In der BRD ist die Justiz, zu der die Knäste i d R gehören,
eine eigene Behörde.
In Spanien ist sowohl die Justiz als auch die Polizei in der
Innenhehörde zusammen gefasst.
Das C.P. Tenrife II wird im Innenbereich von Justizbediensteten
betrieben, während die Aussensicherung der Guardia Civil obliegt.
In der Praxis sieht das so aus, daß die Polizei mittels Kfz
die JVA regelmäßig oder auch unregelmäßig umrundet.
Der Betrieb im Inneren, Besuchsabwicklung, Verwaltung,
Schule, Küche usw, wird von Justizdediensteten ausgeführt.
Wenn ich mich noch richtig erinnere, waren im inneren Bereich
verschiedene einzelne Hafthäuser mit einer Belegungskapazität
von 30 Insassen, für die zwei Bedienstete verantwortlich waren.
Zum Hinweis von Baumgartner: Das Gefängnis von
La Laguna
ist vermutlich ein Untersuchunggefängnis, in dem die Insassen
bis zur Verurteilung verbleiben.
Ähnliche Einrichtungen gibt es vermutlich noch an anderen
Standorten auf Tf.
Meines Wissens sind im C. P. Tenerife II nur rechtsmäßig
verurteilte Insassen.
Zum Hinweis von Santana: Vor 5 Jahren, als ich die Anstalt
besucht habe, gab es die Überbelegung auch schon.
Lt Aussage des Sicherheitschefs war die Überbelegung
hauptsächlich auf, die mit der Drogenproblematik verbundenen,
Beschaffungskriminalität zurückzuführen.
Nähere Infos zum spanischen Strafrechtssystem bekommt
man sicherlich in Sants Cruz bei der Innenbehörde, was allerdings
die Beherrschung der spanische Sprache voraussetzt.