Ich glaube nicht dass das so funktioniert, denn bei der Bezahlung der Einfuhrsteuer ist das Fährticket vorzulegen.
Außerdem habe ich gehört, dass Residenten ihr mitgebrachtes Fahrzeug innerhalb von 2 Monaten ummelden müssen.
Bin mir abernicht sicher ob das der Wahrheit entspricht.
Weiß jemand was hierzu?
Außerdem habe ich gehört, dass Residenten ihr mitgebrachtes Fahrzeug innerhalb von 2 Monaten ummelden müssen.
Bin mir abernicht sicher ob das der Wahrheit entspricht.
Weiß jemand was hierzu?
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