in Ergänzung zu dem "beliebten" Thema "Steckt Teneriffa in der Krise" wurde vor einigen Tagen im Deutschen TV das Thema "Haus-Verlosung" in "frontal21" behandelt.
Eine Internet-Recherche ergab folgendes:
Ausgelöst wurde das Thema durch Immobilien-Verlosungen in Österreich, dann schwappte der "Hype" nach Deutschland über, aber - wie immer - die deutschen Rechtsvorschriften sind streng - nein! - Verstoss gegen das staatliche Lotterie-Monopol.
Nun beginnen mehrere Eigentümer diese Verlosungen in Spanien, auch auf den Kanaren, auch hier auf Teneriffa durchzuführen.
Sogar ein Rechtswanwalt hier im Süden bietet (wohl entgeltliche) Hilfeleistung bei der Durchführung solcher Haus-Verlosungen an.
Ich trage mich mit dem Gedanken diese Geschäfts-Idee zumindest einmal mit einem kritischen Blick zu verfolgen.
Ob hier wohl ein neuer Trend entsteht Bewegung in die "festgefahrene" Immoblilien-Branche zu bringen ?
Vielleicht wachen auch einige der doch so arg in einem "Dornröschen-Schlaf" schlummernden Immobilien-Makler auf ?
Auf der einen Seite sicherlich eine "neue Masche" (á la TIMESHARE ?) - oh sorry, in Internetzeiten sagt man nicht mehr "Masche" sondern "Hype" - oder die Chance unter Umständen eine günstige Lotterie für 99 Euro an eine Immobilie im Süden zu kommen ?
Immerhin - beim Lotto steht die Gewinn-Chance 1:140.000.000, in diesen Verlosungen zwischen 1: 3.000 bis 1:15.000 - angesichts des Gewinns steht auch der Einsatz in einem zumindest einigermassen angemessenen Verhältnis.
Das Impressum allerdings macht mich etwas
nachdenklich. Falls es schief geht muss man sich
quer durch die Welt klagen.
Wir könnten dann auch noch Autos, Fernseher,
Kleidung, Nahrungsmittel, etc verlosen.
Das wäre ein ganz neues System und reich wird
man nicht mehr durch Leistung sondern durch Glück
im Spiel.
Das Impressum allerdings macht mich etwas nachdenklich. Falls es schief geht muss man sich quer durch die Welt klagen.
Wir könnten dann auch noch Autos, Fernseher, Kleidung, Nahrungsmittel, etc verlosen.
Das wäre ein ganz neues System und reich wird man nicht mehr durch Leistung sondern durch Glück im Spiel.
Richtig ! Gonzo
Wer kann auf Anhieb sagen, wo Curacao auf den niederländischen Antillen liegt, siehe Impressum!
Und was ist "Internationales Recht" ?
Ebenso sollte der deutsche Rechtsanwalt, der sich als Treuhänder betätigt, einmal mit spanischem Steuer- und Lotterie-Recht befassen, er wird sehr schnell feststellen, dass eben für Immobilien in Spanien das spanische Lotterierecht gültig ist (Spanische Spielsteuer-Vorauszahlung, spanische Grunderwerbsteuer, spanische Umsatzsteuer etc. pp. alles in allem an die 50 % der Spieleinnahmen, die übrigens vor Spielbeginn zu leisten sind !!!).
Die grosse Frage ist nicht wo der Gewinnspiel-Teilnehmer klagt, denn der unterwirft sich den Spielregeln, sondern eher wie die spanischen Steuerbehörden mit den niederländischen Antillen zusammen arbeiten, und ob die Spanier auf das Konto des Rechtsanwalts in Deutschland zugreifen können !
Übrigens, Autos, Fernseher, Kleidung, Nahrungsmittel usw. werden auch bereits auf dieser Schiene verlost
deren server ist in deutschland bei strato .... und laut steuergesetzen ist bei internetgeschäften der server-standort die betriebsstätte ----
na, wenn das mal gut geht - da hat der webmaster seine hausaufgaben wohl nicht gemacht ....
der besitzer ist zwar in einem anderen land ansässig, hat aber alle infos in deutschland beheimatet - also schneller zugriff der behörden ist damit garantiert ...
und im impressum:
alles für das deutsche klientel:
§ 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG
na, da freuen sich doch die deutschen amtsstuben ....
auweia...
und da der kandidat in spanien wohnt -
nun ja, wie norbert kremer bemerkt hat, ob das auch so alles abwickelbar in spanien funktioniert?
deren server ist in deutschland bei strato .... und laut steuergesetzen ist bei internetgeschäften der server-standort die betriebsstätte ----
Bei allem gebotenen Respekt, das kann einfach nicht stimmen. Wo hast Du denn das her? Der Serverstandort ist nicht automatisch die Betriebsstätte! Die Betriebsstätte ist da, wo der Besitzer der Internetseite seinen Sitz hat.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft in so einem Fall sicher die Möglichkeit der Firma Strato zu untersagen, solche Daten zu hosten. Aber ja nur aus dem Grund, weil es in Deutschland strafrechtlich relevant ist. Mit der Betriebsstätte hat das aber überhaupt nichts zu tun.
deren server ist in deutschland bei strato .... und laut steuergesetzen ist bei internetgeschäften der server-standort die betriebsstätte ----
na, wenn das mal gut geht - da hat der webmaster seine hausaufgaben wohl nicht gemacht ....
der besitzer ist zwar in einem anderen land ansässig, hat aber alle infos in deutschland beheimatet - also schneller zugriff der behörden ist damit garantiert ...
und im impressum:
alles für das deutsche klientel:
§ 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG
na, da freuen sich doch die deutschen amtsstuben ....
auweia...
und da der kandidat in spanien wohnt -
nun ja, wie norbert kremer bemerkt hat, ob das auch so alles abwickelbar in spanien funktioniert?
Hallo und guten Morgen,
die werden dann wohl für:
a) Server in Deutschland
b) Immobilie in Spanien
c) Sitz niederländische Antillen
d) Notar und Rechtsanwalt in Deutschland
wie bereits für einen Deutschen in Thailand geschehen von der Bezirksregierung in Düsseldorf eine Unterlassungsaufforderung über 5.000 Euro für 1.000 Euro Kosten erhalten, da - man lese und staune -
Zitat aus dem Deutschen Verwaltungsakt "Personen aus Nordrhein-Westfalen auf eine Deutsche Domain zugreifen könnten, in der unerlaubtes Glücksspiel betrieben wird" und somit gegen den Glücksspiel Staatsvertrag vom 01.01.2008 verstossen, was nach dem Deutschen Strafgesetzbuch mit Haftstrafen geahndet wird ........
Tztztz ..... man kann über diese internationalen Deutschen nur noch den Kopf schütteln
wenn die überwiegenden gewerblichen einnahmen im internet erfolgen, dann gilt der server als betriebsstätte ... deutsches steuergestz und internationale steuerverständigung, da die steuerlichen einnahmen nicht im wohnsitzland erfolgen ... .... mußt du mal suchen im steuergesetz oder direkt beim finanzamt suchen ....
.... die persönlichen einnahmen mußt du dann sehr wohl in deinem wohnsitzland versteuern ....
einnahmen im internet .... mal googeln ...
hab ich das so sehr verkehrt gelesen?
und in österreich ist es nur dann erlaubt, wenn es der eigentümer macht, undzwar einmalig .... auch gelesen grad beim finanzamt österreich ...
da muß man dann schon ganz gewaltige vorkehrungen treffen...
und eine internationale glücksspielizenz bzw lotterielizenz ist wirklich sehr teuer ....
Bei allem gebotenen Respekt, das kann einfach nicht stimmen. Wo hast Du denn das her? Der Serverstandort ist nicht automatisch die Betriebsstätte! Die Betriebsstätte ist da, wo der Besitzer der Internetseite seinen Sitz hat.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft in so einem Fall sicher die Möglichkeit der Firma Strato zu untersagen, solche Daten zu hosten. Aber ja nur aus dem Grund, weil es in Deutschland strafrechtlich relevant ist. Mit der Betriebsstätte hat das aber überhaupt nichts zu tun.
Guten Morgen Stefan,
es geht auch nicht um den Server-Standort, es geht um die rechtliche Wirkung der Tat. Wie ich eben über die zitierte Unterlassungsverfüung der Bezirksregierung Düsseldorf schrieb, ist das eine sehr Standpunkts bezogene rechtlilche Bewertung.
Und: Auch nicht die Betriebsstätte ist massgeblich, man kann Sitz und Geschäftsleitung irgendwo auf der Welt haben, aber trotzdem in einem anderen Staat durch Handlungen eine Straftat auslösen.
Weiterhin wird die Staatsanwaltschaft nicht "STRATO" die Veröffentlichung untersagen, sondern dem Betreiber der Verlosung; der Betreiber wird aufgefordert die Publikation bei Strato zu unterlassen.
Ein letztes, Knackpunkt der ganzen Angelegenheit ist z.B. in Deutschland der Glücksspiel Staatsvertrag vom 01.01.2009 - übirgens kein Gesetz - sondern eine Vereinbarung unter den deutschen Bundesländern.
Die Problematik liegt darin, dass dieser Staatsvertrag nur auf 4 Jahre gilt, da er bereits bei Ratifizierung offensichtllich gegen Europa-Recht verstossen hat. Die derzeitige unklare Rechtslage liegt also letztendlich in der (wie so oft) schlampigen und langatmigen Bearbeitungsweise der deutschen Legislative und Bürokratie. Und genau dies machen sich einige zum Vorteil, oder meinen an gesetzlichen Intentionen zum Schutze des Bürgers vorbei "manövrieren" zu können.
wenn die überwiegenden gewerblichen einnahmen im internet erfolgen, dann gilt der server als betriebsstätte ... deutsches steuergestz und internationale steuerverständigung, da die steuerlichen einnahmen nicht im wohnsitzland erfolgen ... .... mußt du mal suchen im steuergesetz oder direkt beim finanzamt suchen ....
Wenn das stimmen würde, dann verlege ich meinen Serverstandort sofort einfach nach Paraguay und schon bin ich (bzw. meine Firma) steuerfrei. Das wäre zu schön, geht aber so definitiv nicht, mit der Materie habe ich mich intensiv vor meinem Umzug nach TF beschäftigt und bin auch steuerlich beraten worden, schließlich verdiene ich im Internet mein Geld. Du kannst Dich (leider) um gar nichts drücken, nur weil Du Dein Geld im Internet verdienst. Wenn das so wäre, hätte auch kein Mensch einen Server in einem Hochsteuerland wie Deutschland. Der beste Beweis, daß diese These falsch ist, ist also schon alleine die Tatsache, daß es in Deutschland so viele erfolgreiche Provider gibt. Und wenn die hier angesprochene Firma Ihren Sitz in Curacao hat und der Inhaber dort auch seinen Lebensmittelpunkt hat, dann fallen alle Steuern in Curacao an und nicht etwa in Deutschland, nur weil dort der Server von Strato steht. Natürlich nur auf die Gewinne des Betreibers bezogen und nicht auf die Hausverkäufer!
Zitat:
Zitat von Norbert Kremer
Guten Morgen Stefan,
es geht auch nicht um den Server-Standort, es geht um die rechtliche Wirkung der Tat.
Klar, deswegen schrieb ich das ja auch gleich im 2. Absatz. Mein erster Absatz war ja nur meine Meinung zur Aussage bzgl. der steuerlichen Relevanz.
nun denn,
dann mal keine Google-Aussagen, sondern ein paar rechtlich relevante (und demnach qualifizierte) auf Gesetzen, Verordnungen und Staatsverträgen beruhende und darauf aufbauende Aussagen, Feststellungen und Informationen zum Thema:
"wenn die überwiegenden gewerblichen einnahmen im internet erfolgen, dann gilt der server als betriebsstätte"
Vollkommener Unsinn, diese Aussage - sorry - wird der Steuer- und Gesetzesfachmann sagen:
Den Terminus "überwiegend gewerbliche Einnahmen im Internet" gibts es nicht und wird es auch nicht geben.
Massgeblich ist schlicht und ergreifend der "Ort der Lieferung oder Leistung" in Deutschland z.B. im UmsatzsteuerGesetz (§ 2 UStG) und im Einkommensteuer-recht durch § 1 EStG bestimmt.
Gerade im Internet ist jeweils massgebend von wo ein Produkt versendet wird und wo eine Dienstleistung erbracht wird.
Die Besteuerung nach Ertragssteuergesetzen (Einkommen- und Körperschaftsteuer) und Verkehrssteuergesetzen (Umsatz-, Grunderwerbsteuer) erfolgt durch den jeweiligen Staat.
Bei Verkehrssteuergesetzen regelmässig, wo der Geld- bzw. Produkt-, Sach-, Warenverkehr stattgefunden hat.
Die Auftragsabwicklung über das Internet verändert die vorgenannte Sachverhaltsbeurteilung und Behandlung nicht!
Es sei noch erwähnt, dass der Glücksspiel Staatsvertrag (der Länder"!) bereits bei Ratifizierung mit dem EU-Recht nicht vereinbar war, und er deshalb auch nur vier Jahre gilt.
" ... deutsches steuergestz und internationale steuerverständigung, da die steuerlichen einnahmen nicht im wohnsitzland erfolgen ... .... mußt du mal suchen im steuergesetz oder direkt beim finanzamt suchen ...."
Internationale "Steuerverständigung" , wäre sehr schön, wenn es die gäbe .
Nein massgebend sind die einzelstaatlichen Steuergesetze und die zwischen den betroffenen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen!
Beim Finanzamt sollte man nicht gerade suchen, schon eher bei einem Steuerfachmann .
".... die persönlichen einnahmen mußt du dann sehr wohl in deinem wohnsitzland versteuern .... "
Auch "persönliche Einnahmen" gibts nicht als steuerlichen Terminus, und - wie gesagt - zu versteuern sind sie nach staatlichen Einzelsteuergesetzen und den DBA´s.
"einnahmen im internet .... mal googeln ..."
Wissen, gelernt und dann auch noch getan haben ist besser als Googeln .....
"hab ich das so sehr verkehrt gelesen?"
Nöö, nicht verkehrt gelesen,nur nicht den Gesetzestext mit der entsprechenden fundierten Ausbildung korrekt interpretiert
"und in österreich ist es nur dann erlaubt, wenn es der eigentümer macht, undzwar einmalig .... auch gelesen grad beim finanzamt österreich ..."
Stimmt so einfach gesagt auch nicht.
Iinsbesondere sollte man die Österreicher "Erfolgsmeldungen" ebenso skeptisch beurteilen, wie die spanischen gross heraus posaunten Erfolgsmeldungen.
Für alle diese Rechtsvorgänge gibt es noch keine steuerlich und rechtlich relevanten JAHRES-Steuererklärungen - bzw. noch viel wichtiger - JAHRES Steuerveranlagungen der diversen Finanzämter.
Insofern ist HÖCHSTE VORSICHT hinichtlich der Beurteilungen kurz nach Beendigung der Hausverlosungen auch und insbesondere durch die Veranstalter (selbst die beteiligten Notare und Rechtsanwälte) geboten !!!
"da muß man dann schon ganz gewaltige vorkehrungen treffen..."
Nein, keine Vorkehrungen sondern Fachleute "im Boot" sitzen haben, deren tägliches Business die korrekte Interpretation von Gesetzes-Texten, und insbesondere steuerlichen Gesetzes-Texten ist ......
"und eine internationale glücksspielizenz bzw lotterielizenz ist wirklich sehr teuer ...."
Eine internationale Glücksspiel- bzw. Lotterie-Lizenz gibt es nicht!
Für jeden Staat, in Deutschland sogar jedes Bundesland (da Glücksspiel Ländersache ist ... ich erläuterte in anderen Postings bereits), müssen gesonderte Lizenzen erworben (und demnach beantragt und bezahlt) werden.
Niederländische Antillen ist zumindest mal für dort ansässige Glücksspiel-betreiber aufgrund der dortigen landesspezifischen Glücksspiel- aber auch Steuergesetze sehr attraktiv.
So, ich hoffe etwas mehr Licht und Verständis in den Sachverhalt gebracht zu haben.