Die Inselregierung hat zwischenzeitlich durch eine Verfügung bekannt gegeben, welche Grundstücke für den geplanten Inselring enteignet werden sollen. Betroffen sind offensichtlich bereits alle Grundstücke, die den Inselring komplettieren sollen, also auch jetzt schon Grundstücke bei La Orotava, obwohl im Süden begonnen werden soll. Laut spanischem Recht haben die Eigentümer 2 Monate Widerspruchsfrist. Da die Abfindungen jedoch sehr großzügig bemessen sein sollen, rechnet die kanarische Regierung nur mit geringem Widerstand.
?Stefan Flach - forumTENERIFFA.de
Enteignungen für Autobahnring
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
http://www.kanarenexpress.com/100000...aktuelles.html
also als großzügigig bemessen kann ich bei 3,.? maximal nicht sagen.
bei uns wissen sie noch gar nicht genau,wieviel Quadratmeter sie uns nehmen.Zudem wurden wir gar nicht benachrichtigt,obwohl wir schon länger in allen offiziellen Registrierungen eingetragen sind.(länger als 8 Jahre.)Nachfragen kann man ganz genau,im Edf.Multiple I in Santa Cruz bei Oficina Expropaciones.
viele grüße
Beim Tf - Urlaub 2005 habe ich im*Wochenblatt vom Okt 2005*
folgenden Artikel gelesen:
Enteignete Hausbesitzer kamen nach 13 Jahren Recht.
Nach 13 Jahren haben es die geschädigten Eigentümer erreicht, dass dieses umstrittene Gesetz ?Ley Canaria 2/192?, vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist. Folge davon ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Kanaren, die kurz gefasst besagt, der Sitz des regionalen Parlaments müsse geräumt und an die legitimen Eigentümer zurückgegeben werden, die seinerzeit enteignet worden sind, um das Parlamentsgebäude zu erweitern.
Unter:
http://www.abusos-no.org/Activities/...u.final.de.htm
kann man diverse EU Richtlinien nachlesen, an die sich auch die
Teneriffa Oberen zu halten haben.*
Ich vermute, die Macher der Inselautobahn haben sich an die*
spanische Entscheidung erinnert, und auch auf Grund der
EU Richtlinien kalte Füsse bekommen.