Käufer und Verkäufer reden bei Mängeln meistens nur von „
Garantie“, obwohl es sich sehr oft um Ansprüche aus der „
Gewährleistung“ handelt und das ist etwas ganz anderes ! Die Gewährleistung dient dem Verbraucherschutz, ist aber bei diesen nur unzureichend bekannt; deshalb erst einmal zur Klarstellung :
Die
Gewährleistung (Mängelhaftung) stellt ein
gesetzlich geregeltes Recht dar, wonach der
gewerbliche Verkäufer für einen Mangel haftet, der von Anfang an bestand. .Sofern der Mangel in den ersten 6 Monaten auftritt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Schaden in der Tat von Anfang an (versteckt) vorhanden war. Nach ca. 6 Monaten muss aber der Käufer in der Regel beweisen, dass es sich tatsächlich um einen ursprünglichen Mangel handelt (Beweislast-Umkehr). Ein Anspruch auf Gewährleistung kann bis zu 2 Jahren bestehen bleiben !
Die
Garantie stellt dagegen eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende freiwillige
selbst auferlegte Leistung des Herstellers für bestimmte Teile oder auch das gesamte Produkt dar, die erst dann wichtig wird, wenn Ansprüche aus der Gewährleistung verjährt sind.
Ausnahmen bestätigen in beiden Fällen die Regel, z.B. unsachgemäße Handhabung durch den Käufer (z.B. Benzin in einen Dieselmotor füllen o.ä.).
Über die Reparatur hinaus gehende
Schadenersatzansprüche (Produkthaftung) gibt es in der Regel nur dann, wenn dem Verkäufer/Hersteller schuldhaftes Handeln oder bewusste Täuschung nachgewiesen werden kann. Wer Schadensersatz geltend machen will, sollte vorzugsweise anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zu Hawk‘s Fall :
Da der Generator am 15.11.2008 gekauft wurde, handelt es sich im Normalfall bei sachgemäßem Gebrauch um einen Fall von
Gewährleistung, d.h. Leroy-Merlin
muss diesen Schaden beheben bzw. beheben lassen und kann sich nicht damit rausreden, es läge kein Garantiefall vor, denn die Garantie wird ja erst relevant, wenn die Gewährleistung nicht mehr greift. !
Der Verkäufer haftet demnach per Gesetz direkt für seine Ware, nur redet er nicht so gerne darüber- man muss ihn eben immer wieder daran erinnern !
Die Frage der fehlenden Plombe ist ein auslegungsfähiger Sonderfall. Ich bin jedoch der Meinung, dass dieser Umstand noch keinen unsachgemäßen Umgang des Käufers nachweist, sondern dass Leroy dann schon nachweisen muss, dass die Plombe tatsächlich vorhanden war und dass dadurch der Schaden konkret verursacht wurde.
Falls Leroy ein gebrauchtes Gerät bewusst als neu verkauft hätte, wäre dies eine arglistige Täuschung, die nur schwer zu beweisen sein dürfte. Einen damit begründeten Schadenersatz durchzusetzen (Verdienstausfall, Fahrtkosten u.s.w.) dürfte ebenso schwierig sein.
Da diese Regelungen (Schuldrecht u.a.m.) durch EG-Richtlinien vorgegeben sind, dürften sie sich innerhalb der europäischen Union nicht maßgeblich unterscheiden.
Da ich kein Jurist bin und das Forum auch keine Rechtsberechtung ist, stellt diese Erklärung meine persönliche Sichtweise dar und zwar selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen, aber vielleicht sehe ich ja wieder alles falsch !
Und zur Erinnerung :
Gewährleistung = gesetzliche Haftung des Verkäufers
Garantie ........ = freiwillig auferlegte Haftung des Herstellers
Aber wie das jetzt alles auf spanisch heißt, weiß ich auch nicht !!
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