Spanien, Kanarische Inseln: Bis zum 13.10 musste man neben Fahrzeugpapieren und Fahrerlaubnis auch einen Zahlungsbeleg der jeweiligen Versicherung (Kontoauszug, Einzahlungsbeleg, etc,) mit sich führen, um den Beamten der Verkehrskontrolle nachweisen zu können, dass das Fahrzeug auch Versicherungsschutz hat. War dieser Nachweis nicht vorhanden, oder nicht aktuell, so folgte idR. eine sofortige Stillegung des Fahrzeuges, verbunden mit einer Strafe von 60 Euro und einer Strafanzeige mit weiteren Bußgeldern (je nach Fahrzeug von 1.000 bis 2.500 Euro). Diesbezüglich greift ab sofort (seit 13.10.2008) eine andere Regelung.
Und hier geht es weiter:
http://www.islacanaria.net/zahlungsb...2008-8334.html
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