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Alt 17.05.2009, 01:01
Mencey
 
Benutzerbild von peterseth
 
Registriert seit: 01.08.2007
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Achtung beim Fliegen mit Gips-Ärmen und -Beinen

Wir hatten gestern auf dem Rückflug (mit TUI) zwei Stunden Verspätung beim Losfliegen von TFS.
Eine Stunde davon ging deswegen herum, weil ein Passagier mit einem frischen Gipsarm keine Bescheinigung vorlegen konnte, dass er flugtauglich sei.
Nach verschiedenen Versuchen, den zuständigen Arzt zu erreichen, wurde über Boardfunk nach einem Arzt im Flugzeug gefragt.
Da der wohl auch keine unbeschränkte Flugtauglichkeit attestieren wollte/konnte,
wurde der "Gips-Arm" samt Partner wieder von Board geholt.
Und natürlich auch das Gepäck der beiden (erst mal finden!)

Der Kapitän erklärte über Boardfunk ausführlich,
dass die TUI schon zweimal Notlandungen (z.B. in Genf) habe machen müssen,
weil während des Fluges etwas mit solchen Gips-Armen passiert sei
(ich kann das medizinisch nicht näher erklären, weil ich mich damit nicht auskenne).

Weil das zusätzliche, unverhältnismäßig hohe Kosten erzeugt,
gebe es seit einigen Monaten bei TUI eine Vorschrift für die Flugkapitäne,
dass sie Gips-Patienten nur noch mit der erwähnten ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung transportieren dürfen.

Zur Info für alle, die planen, einmal mit Gips-Arm oder -Bein zu fliegen ...

(um Ausgleich gabs beim Essen eine Flasche Wein oder Sekt kostenfrei )
peterseth ist offline  
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu peterseth für den nützlichen Beitrag:
lo-rena (17.05.2009), Teneri-Fee (17.05.2009)
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  #2 (Permalink)
Alt 17.05.2009, 02:13
Mencey
 
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Mensch Peter,

bin ich vielleicht erschrocken und dachte schon, du fliegst mit Gipsarmen und Gipsbeinen !

toi toi toi ........ aber Gipsköpfe werden wohl toleriert !!
---
Robby ist offline  
Folgender Benutzer sagt Danke zu Robby für den nützlichen Beitrag:
peterseth (17.05.2009)
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  #3 (Permalink)
Alt 17.05.2009, 10:20
Mencey
 
Benutzerbild von peterseth
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 452
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Erhielt 567 Danke für 172 Beiträge
es geht um frische brüche. hier die entsprechenden bestimmungen aus den AGB der TUI:

(zitiert aus: http://www.tuifly.com/de/service/bestimmungen_abb.html abgerufen heute am 17. Mai 2009)

Zitat:
12.3 Passagiere mit Knochenbrüchen und Gipsverbänden
Alle Passagiere, die mit gebrochenen Gliedmaßen im Gipsverband eine Flugreise antreten möchten, benötigen ein ärztliches Attest zur Flugfähigkeit. Darüber hinaus müssen die Passagiere eine Einverständniserklärung (indemnity form for sick passengers) unterzeichnen und damit bestätigen, dass sie über die Risiken des Transportes aufgeklärt wurden (Anschwellen der Gliedmaßen bei niedrigem Luftdruck, Gewebeschädigung, Durchblutungsstörung, Thrombosegefahr, etc.). Wenn möglich sollte ein Flug erst 48 Stunden nach der Fraktur erfolgen aufgrund der in diesem Zeitraum maximalen Schwellung des die Fraktur umgebenden Gewebes.

Sollte ein Passagier dennoch in den ersten 48 Stunden einen Flug antreten wollen, so muss der Gipsverband gespalten sein (wobei die Spaltung sich über die gesamte Länge des Verbands erstrecken muss); sonst wird die Beförderung des Passagiers verweigert.
TUIfly empfiehlt, dass Passagiere bis zum siebten Tag nach Auftreten eines Knochenbruchs nur in einem gespaltenen Gips reisen. Ist die Fraktur älter als sieben Tage, kann der Passagier auch mit einem geschlossenen Gips befördert werden.
Passagiere, die mit Extremitäten von der Hüfte aufwärts in Gips reisen, benötigen nur einen Sitzplatz. Passagiere mit einem Oberschenkelgips (Hüfte bis zum oder einschließlich des Knöchels) müssen zwei weitere Sitze dazu kaufen, da das Bein während des Fluges hoch gelagert werden muss und es aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Gang ausgestreckt werden darf. Bei Kindern mit Oberschenkelgips hängt die Anzahl der zusätzlich zu buchenden Sitze von der Größe ab.
peterseth ist offline  
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu peterseth für den nützlichen Beitrag:
Carly (23.05.2009), lo-rena (17.05.2009), Robby (17.05.2009), Teneri-Fee (17.05.2009)
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  #4 (Permalink)
Alt 17.05.2009, 10:22
Mencey
 
Benutzerbild von peterseth
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 452
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Erhielt 567 Danke für 172 Beiträge
Zitat:
Zitat von Robby Beitrag anzeigen
aber Gipsköpfe werden wohl toleriert !!
---
wohl nur, wenn Haut drumrum ist ...
peterseth ist offline  
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  #5 (Permalink)
Alt 17.05.2009, 10:40
olbi
Gast
 
Beiträge: n/a
das ist schon immer so , und bei allen fluglinien
 
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  #6 (Permalink)
Alt 17.05.2009, 12:24
Neu im Forum
 
Registriert seit: 19.12.2008
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Nicht nur bei Gipsarmen und -beinen wird ein Flugzertifikat benötigt, sondern eigentlich nach allen Krankenhausaufenthalten, wenn man einen Flug kurz danach antritt; bei Gips oder Verbänden fällt es dem Bodenpersonal halt sofort auf - Lungenentzündungen, Blinddarmoperationen oder Magen/Darmerkrankungen (als reine Beispiele aufgeführt) sieht man den ehemaligen Patienten nicht mehr an. In diesen Fällen kann aber der Reiseveranstalter, der normalerweise über einen Krankenhausaufenthalt einer seiner Gäste informiert wird, dieses "certificado médico" verlangen.
Ausgestellt wird das Zertifikat beim behandelten Arzt, mit einer Ausnahme: Condor hat spezielle Ärzte, die ihr eigenes Zertifikat ausfüllen!
stick ist offline  
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  #7 (Permalink)
Alt 17.05.2009, 14:33
Mencey
 
Benutzerbild von Teneri-Fee
 
Registriert seit: 19.07.2007
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Teneri-Fee eine Nachricht über Skype™ schicken
@peter, danke für diese Information, da wir noch nie vergipst reisen mussten, hatten wir keine Ahnung von diesen Bestimmungen !

Zitat:
Zitat von stick Beitrag anzeigen
...In diesen Fällen kann aber der Reiseveranstalter, der normalerweise über einen Krankenhausaufenthalt einer seiner Gäste informiert wird, dieses "certificado médico" verlangen.!
Welche Reiseveranstalter sind hier gemeint- auch die Fluggesellschaften ??


Zitat:
Zitat von stick Beitrag anzeigen
...Ausgestellt wird das Zertifikat beim behandelten Arzt, mit einer Ausnahme: Condor hat spezielle Ärzte, die ihr eigenes Zertifikat ausfüllen!
Wie, bitte, läuft das ab ??

Ich denke, dass es schon der gesunde Menschenverstand verlangt, dass Patienten nach einer Krankheit oder einem KH-Aufenthalt eine gewisse Rekonvaleszenz-Zeit einhalten, vor allem bei ansteckenden Krankheiten !!??
__________________
* * * * * * * * * * * *
Wenn Gott gewollt hätte, dass Frauen Pilotinnen werden, wäre der Himmel ROSA
Teneri-Fee ist offline  
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  #8 (Permalink)
Alt 17.05.2009, 21:09
Neu im Forum
 
Registriert seit: 19.12.2008
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Mit Reiseveranstalter meinte ich die Reiseleiter (TUI, Thomas Cook etc.), Fluggesellschaften werden von Krankenhäusern nicht benachrichtigt.
D.h. wenn man privat, ohne Reiseveranstalter fliegt, wird niemand informiert, und deswegen dürfte auch niemand am Flughafen nach einem Flugzertifikat fragen - es sei denn, es ist wie beim Gipsbeispiel klar erkennbar, dass ein Krankenhausaufenhalt vorhanden war.
Meistens wird dieses Zertifikat direkt bei der Entlassung oder bei einer ambulanten Nachkontrolle vom behandelten Arzt ausgestellt, es gilt allerdings nur 48 Stunden, danach muss ein neues geschrieben werden.
Mit einem Zertifikat ist man im Fall der Fälle abgesichert, da der Arzt, der die Flugtauglichkeit bescheinigte, zur Verantwortung gezogen werden kann und eventuelle Kosten und Entschädigungen übernehmen muss. Es gibt auch genügend Fälle, wo sich der Arzt weigert, ein Zertifikat auszustellen und der Patient dann entweder "auf gut Glück" fliegt oder zum Verlängern seines Urlaubes gezwungen wird - aber nicht jedem scheint die Sicherheit seiner Mitflieger wichtig zu sein...
stick ist offline  
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu stick für den nützlichen Beitrag:
tenecana (22.05.2009), Teneri-Fee (17.05.2009)
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