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    #1

    Jahrssteuer für Residente

    Folgender Fall:
    Als Resident wurden beim Jahressteuerausgleich die Kosten der privaten Krankenversicherung (Spanische Krankkenversicherung) steuermindern angegeben. Die Kosten wurden vom Steueramt nicht anerkannt.
    Gibt es zu dieser Entscheidung einen Gesetzestext? Vom Steuerberater bekam ich bislang keine Information.
    Um die Residencia überhaupt zu bekommen mußte ich damals auch eine Krankenversicherung abschließen.


    Als Information stehen mir derzeit die Infos vom User "Kanarienvogel" zur Verfügung:

    "Da sind wohl wieder ein paar Halbwahrheiten unterwegs.

    Grundsätzlich muss man zwischen Ausländerrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht und Melderecht unterscheiden.

    Ausländerrecht:
    Wer sich in Spanien niederlassen will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis ("residencia").
    Wer EU-Staatsangehöriger ist, braucht die nicht, wenn er die Voraussetzungen für die Niederlassungsfreiheit erfüllt (selbständig, Arbeitnehmer, Student oder wirtschaftlich unabhängig und krankenversichert). Dann muss er sich aber nach spätestens 90 Tagen Aufenthalt im EU-Ausländerregister eintragen lassen (Certificado del Registro de Ciudadano de la Unión Europea, landläufig auch gern "residencia" genannt)

    Steuerrecht:
    Wer in Spanien lebt, muss hier sein Welteinkommen versteuern.
    Wer in Spanien Einkünfte erzielt, ohne hier zu leben, muss nur diese Einkünfte in Spanien versteuern.
    Für Deutsche, Schweizer und Österreicher gibt es jeweils bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen. Die legen fest, wann welche Einkünfte wo versteuert werden müssen. Dabei sind zwei Faktoren entscheidend wichtig: der Mittelpunkt der Lebensinteressen, und die Aufenthaltsdauer in Kalendertagen pro Kalenderjahr.

    Verwaltungsrecht:
    Um sich gegenüber den Behörden (nicht nur dem Finanzamt) eindeutig identifizieren zu können, erhält jeder Spanier einen Personalausweis (Documento Nacional de Identidad, D.N.I. abgekürzt, und gern auch mit der Número de Identificación Fiscal, N.I.F., gleichgesetzt, mit der sie identisch ist). Juristische Personen (Firmen, Vereine, Behörden, Kirchen usw.) erhalten einen C.I.F. (Código de Identificación Fiscal), der die gleiche Funktion hat.
    Ausländer müssen sich registrieren lassen, und erhalten dann eine Número de Identificación de Extranjeros(N.I.E.), die die gleiche Funktion hat. Diese Nummer wird auch für ausländische juristische Personen vergeben, wenn diese in Spanien tätig werden wollen.

    Melderecht:
    Wer in Spanien eine Wohnung hat, KANN diese als Wohnsitz eintragen lassen (empadronamiento, Eintrag im Melderegister, dem Padrón de Habitantes). Man kann immer nur einen Wohnsitz eintragen lassen. Wer sich irgendwo eintragen lässt, wird automatisch am bisherigen Wohnsitz ausgetragen. Einen Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz gibt es im spanischen Melderecht nicht.

    Die übrigen Informationen über verschiedene Arten der Residencia oder deren Aktivierung oder Gültigkeit sind in aller Regel irreführend, missverständlich oder sogar grundfalsch. Ich empfehle immer die Beratung durch einen zugelassenen Profi. Klar, das kostet Geld, aber es spart Zeit, Ärger und noch mehr Geld."

    Quelle: https://www.forumteneriffa.de/forum/...cia#post478119


    Ist diese Ablehnung von Seiten des Steueramts nun rechtens oder können zumindest 500 € geltend gemacht werden?


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    #2
    keine Ahnung - ich habe ca 3.000,-- jährliche Kosten für die DKV und bin bislang noch gar nie auf die Idee gekommen diese absetzen zu wollen.

    gefühlsmäßig denke ich eher daß es nicht möglich ist, da es ja kaum einen Spanier gibt der keine Private KV hat hätte mich meine Gestoria schon danach gefragt.

    werde mich bei meiner span. Tochter danach erkundigen und es dann hier mitteilen.
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    Ich danke allen, die nichts zur Sache zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben!
    ---
    La enfermedad del ignorante es ignorar su propia ignorancia.

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      #3
      Lt. Auskunft meines Steuerberaters sind nur ärztliche Behandlungskosten steuerlich absetzbar, nicht aber Versicherungsprämien und Medikamente
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      Dle mit den lautesten Meinungen haben meistens nicht die leiseste Ahnung

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      • windus1947
        windus1947 kommentierte
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        Gibt es in Spanien nicht die 1 % oder 2% Regel bei den Medikamenten?
        (der Prozentsatz vom Bruttoeinkommen zahlt man selbst, danach wird man von allen Zuzahlungen befreit)

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      #4
      Von Arzt-Rechnungen können lediglich 10% in der Jahressteuererklärung (Declaración de la Renta) steuermindernd geltend gemacht werden bis zu einem Maximum von 500€ bzw. 700€ bei gemeinsamer Veranlagung. Versicherungsprämien gehören offenbar nicht dazu, danke chteneriffa.
      https://www.eleconomista.es/declarac...-20212022.html
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      www.zech-verlag.com

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      • chteneriffa
        chteneriffa kommentierte
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        diese 10 % werden aber nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern direkt von der Steuer. Ich habe gerade die Declaracion de la Renta abgegeben, dort werden im Kästchen 0940 die 10 % der belegbaren Krankheitskosten eingetragen; die werden dann, ggf. mit weiteren Abzügen für gesundheitliche attestierte Behinderung und Alter >65, direkt von der Steuer abgezogen. Wichtig: es müssen Rechnungen vorliegen, die per Karte oder Überweisung bezahlt wurden, nicht bar !

      • Verena Zech
        Verena Zech kommentierte
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        chteneriffa, meine Steuererklärungen haben kein Kästchen 0940, da muss ich jetzt mal drauf achten, wie das der Steuerberater macht...

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      #5
      Fundstück:

      Ende der steuerlichen Diskriminierung ausländischer Rentner: Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungskosten bei der spanischen Einkommensteuer nunmehr möglich

      Sucht man nach dem Aktenzeichen erhält man folgende Information:

      TEAC, Resolución 5942/2020 de 23 Marzo 2021.
      Tribunal Económico-Administrativo Central, Resolución, 23-03-2021


      Damit darf sich nun der Steuerberater auseinandersetzen.

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        #6
        In dem Text ist die Rede von Kosten für die GESETZLICHE Kranken- und Pflegeversicherung. Deine Frage, Kubde, bezog sich doch auf die Kosten für private Krankenversicherung.
        www.zech-verlag.com

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          #7
          Zitat von Verena Zech Beitrag anzeigen
          In dem Text ist die Rede von Kosten für die GESETZLICHE Kranken- und Pflegeversicherung. Deine Frage, Kubde, bezog sich doch auf die Kosten für private Krankenversicherung.
          Vielen Dank für die Info. Als ich mich vor ca. 23 Jahren als Resident anmeldete war eine Krankenversicherung Pflicht. Da ich in Deutschland schon immer privat versichert war konnte ich hier nicht in die Sozialversicherung wechseln. Deshalb meldete ich mich damals bei der Aseica an um überhaupt die Residencia zu erhalten. Daher ist für mich die derzeitige Krankenversicherung die gesetzlich vorgeschriebene. Ob ein Wechsel in die sogenannte GESETZLICHE Kranken- und Pflegeversicherung bei Residenten ü70 überhaupt möglich ist bezweifle ich. Und ob ich überhaupt pflichtkrankenversichert sein muß ist mir zwischnzeitlich auch nicht mehr klar. Gibt es auf Teneriffa überhaupt eine Pflegeversicherung?
          Daß das Steueramt das Ganze anders sieht kann ich nun leider nicht mehr ändern. Somit ist nun Kreativität gefragt.

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            #8
            Dass der Wechsel von der privaten (zurück) zur gesetzlichen Krankenversicherung schwierig ist, habe ich auch schon gehört. Mit dem internationalen Rentner-Status kenne ich mich nicht aus, aber ich empfehle jedem Teilnehmer hier, sich einen mehrsprachigen Steuerberater zu suchen, der in internationalen Themen bewandert ist.
            Z.B. Steuerberatungsbüro Ángel Hernández Hernández (dt. Honorarkonsul), La Paz, Puerto de la Cruz, Teneriffa
            Oder Anwaltskanzlei José Antonio Pérez Alonso, Playa del Inglés, Gran Canaria

            Ich bin gewerblich auf Teneriffa tätig und seit 22 Jahren in der staatlichen Seguridad Social "gesetzlich" grundversichert: Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die Kosten für den Autónomo werden zu 100% steuermindernd anerkannt, wenn ich richtig informiert bin...
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              #9
              Um die Residencia zu kriegen, musst du bei der spanischen Nationalpolizei eine (private) Krankenversicherung und die (private) Sicherung des Lebensunterhalts (zb Rente) vorweisen. Wie das Finanzamt aeat.es dich dann behandelt, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber das erklärt dir dein mehrsprachiger Steuerberater. Mein Tipp: versucht bloß nicht, das auf eigene Faust in radebrechendem Deutsch zu machen, denn da zahlst du viel Lehrgeld und noch viel mehr Nerven! Mit dem Steuerberater deines Vertrauens...
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                #10
                Kleiner Zwischenbericht: Die Kosten für die Krankenversicherung sind dann abzugsfähig wenn sie "obligatorisch" sind. Ohne diese Krankenversicherung hätte ich die Residencia niemals erhalten. Ob die Steuerbehörde der gleichen Meinung ist wird sich zeigen.

                Zitat von Verena Zech Beitrag anzeigen
                Um die Residencia zu kriegen, musst du bei der spanischen Nationalpolizei eine (private) Krankenversicherung und die (private) Sicherung des Lebensunterhalts (zb Rente) vorweisen. Wie das Finanzamt aeat.es dich dann behandelt, steht auf einem ganz anderen Blatt, aber das erklärt dir dein mehrsprachiger Steuerberater. Mein Tipp: versucht bloß nicht, das auf eigene Faust in radebrechendem Deutsch zu machen, denn da zahlst du viel Lehrgeld und noch viel mehr Nerven! Mit dem Steuerberater deines Vertrauens...
                Einen mehrsprachigen und zugelassenen Steuerberater habe ich schon seit 24 Jahren auf Teneriffa.
                Mein derzeitiger Steuerberater würde den Krankenkassenbeitrag zwar beim Ausgleich geltend machen, jedoch auf meine Verantwortung hin. Zu einer Anfrage beim Steueramt war er bislang nicht bereit.
                Deshalb arbeite ich derzeit zur Klärung mit einem anderen Steuerbüro zusammen.

                Sollte sich der Steuerberater nicht trauen, diese Info beim Steueramt einzuholen werde ich die Anfrage über einen Rechtsanwalt einfordern.
                Zuletzt geändert von kubde; 01.06.2022, 09:33. Grund: Satzzeichen

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                  #11
                  Leider gelang es mir bis dato immer noch nicht, einen Steuerberater auf Teneriffa zu finden, der meine Interessen gegenüber der Steuerbehörde verantwortlich durchzusetzen vermag.
                  Möglicherweise funktioniert noch ein anderer Weg. Darüber werde ich jedoch nichts mehr schreiben da mein Fall wohl einen Einzelfall darstellt.
                  Danke für die Mithilfe bei der Lösung meiner Aufgabe.

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                    #12
                    Du bist mit Sicherheit kein Einzelfall. Mir und einem Freund geht es genauso. Unser Steuerberater war auch nicht bereit, sich dieser Thematik zu stellen. Wir bleiben aber am Ball und suchen nach einer Lösung, um unsere Steuererklärung für 2021 nachträglich noch zu korrigieren

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                      #13
                      für 2021 haben wir mit steuerberaterlicher Zustimmung und Hilfe von der Steuer abgesetzt: meine Beiträge zur Pflegeversicherung (private Krankenversicherung ging leider nicht) einschließlich privater Zusatzpflegeversicherung, für meine Frau die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge einschl. Pflegeversicherung sowie ebenfalls die private Pflegezusatzversicherung
                      otrosi-teac-resolucion-5942-2020-de-23-marzo-2021.pdf
                      Diejenigen fürchten das Pulver am meisten, die es nicht erfunden haben

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                      • elfevonbergen
                        elfevonbergen kommentierte
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                        die Steuerberater reichen hier ja gerne und bereitwillig alles zur Steuerabsetzung ein was man ihnen vorlegt, ob es dann aber wirklich von der Finanzbehörde akzeptiert wird ist nicht so leicht nachzuvollziehen.

                      • grabegabel
                        grabegabel kommentierte
                        Kommentar bearbeiten
                        bitte den beigefügten Text lesen, u.a. "Con lo que, el criterio que debe seguirse es el de que, para el caso de pensiones percibidas con origen en
                        Alemania, para el cálculo de los rendimientos netos del trabajo personal correspondientes a las mismas, de
                        acuerdo con el artículo 19.2 de la Ley 35/2006, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas (LIRPF),
                        deben ser considerados como gastos deducibles las cantidades que de dichas pensiones el correspondiente
                        Organismo alemán haya detraído para sufragar las contingencias del Seguro de Enfermedad Obligatorio y del
                        Seguro de Asistencia Social o Dependencia"
                        TEAC ist das Tribunal Económico-Administrativo Central In Madrid

                        ENTSCHULDIGUNG: ich hatte die Mitteilung von kubde vom 24.4. erst nachträglich entdeckt, tut mir leid, wollte mich nicht mit fremden Federn schmücken.
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