Zu dem o.a. Titel gibt es eine neue Entscheidung des EU-Gerichtshofes, wonach Deutsche im Ausland keinen Anspruch darauf haben, das die deutsche Pflegeversicherung die Pflege und häusliche Versorgung an ihrem zeitweiligen Wohnort bezahlt. Dieses hat der EU-Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
"Wer als Deutscher im Ausland pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Zahlung des niedrigeren Pflegegeldes aus der Pflegeversicherung. Die sogenannten "Sachleistungen" - also Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung - müßten aber nicht von deer Pflegeversicherung erstattet werden. Das Pflegegeld ist etwa die Hälfte des Betrages, der für Sachleistungen gezahlt wird. Zum Zeitpunkt des Rechtsstreites lag der Unterschied bei 685 zu 1.510 Euro. "
Der komplette Bericht ist unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-844039.html
zu finden.
Gruß
Bueddenkatze
"Wer als Deutscher im Ausland pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Zahlung des niedrigeren Pflegegeldes aus der Pflegeversicherung. Die sogenannten "Sachleistungen" - also Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung - müßten aber nicht von deer Pflegeversicherung erstattet werden. Das Pflegegeld ist etwa die Hälfte des Betrages, der für Sachleistungen gezahlt wird. Zum Zeitpunkt des Rechtsstreites lag der Unterschied bei 685 zu 1.510 Euro. "
Der komplette Bericht ist unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-844039.html
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Bueddenkatze