Der Unterschied zur dt. Insolvenz ist, dass eine Restschuldbefreiung
in England schon nach einem Jahr, in Deutschland nach sieben Jahren
erreicht wird.
Der Haken ist dabei, dass der Antragsteller seinen Lebensmittelpunkt
in England haben muss.
Also bleibt nur der "schwere" Weg mit deutschem Recht.
Mit dem Wohnsitz in England ist bedingt richtig.
Der Anwalt "meldet einen" quasi dort an, dafür kassiert er natürlich einiges an Geld.
Ach darum geht es, da möchte also jemand seine Gläubiger mit Tricksereien noch schneller in die Röhre schauen lassen. Bei solchen Fragen kann man nur froh sein, keiner der betroffenen Gläubiger zu sein
Ich weiß, das war auch wieder nur eine Meinungsäußerung zu einer vordergründigen Informationsfrage, aber diesmal konnte ich meine Finger nicht still halten ...
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Ach darum geht es, da möchte also jemand seine Gläubiger mit Tricksereien noch schneller in die Röhre schauen lassen. Bei solchen Fragen kann man nur froh sein, keiner der betroffenen Gläubiger zu sein
Ich weiß, das war auch wieder nur eine Meinungsäußerung zu einer vordergründigen Informationsfrage, aber diesmal konnte ich meine Finger nicht still halten ...
Da magst du Recht haben Joshi, aber jedem das seine und man muß seine Geschichte kennen...verstehen tue ich es, ob ich es so machen würde, eine andere Sache...
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Unser Skype is nie nich offline
ja echt cool,
und es wäre es ja auch mal ganz interessant zu wissen, ob man sich mit dieser "feinen Methode" auch vor Unterhalts(nach)zahlungen drücken könnte ?
Nur rein theoretisch natürlich !
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Wenn ich eins in unserer Gesellschaft hasse, dann ist es die "Ellenbogenmentalität". Zuerst Schulden machen und dann aus dem Staub machen, vor welchen Verbindlichkeiten auch immer. Pfui sag ich nur dazu.
Schade, daß manche Menschen, nicht zu Ihren "Taten" stehen.
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Servus
Baumgartner
"Bayern grüsst Teneriffa!"
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