir sehr viel weiter. In der sache bin ich nicht natürlich objektiv weil ich nur die eine seite kenne. Es geht bei dem schwindel nicht um urlaubsreisen oder geschenke, das hat eine ganz andere dimension.

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                        #12
                        wenn der betrueger in deutschland geld verbirgt, oder besitz, dann rate ich eine online anzeige in deutschland zu stellen. das wird weiter bearbeitet, und wenn es stimmt schaltet sich die staatsanwaltschaft ein zum ermitteln.
                        Liebe Gruesse Sabine

                        Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                          #13
                          § 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

                          Ich erlaube mir der Einfachheit das passende Gesetz zu zitieren:
                          § 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
                          "1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
                          (2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

                          1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
                          2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist."
                          https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__7.html

                          Das Gesetz ist ja eindeutig oder?

                          Wenn der Täter oder das Opfer Deutsche sind, dann gilt deutsches Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist.

                          Soweit ich weiß, kann die Strafanzeige beim nächsten Konsulat erfolgen.

                          Aber bitte daran denken:
                          Vor Gericht wird nicht Recht gesprochen, man bekommt höchstens ein Urteil und es gilt immer noch der altbewährte Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."
                          Also nicht zu viel erwarten.
                          Viel Erfolg trotzdem

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                          • Schriftgröße
                            #14
                            Ja genau so ist es ....es ist sehr mühsam ....und es kostet richtig viel ....und erwarten darf man nicht viel ....

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                              #15
                              Strafrecht vs Zivilrecht

                              Der Strafantrag kostet nichts, bereitet wenig Muehe und kann von jederman selbst ohne Einhaltung von Formvorschriften bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
                              Das Strafverfahren dient aber nur dazu einen moeglichen "Racheanspruch" des Staates abzuklaeren und gegebenenfalls durchzusetzen. Das Kostenrisiko traegt der Steuerzahler.
                              Den Ersatz des eigenen Schadens muss man zivilrechtlich durchsetzen und hier gibt es jede Menge Stolpersteine, so dass in der Regel fuer den juristischen Laien ein hohes Kostenrisiko besteht. Gesamt Verfahrenskosten in der Hoehe der eigenen Forderung sind in der BRD inzwischen dank RVG und GKG eher der Standard als die Ausnahme.
                              Das Strafverfahren bietet bei vielen Rechtsproblemen einen "gratis Einstieg" auf den das Zivilverfahren aufbaut.

                              Oder auch sarkastisch fuer die Scharia Freunde: Wenn dem Dieb im Strafrecht bereits die Hand abgehackt wurde wird er unter den Schmerzen eher geneigt sein im Zivilverfahren das Diebesgut zurueckzugeben....
                              Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                              Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                #16
                                Nach einer Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft bekam ich nach ca. 4 Wochen die Mitteilung das kein öffentliches Interesse besteht .
                                Ich möge doch privat klagen .
                                Das war die Möglichkeit schlechtem Geld gutes nachwerfen .

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                                  #17
                                  Kommt sicher auf den Grund an. Selber bekam ich aus Deutschland von der Polizei die Nachricht, das es an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben wurde, mit dem Aktenzeichen dazu.
                                  Liebe Gruesse Sabine

                                  Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !

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                                    #18
                                    Strafanzeigen /Strafantraege Verfahrensablauf

                                    Eine Strafanzeige wird unabhaengig davon wo sie eingereicht wird von der Polizei bearbeitet und dann mit einem Aktenzeichen an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Mit der Vergabe des Aktenzeichens und der Eintragung in die Statistik hat der Polizist seinen "Leistungsnachweis " erbracht.
                                    Der Staatsanwalt prueft dann ob bei einer Verurteilung fuer seinen Dienstherrn ein finanzieller Vorteil entsteht. Entstehen nur Kosten aber kein Gewinn durch eine Geldstrafe wird in der Regel eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen.
                                    Ist ein Gewinn bei einer Verurteilung zu erwarten prueft er ob die Beweislage fuer eine Verurteilung ausreicht oder nicht. Wenn nein, wird das Verfahren eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen.
                                    Auch ein Staatsanwalt unterliegt wie jeder im oeffentlichen Dienst der Bezahlung nach dem Leistungsprinzip und somit der Chance auf Leistungspraemien und Befoerderung. Eine gewinnbringende Verurteilung bringt Leistungspunkte, eine fuer den Staat finanziell verlustreiche Verurteilung oder gar ein Freispruch bewirken Negativpunkte....
                                    Wer also moechte, dass sein Strafantrag zur Anklage fuehrt muss der Staatsanwaltschaft erfolgreich darlegen, dass beim Angezeigten Geld zu holen ist oder ersatzweise das eine Verfahrenseinstellung eine negative Oeffentlichkeitswirkung erzielen wird....
                                    Wer glaubt ein Volksvertreter wuerde das Volk vertreten, vermutet auch einen Hund im Hotdog.

                                    Die menschliche Dummheit berechnet sich aus der Multiplikation der Fernsehbildschirmgrösse mit der Einschaltdauer

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                                      #19
                                      Inzwischen wurde das selbe Thema mit einem anderen Text aber selben Inhalt im anderen Forum eingestellt. Es nervt.

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                                        #20
                                        Aber nicht von mir und bestimmt nicht in derselben sache.
                                        Es tut mir leid daß du genervt bist das alles lesen zu müssen.
                                        Die betrogene ist psychisch schwer angeschlagen und ich bedanke mich nochmals ausdrücklich für die vielen konstruktiven ratschläge, die ich hier erhalten habe.

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