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    #1

    90 Tage Regel

    Ich weiss, ist schon oft diskutiert worden. Darf ich trotzdem nochmal fragen, ob mein Bild nach vielen Stunden googeln richtig ist? Offensichtlich stimmt auch nicht immer alles, was man so liest, nicht einmal von einer Website eines Rechtsanwalts...

    Bei der Anreise in eine Mietwohnung gibt es theoretisch die Meldepflicht des Vermieters an die Guardia Civil. Wird aber häufig nicht gemacht. Hat auch keine Verbindung / Datenfluss zum Ayuntamiento (empadronamiento) oder ins Ausländerregister zur Folge

    Innert 3 Monaten ist man zum empadronamiento verpflichtet (auch wenn sie uns auf dem Ayuntamiento gesagt haben, es sei erst nach 6 Monaten Pflicht...).
    Für das empadronamiento benötigt man einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Vermieters mit dessen Passkopie/seiner Bestätigung bezahlte Stromrechnung (falls kein Mietvertrag, da AirBnb)
    Für das empadronamiento benötigt man keine NIE. Es gibt aber offenbar Gemeinden, die eine Residencia fürs empadronamiento voraussetzen.
    Das empadronamiento legalisiert den Aufenthalt nicht.

    Innert 3 Monaten ist man "theoretisch" ebenfalls zum Eintrag ins Ausländerregister verpflichtet. Erst dies legalisiert den Aufenthalt. Man nennt dies verwaltungstechnische Residencia.
    Nach 6 Monaten käme dann die steuertechnische Residencia ins Spiel.
    Für den Eintrag benötigen wir Formular ex-18, Passkopie und Vermögensnachweis, und Bank-Bestätigung der bezahlten Gebühr.
    Für meine Frau und mich machen wir zwei separate Anträge.
    Gesetzlich ist kein empadronamiento als Vorbedingung notwendig, es gibt aber wohl oficinas, welche dies doch voraussetzen.
    ? Braucht es hier ein empadronamiento für den Ausländereintrag oder den Ausländereintrag fürs empadronamiento?
    Benötigt man den NIE für den Eintrag oder erhält man die NIE durch den Eintrag? Oder macht man gleichzeitig einen Antrag auf beide? Oder geht es auch ohne NIE, wenn man diesen sonst nicht benötigt? Je nach Webseite habe ich schon sämtliche Varianten gelesen...
    Können wir selbst entscheiden, ob wir den Antrag in Adeje oder Santa Cruz machen wollen oder ist dies durch den Wohnsitz gegeben (sind etwa in der Mitte)?

    Für einen Codigo NIE braucht es eine cita. Dazu muss man online eine ID-Nummer eingeben. Das Format unserer ausländischen ID-Nummer wird aber nicht akzeptiert. Polizist in Adeje meinte, wir sollten halt ohne cita morgens früh antraben (hab auch schon den Rat gelesen, für die Cita einfach eine passende Nummer zu erfinden). Wir wollten ursprünglich ein Auto kaufen, haben nun aber eins gemietet. Wenn für die Anmeldung nicht nötig, brauchen wir deshalb keine NIE.

    Die Dreimonate-Frist ist durch die Schengen-Vereinbarung erzwungen. Spanien hat eigentlich kein Interesse an dieser Einschränkung (und versucht etwa für Briten die Regel abzuschaffen). Daher wird das Gesetz nicht so überzeugt durchgesetzt.
    Aufenthaltsüberzieher (Overstayer) drohen laut Gesetz drakonische Bussen von 500€ bis 10'000€, Ausweisung und 5-jähriges Einreiseverbot.
    Andererseits schreibt z.B. die mallorcazeitung.es am 16.3.2021 "Es zieht kein Bußgeld nach sich, wenn man das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea nicht hat" ???
    Overstayer sind sehr verbreitet (z.B. auf Malle geschätzt 3 von 4 deutschen Langzeitaufenthaltern), teils jahrelang. Sei es aus Unwissenheit, Vermeidung der Bürokratie oder steuerlichen Bedenken.
    Overstayer droht kein Problem bei der Ausreise, nur bei einer Wiedereinreise. Relativ grösstes Risiko ist noch, bei einer Polizeikontrolle oder einem Behördengang bezüglich Aufenthaltsstatus kontrolliert zu werden.
    Overstayer können ihre illegale Situation ohne Busse jederzeit durch Anmeldung zum Eintrag ins Ausländerregister legalisieren. Ab Eingang der Anmeldung ist der Aufenthalt wieder legal bis zum Entscheid.

    Ohne Papier und Fotokopien geht nichts. Der Antragssteller hat selbst für die Kopien zu sorgen. Es könnte sich lohnen, einen Drucker/Scanner zu kaufen (und bei Abreise dem Vermieter als Andenken zu hinterlassen).

    Ich dachte eigentlich, vor dem Aufenthalt alles gut recherchiert zu haben. Das Ganze ist aber verwirrender und komplizierter als gedacht. Spanisch sprechen wir gut genug für Behördengänge, benötigen also keine gestoria. Was ist nun tatsächlich notwendig, um ruhig schlafen zu können?



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    #2
    Zitat von Manfi Beitrag anzeigen
    Relativ grösstes Risiko ist noch, bei einer Polizeikontrolle oder einem Behördengang bezüglich Aufenthaltsstatus kontrolliert zu werden.
    Davon ist mir noch nie etwas zu Ohren gekommen, wenn man als Urlauber (auch über Monate) "nur" etwas mietet (Wohnung oder Auto).

    Mach`Dir nicht zuviel Gedanken, einfach Urlauben und mit den guten Spanisch-Kenntnissen die Insel erkunden und geniessen.

    Gruss

    El Tanque
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      #3
      Zitat von El_Tanque Beitrag anzeigen

      Mach`Dir nicht zuviel Gedanken, einfach Urlauben
      Danke! Bezüglich Assimilierung an die lokalen Gepflogenheiten muss ich noch an mir arbeiten

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        #4
        Nicht irritieren lassen durch die unterschiedlichen Begriffe und Daten. Auch nicht, wenn irgendein Verwaltungsbeamter die Regeln nicht kennt - auch die sind nicht unfehlbar. Meist sind es aber die falschen Fragen oder der nicht vollständig dargestellt Sachverhalt der Probleme bereitet. Deshalb mache ich vorab ein paar Annahmen:
        Ich gehe mal davon aus, dass Du Deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz innerhalb von Deutschland bist - das macht die Erlärung einfacher.

        Der Schengenraum hat nur bedingt was mit diesen Regeln zu tun, denn Schengen regelt die Grenzkontrollen und nicht den Aufenthalt (https://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen). Daneben gibt es die sog. Reisefreiheit (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/mi...rger-node.html) und die Niederlassungsfreiheit (https://de.wikipedia.org/wiki/Niederlassungsfreiheit).
        Länger wie 90 Tage an einem Ort darfst Du dich aufenthalten wenn:
        "Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten genießen Unionsbürger, wenn eine der folgenden Voraussetzungen des Aufenthalts im anderen Staat erfüllt ist:
        • sie sind dort als Arbeitnehmer oder Selbständige tätig, oder
        • sie suchen dort Arbeit – nach sechs Monaten müssen sie aber nachweisen, dass Aussicht darauf besteht, dass sie eine Arbeitsstelle auch finden, oder
        • sie sind nicht erwerbstätig, sowie Studierende oder Auszubildende – dann müssen sie aber über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen, oder
        • sie halten sich bereits seit fünf Jahren im anderen Staat auf – dann sind sie Daueraufenthaltsberechtigte und brauchen weitere Voraussetzungen nicht mehr zu erfüllen.
        Zudem kann der Verlust des Freizügigkeitsrechts im Einzelfall festgestellt werden, wenn sich durch eine oder mehrere Straftaten von einigem Gewicht zeigt, dass der weitere Aufenthalt auch künftig eine Gefahr darstellt." - https://www.bmi.bund.de/DE/themen/mi...rger-node.html
        Wenn Du die o.g. Voraussetzungen erfüllst, dann bekommst du die Residencia. Die Residencia ersetzt nicht die steuerliche Anmeldung! Sie ist der Nachweis, dass Du eine der o.g. Anforderungen erfüllst.

        Bist Du länger als 183 Tage im Land, dann solltest Du Dir überlegen, ob Du Deinen Lebensmittelpunkt verlagern willst bzw. verlagert hast. Wenn nein, dann sammle alle Belege dafür, denn diese Frist legt die wiederlegbare Vermutung nahe, dass Du Deinen Lebensmittelpunkt verlagert hast. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort an dem Du auch Steuern zahlst. Wechselst Du den Lebensmittelpunkt, solltest Du das der Klarheit zu liebe an alle Steuerbehörden auch so kommunizieren.

        Wi El Tanque schon so richtig geschrieben hat, werden die o.g. Regeln nicht immer streng durchgesetzt oder kontrolliert, aber darum ging es ja nicht oder?

        Ich hoffe die Erklärungen helfen ein wenig Klarheit zu schaffen.
        grafik.png

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          #5
          Vielen Dank für Deine Mühe!

          Zitat von Sveni Beitrag anzeigen
          Ich gehe mal davon aus, dass Du Deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz innerhalb von Deutschland bist - das macht die Erlärung einfacher.
          Fast! Heidiland. Wir sind zwar nicht Mitglied in dem Verein, machen aber immer gerne mit, wenn es zu unserem Vorteil ist.
          Die Regeln sollten für uns dieselben sein.

          Zitat von Sveni Beitrag anzeigen
          Schengenraum
          Das finden wir toll, da sind wir dabei!

          Zitat von Sveni Beitrag anzeigen
          Niederlassungsfreiheit
          Kenn ich! Darum dürfen auch so viele von Euch uns kommen. Ist für uns kostengünstiger, als selbst Ärzte ausbilden zu müssen.

          Zitat von Sveni Beitrag anzeigen
          Wenn Du die o.g. Voraussetzungen erfüllst, dann bekommst du die Residencia
          Das hab ich geschnallt, das ist die verwaltungstechnische Residencia. Also der Eintrag ins Ausländerregister. Bleibt man ohne Residencia über 3 Monate, wird man Overstayer.

          Zitat von Sveni Beitrag anzeigen
          Bist Du länger als 183 Tage im Land,
          Sind wir nicht. 180 Tage minus Sicherheitsmarge.

          Zitat von Sveni Beitrag anzeigen
          Regeln nicht immer streng durchgesetzt oder kontrolliert, aber darum ging es ja nicht oder?
          Ehrlichkeit und Gesetzeskonformität liegt uns im Blut. So ist unser ganzes Bankenwesen entstanden.

          Im Ernst: empadronamiento ist zwar Pflicht, Unterlassung hat aber wohl keine grösseren Konsequenzen. Eher so: "ach ja, wusste ich gar nicht. Mach ich dann gleich nächste Woche"
          Fehlende residencia könnte aber, wenn es ganz ganz ganz dumm läuft, theoretisch durchaus drakonisch geahndet werden (Busse bis 10'000€, Einreisesperre).
          Es ist halt immer die Frage, was Ernst gemeint ist und was eher eine unverbindliche Verhaltensrichtline (analog der 60-er Tafeln auf Autobahnbaustellen, wo man sich der Verkehrsbehinderung schuldig macht, wenn man nur schon leicht vom Gas geht).

          Wenn man z.B. beklaut worden ist und einen Polizeirapport braucht, muss man Ein- und Ausreisedatum angeben. Da fragt man sich dann, ob man gerade an einer Gedächtnistrübung leidet, oder darauf hoffen, dass der Beamte eine Schwäche mit der Differenzrechnung hat, oder es ihm zwar auffällt, aber am A... vorbei geht.

          Auf den Webseiten steht ja immer "ist ganz einfach". Ich denke, wenn man die Residencia ohne vorgängiges empadronamiento beantragen kann, ist das sinnvoll. Wenn sie aber ein vorgängiges empadronamiento verlangen, wird es aufwändig.

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            #6
            Wer peinlich genau jede Gesetzesgrundlage für einen befristeten Aufenthalt einhalten möchte (..... ein bisschen schmunzeln muss ich dabei ....), sollte nicht außer Acht lassen, dass über airbnb eine Langzeitvermietung über mehrere Monate im jeweiligen Aufenthaltsort/ -land durchaus verboten sein kann.
            Ich schreibe das aufgrund deines Satzes:

            "Innert 3 Monaten ist man zum empadronamiento verpflichtet (auch wenn sie uns auf dem Ayuntamiento gesagt haben, es sei erst nach 6 Monaten Pflicht...).
            Für das empadronamiento benötigt man einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Vermieters mit dessen Passkopie/seiner Bestätigung bezahlte Stromrechnung (falls kein Mietvertrag, da AirBnb)"


            Ob ihr selbst über airbnb gemietet habt oder nicht, weiß ich natürlich nicht, falls ja, dürfte es schwierig werden mit der Anerkennung eines "Mietvertrages", sowohl touristische Vermietung als auch die Umgehung dieser Möglichkeit durch Ausstellung von längerfristigen Mietverträgen (die dann gar nicht so lange eingehalten werden) sind auf den Kanaren ein heißes Eisen. Eventuell beißt sich da die Katze in den Schwanz.
            Manchmal ist es besser, schlafende Hunde nicht zu wecken .... aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

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              #7
              Zitat von Manfi Beitrag anzeigen
              .........Heidiland (=Schweiz) .......

              Ehrlichkeit und Gesetzeskonformität liegt uns im Blut. So ist unser ganzes Bankenwesen entstanden.

              .....
              Liege gerade vor Lachen auf dem Boden! Dein Ernst? Wirklich?
              No vivimos tiempos locos, sino tiempos con gente loca.

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              • Manfi
                Manfi kommentierte
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                Ertappt! Der Ruf ist tatsächlich ein klein wenig angekratzt. Der Lacher war übelst provoziert!

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              #8
              Zitat von Manfi Beitrag anzeigen



              Kenn ich! Darum dürfen auch so viele von Euch uns kommen. Ist für uns kostengünstiger, als selbst Ärzte ausbilden zu müssen.


              DER ist auch gut .... 🤣

              Gruss

              El Tanque

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              • Manfi
                Manfi kommentierte
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                Anspielungen auf unser freundnachbarschaftliches Verhältnis sind im Sinne von „was sich liebt, das neckt sich“ gedacht. Und natürlich fehlt das „zu“, also „zu uns“. Beginnender Alzheimer, Sorry.

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              #9
              Definitiv kein Bünzli der Manfi 😂
              Du kannst es nie allen Recht machen. Selbst wenn du über’s Wasser laufen kannst, kommt sicher einer und fragt, ob du zu blöd zum Schwimmen bist

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                #10
                Zitat von Condor Beitrag anzeigen
                ... airbnb ... dürfte es schwierig werden ... sind auf den Kanaren ein heißes Eisen ...
                Danke für den Hinweis! Wusste ich nicht. Unsere Vermieter sind Einheimische, die eine grosse Farm mit ein paar Häuschen drauf besitzen, sehr liebe Leute, und sie haben eine Tourismus-Lizenz. Kam gar nicht auf die Idee, dass Langzeitmieten via airbnb problematisch sein könnten, wenn man sie buchen kann. Hatten wir ursprünglich auch nicht so gedacht. Ursprünglich wollten wir erst vor Ort eine Wohnung suchen und auch ein Auto kaufen/danach verkaufen. Als wir aber Langzeitmieten auf airbnb entdeckten sowie Langzeitmieten von Autos, haben wir uns umentschieden, weil das dem Aufenthalt (in den ersten Wochen) enorm viel Stress nahm.

                Wir sind Teneriffa-Greenhorns und lernen laufend hinzu. Vor einem Jahr beide noch in stressigen Jobs, haben wir uns frühpensioniert und sind am Probe-Überwintern. Danach sind alle Optionen offen von einmaligem Experiment bis zur Verlagerung des Lebensmittelspunkts. Wir wollen in unserem Aufenthalt herausfinden, was uns liegt. Sehr vieles ist ungewiss:
                - geht meine Frau mit dem Messer auf mich los, wenn ich ihr über Monate auf die Pelle rücke?
                - finden wir sinnvolle Beschäftigung oder ende ich damit, in einem Internetforum wirres Zeugs zu schreiben?
                - passen die Kanaren als Kompromiss zwischen Mitteleuropa und Südamerika (Klima, Kriminalität, Distanz)?
                - steht unser Haus bei der Rückkehr noch oder ist es verschimmelt/abgebrannt/unter Wasser?
                - kommen wir mit der Bürokratie zurecht?

                Wenn wir uns der Bürokratie bezüglich der 90-Tage-Regel aussetzen, mag dies masochistisch wirken. Es geht uns dabei aber auch darum, auszuloten, wie schmerztolerant wir bezüglich der Bürokratie sind, sollten wir länger/öfter hier sein. Bisher gefällt uns der Aufenthalt sehr. Wir haben auch viele Dinge gelernt, die wir ein nächstes Mal anders machen würden.

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                  #11
                  @ Manfi wenn du Schweizer bist, bist du wohl kein Europäer, also deinen Steuerwohnsitz in der Schweiz hast. Du must mit einer Residencia dein ganzes Vermögen bzw. dein Besitz weltweit dort versteuern wo du länger als 180 Tage im Jahr lebst. Egal, welchen Pass du hast. Wenn nicht, wirst du als no-resident geführt.

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                  • Manfi
                    Manfi kommentierte
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                    Darum ist unser Rückflug vorher. Sollte ich zu dem Zeitpunkt im Koma liegen oder der dritte Weltkrieg ausgebrochen sein, könnte sich die Rückkehr allerdings verzögern. Halten wir Stand jetzt für unwahrscheinlich.

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                  #12
                  Zitat von Manfi Beitrag anzeigen

                  oder ende ich damit, in einem Internetforum wirres Zeugs zu schreiben?
                  Da wärest Du wohl nicht allein... 😀

                  Noch scheint es aber nicht so weit zu sein. 👍

                  Gruss

                  El Tanque
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                    #13
                    Ich hoffe, es passt in's Thema:
                    Mitte April habe ich einen Termin für die Residencia in PdlC. Aufgrund meiner bescheidenenSprachkenntnisse mit Gestoria.
                    Diese meint, für die Beantragung der Residencia darf das Empadroniamento höchstens 3 Monate alt sein. Da das bei mir schon im November ausgestellt wurde bedeutet das: Neu machen.
                    Ich habe von dieser Bestimmung noch nie etwas gehört und es kommt mir auch eher unwahrscheinlich vor, weiss jemand von Euch da was Genaueres?

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                      #14
                      Zitat von MiLe Beitrag anzeigen
                      Diese meint, für die Beantragung der Residencia darf das Empadroniamento höchstens 3 Monate alt sein.
                      Möglicherweise meinen sie das Gültigkeitsdatum für die Anmelde-Bescheinigung, d.h. für das certificado de empadronamiento. Dieses hat ein Gültigkeitsdatum, das je nach Gemeinde von 3 Monaten bis zu einem Jahr betragen kann. Steht bei dir ein Datum (z.B. "validez") drauf? Möglicherweise könnten sie für die residencia darauf bestehen, dass das certificado noch gültig sei. Wer kann das schon so genau wissen? 😉

                      Aus Neugier, falls du dies beantworten möchtest: hast du den Termin (cita) für die residencia innert den 90 Tagen beantragt und den Termin erst per April erhalten oder die residencia erst später beantragt? (man liest verschiedenes, ob eine verspätete residencia problemlos sei bzw. ein Busse nach sich ziehen könnte - würde mich interessieren, was deine gestoria dazu meinte)

                      Bitte schreib doch, wie dein Behördengang weiterverlaufen ist. Find's immer wieder spannend 😁

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                        #15
                        Geh doch am Tag vor dem Termin zum Rathaus und hol Dir ein neues Certficado, dauert maximal 5 Minuten.
                        Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                          #16
                          Na - max 5 Minuten sind wohl genauso ambitioniert wie der Versuch, auf der Insel ein Fiber-Patchkabel für die Fritzbox aufzutreiben - zumindest bei meinen Sprachkenntnissen und auf'm Land - weil, in Fasnia ist deutsch, englisch oder französisch ungefähr so verbreitet wie Kisuaheli. Aber klar, das wäre machbar. Nur - wenn das empadroniamento etwa vergleichbar ist mit der deutschen Meldebescheinigung, warum sollte es dann ein Ablaufdatum haben? Ich würd's halt gerne verstehen (und trotzdem zur Sicherheit ein neues beantragen - weil - mann weiss ja nie wie der Beamte gerade drauf ist).

                          Das Empadroniamento habe ich am 2.11.22 beantragt und am 9.11.22 erhalten. Der Termin für die Residencia wurde am 17.2.23 beantragt (also knapp über 3 Monate), der nächste verfügbare in PdlC war der 13.4.23. Eine Strafe kann ich mir da nur schwer vorstellen, steuerlich ist das ganze irrelevant und ich vermute, sie hätten gerne die Steuern für 2023. Aber auf der Insel weiss man ja nie.

                          Auf meinem Empadroniamento steht unter " Validez" nur "copia autentica". Ein anderes Datum oder Zeitraum abgesehen vom Antrags- und Ausstellungsdatum ist da nicht zu finden.

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                            #17
                            In Arona konnte man zum Bürgerbüro gehen und Zack, fertig, auch hier jetzt, "sobre la marcha".

                            In La Laguna ging das vor Jahren schon online zum selbst ausdrucken, certificado de viaje da auch online.
                            Heute draufgekommen, warum im IKEA Pfeile am Boden sind - es ist ein Einrichtungshaus

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                            • Schriftgröße
                              #18
                              Hallo, liebe Forensiker !
                              Wie finde ich am besten einen Wohnsitz auf Teneriffa, bevorzugt Santa Cruz?
                              Makler oder lieber nicht?
                              Danke schon mal vorab !


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                                #19
                                Kaufen - Makler
                                Mieten - Persönlich
                                Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
                                ---
                                La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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