Ich weiss, ist schon oft diskutiert worden. Darf ich trotzdem nochmal fragen, ob mein Bild nach vielen Stunden googeln richtig ist? Offensichtlich stimmt auch nicht immer alles, was man so liest, nicht einmal von einer Website eines Rechtsanwalts...
Bei der Anreise in eine Mietwohnung gibt es theoretisch die Meldepflicht des Vermieters an die Guardia Civil. Wird aber häufig nicht gemacht. Hat auch keine Verbindung / Datenfluss zum Ayuntamiento (empadronamiento) oder ins Ausländerregister zur Folge
Innert 3 Monaten ist man zum empadronamiento verpflichtet (auch wenn sie uns auf dem Ayuntamiento gesagt haben, es sei erst nach 6 Monaten Pflicht...).
Für das empadronamiento benötigt man einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Vermieters mit dessen Passkopie/seiner Bestätigung bezahlte Stromrechnung (falls kein Mietvertrag, da AirBnb)
Für das empadronamiento benötigt man keine NIE. Es gibt aber offenbar Gemeinden, die eine Residencia fürs empadronamiento voraussetzen.
Das empadronamiento legalisiert den Aufenthalt nicht.
Innert 3 Monaten ist man "theoretisch" ebenfalls zum Eintrag ins Ausländerregister verpflichtet. Erst dies legalisiert den Aufenthalt. Man nennt dies verwaltungstechnische Residencia.
Nach 6 Monaten käme dann die steuertechnische Residencia ins Spiel.
Für den Eintrag benötigen wir Formular ex-18, Passkopie und Vermögensnachweis, und Bank-Bestätigung der bezahlten Gebühr.
Für meine Frau und mich machen wir zwei separate Anträge.
Gesetzlich ist kein empadronamiento als Vorbedingung notwendig, es gibt aber wohl oficinas, welche dies doch voraussetzen.
? Braucht es hier ein empadronamiento für den Ausländereintrag oder den Ausländereintrag fürs empadronamiento?
Benötigt man den NIE für den Eintrag oder erhält man die NIE durch den Eintrag? Oder macht man gleichzeitig einen Antrag auf beide? Oder geht es auch ohne NIE, wenn man diesen sonst nicht benötigt? Je nach Webseite habe ich schon sämtliche Varianten gelesen...
Können wir selbst entscheiden, ob wir den Antrag in Adeje oder Santa Cruz machen wollen oder ist dies durch den Wohnsitz gegeben (sind etwa in der Mitte)?
Für einen Codigo NIE braucht es eine cita. Dazu muss man online eine ID-Nummer eingeben. Das Format unserer ausländischen ID-Nummer wird aber nicht akzeptiert. Polizist in Adeje meinte, wir sollten halt ohne cita morgens früh antraben (hab auch schon den Rat gelesen, für die Cita einfach eine passende Nummer zu erfinden). Wir wollten ursprünglich ein Auto kaufen, haben nun aber eins gemietet. Wenn für die Anmeldung nicht nötig, brauchen wir deshalb keine NIE.
Die Dreimonate-Frist ist durch die Schengen-Vereinbarung erzwungen. Spanien hat eigentlich kein Interesse an dieser Einschränkung (und versucht etwa für Briten die Regel abzuschaffen). Daher wird das Gesetz nicht so überzeugt durchgesetzt.
Aufenthaltsüberzieher (Overstayer) drohen laut Gesetz drakonische Bussen von 500€ bis 10'000€, Ausweisung und 5-jähriges Einreiseverbot.
Andererseits schreibt z.B. die mallorcazeitung.es am 16.3.2021 "Es zieht kein Bußgeld nach sich, wenn man das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea nicht hat" ???
Overstayer sind sehr verbreitet (z.B. auf Malle geschätzt 3 von 4 deutschen Langzeitaufenthaltern), teils jahrelang. Sei es aus Unwissenheit, Vermeidung der Bürokratie oder steuerlichen Bedenken.
Overstayer droht kein Problem bei der Ausreise, nur bei einer Wiedereinreise. Relativ grösstes Risiko ist noch, bei einer Polizeikontrolle oder einem Behördengang bezüglich Aufenthaltsstatus kontrolliert zu werden.
Overstayer können ihre illegale Situation ohne Busse jederzeit durch Anmeldung zum Eintrag ins Ausländerregister legalisieren. Ab Eingang der Anmeldung ist der Aufenthalt wieder legal bis zum Entscheid.
Ohne Papier und Fotokopien geht nichts. Der Antragssteller hat selbst für die Kopien zu sorgen. Es könnte sich lohnen, einen Drucker/Scanner zu kaufen (und bei Abreise dem Vermieter als Andenken zu hinterlassen).
Ich dachte eigentlich, vor dem Aufenthalt alles gut recherchiert zu haben. Das Ganze ist aber verwirrender und komplizierter als gedacht. Spanisch sprechen wir gut genug für Behördengänge, benötigen also keine gestoria. Was ist nun tatsächlich notwendig, um ruhig schlafen zu können?
Bei der Anreise in eine Mietwohnung gibt es theoretisch die Meldepflicht des Vermieters an die Guardia Civil. Wird aber häufig nicht gemacht. Hat auch keine Verbindung / Datenfluss zum Ayuntamiento (empadronamiento) oder ins Ausländerregister zur Folge
Innert 3 Monaten ist man zum empadronamiento verpflichtet (auch wenn sie uns auf dem Ayuntamiento gesagt haben, es sei erst nach 6 Monaten Pflicht...).
Für das empadronamiento benötigt man einen Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Vermieters mit dessen Passkopie/seiner Bestätigung bezahlte Stromrechnung (falls kein Mietvertrag, da AirBnb)
Für das empadronamiento benötigt man keine NIE. Es gibt aber offenbar Gemeinden, die eine Residencia fürs empadronamiento voraussetzen.
Das empadronamiento legalisiert den Aufenthalt nicht.
Innert 3 Monaten ist man "theoretisch" ebenfalls zum Eintrag ins Ausländerregister verpflichtet. Erst dies legalisiert den Aufenthalt. Man nennt dies verwaltungstechnische Residencia.
Nach 6 Monaten käme dann die steuertechnische Residencia ins Spiel.
Für den Eintrag benötigen wir Formular ex-18, Passkopie und Vermögensnachweis, und Bank-Bestätigung der bezahlten Gebühr.
Für meine Frau und mich machen wir zwei separate Anträge.
Gesetzlich ist kein empadronamiento als Vorbedingung notwendig, es gibt aber wohl oficinas, welche dies doch voraussetzen.
? Braucht es hier ein empadronamiento für den Ausländereintrag oder den Ausländereintrag fürs empadronamiento?
Benötigt man den NIE für den Eintrag oder erhält man die NIE durch den Eintrag? Oder macht man gleichzeitig einen Antrag auf beide? Oder geht es auch ohne NIE, wenn man diesen sonst nicht benötigt? Je nach Webseite habe ich schon sämtliche Varianten gelesen...
Können wir selbst entscheiden, ob wir den Antrag in Adeje oder Santa Cruz machen wollen oder ist dies durch den Wohnsitz gegeben (sind etwa in der Mitte)?
Für einen Codigo NIE braucht es eine cita. Dazu muss man online eine ID-Nummer eingeben. Das Format unserer ausländischen ID-Nummer wird aber nicht akzeptiert. Polizist in Adeje meinte, wir sollten halt ohne cita morgens früh antraben (hab auch schon den Rat gelesen, für die Cita einfach eine passende Nummer zu erfinden). Wir wollten ursprünglich ein Auto kaufen, haben nun aber eins gemietet. Wenn für die Anmeldung nicht nötig, brauchen wir deshalb keine NIE.
Die Dreimonate-Frist ist durch die Schengen-Vereinbarung erzwungen. Spanien hat eigentlich kein Interesse an dieser Einschränkung (und versucht etwa für Briten die Regel abzuschaffen). Daher wird das Gesetz nicht so überzeugt durchgesetzt.
Aufenthaltsüberzieher (Overstayer) drohen laut Gesetz drakonische Bussen von 500€ bis 10'000€, Ausweisung und 5-jähriges Einreiseverbot.
Andererseits schreibt z.B. die mallorcazeitung.es am 16.3.2021 "Es zieht kein Bußgeld nach sich, wenn man das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea nicht hat" ???
Overstayer sind sehr verbreitet (z.B. auf Malle geschätzt 3 von 4 deutschen Langzeitaufenthaltern), teils jahrelang. Sei es aus Unwissenheit, Vermeidung der Bürokratie oder steuerlichen Bedenken.
Overstayer droht kein Problem bei der Ausreise, nur bei einer Wiedereinreise. Relativ grösstes Risiko ist noch, bei einer Polizeikontrolle oder einem Behördengang bezüglich Aufenthaltsstatus kontrolliert zu werden.
Overstayer können ihre illegale Situation ohne Busse jederzeit durch Anmeldung zum Eintrag ins Ausländerregister legalisieren. Ab Eingang der Anmeldung ist der Aufenthalt wieder legal bis zum Entscheid.
Ohne Papier und Fotokopien geht nichts. Der Antragssteller hat selbst für die Kopien zu sorgen. Es könnte sich lohnen, einen Drucker/Scanner zu kaufen (und bei Abreise dem Vermieter als Andenken zu hinterlassen).
Ich dachte eigentlich, vor dem Aufenthalt alles gut recherchiert zu haben. Das Ganze ist aber verwirrender und komplizierter als gedacht. Spanisch sprechen wir gut genug für Behördengänge, benötigen also keine gestoria. Was ist nun tatsächlich notwendig, um ruhig schlafen zu können?
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