Hallo,
habe folgendes in Erfahrung gebracht. Habe bis dato noch nie etwas darüber gehört. Weiß jemand wer und wo die Gesundheitsüberprüfung erstellt und die Kosten?
Für die Inhaber von Führerscheinklasse B (PKW) gelten folgende Intervalle für die Gesundheitsüberprüfungen:
Alter bis 45 Jahre (alle 10 Jahre)
Alter 46 - 70 Jahre (alle 5 Jahre)
Darüber (alle 2 Jahre)
und nach schweren Erkrankungen, die Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit haben können.
Gruß Tio Hans
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Die Forderungen an den Fotografen, gute Bilder zu schaffen, hat eine Kehrseite - wer schafft gute Betrachter für die Bilder?
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt. (Blaise Pascal)
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Das wird in den "Centros de reconocimiento medico" durchgeführt. Auch CEREMET genannt. Die gibt es in vielen Gemeinden. Wo genau am besten in einer Fahrschule fragen. Für Führerschein Klasse B hat es im vergangenen Jahr 30 € gekostet, die Du natürlich selbst zahlen musst. Wenn Du diese Untersuchung nicht hast und erwischt wirst, kommt es aber wesentlich teurer. Das gilt aber nur für Residente.
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Grüße Bici
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu bici für den nützlichen Beitrag:
wir waren gestern bei dieser Führerschein-Untersuchung. Kostet 35 Euro/Person, ein Passbild ist mitzubringen (sollte etwas kleiner sein, als das für den deutschen Personalausweis). Sehr ungewohnter Koordinationstest, ich befand mich meistens außerhalb der Fahrspur. Noch ungewöhnlicher war allerdings der Sehtest: Er wird ohne Brille gemacht, obwohl ich schon seit Jahren eine trage und ohne nicht fahren darf (stand so auf dem alten deutschen Schein). Da konnte ich mit dem linken Auge nur den obersten Buchstaben erkennen. und bei dem 3-Minuten-Test insgesamt, war sogar noch eine psychologische Untersuchung dabei, wie ich der Bescheinigung entnehmen konnte. Naja, dann kann ich auch wieder nicht meckern über den Preis!
Ich fand das eine etwas merkwürdige Geldmacherei - aber man sollte das haben, sonst kann es bei Kontrollen teuer werden. Und gerade in den nächsten Tagen wird ja verstärkt kontrolliert, wie hier zu lesen war.
Uns wurde erklärt, dass man nach dem neuen Gesetz ab 50 Jahren alle 10 Jahre zum Test muss, und ab 70 Jahren alle 5 Jahre.
Gruß
Iris
Nachtrag: Wie das bei < 50 Jahren aussieht, weiß ich nicht. Vielleicht ist das auch bei diesem 10-Jahres-Intervall.
Geändert von toyka (14.09.2010 um 13:25 Uhr)
Grund: Nachtrag
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wie iris schon schreibt, der koordinationstest ist recht merkwürdig, geht m.e. etwas an den anforderungen vorbeit. mit dem sehtest hatte ich keine probleme, die schwierigste zeile entsprach etwa dem mittleren leven in d-land, aber ich hab auch keine brille. der hörtest war eine lachnummer.
10 min. - no prob....
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu SanLorenzo4 für den nützlichen Beitrag:
Diese Aussage von bici ist aber mit äusserster Vorsicht zu geniessen. Wenn man hier ein Auto mit spanischen Kennzeichen fährt, wird automatisch dazu geneigt, den Residenten-Status zu unterstellen.
Dann diskutiere mal mit dem Polizisten und beweise das Gegenteil. Zahlen muss man wahrscheinlich auf alle Fälle, und die Strafe soll bis zu € 500 betragen.
Vielleicht kann man im Einzelfall nachträglich den Beweis antreten und das Geld zurückerhalten ? Aber wer will sich diesen Stress antun ? Und dann vielleicht einen Anwalt oder eine Gestoria bezahlen ?
P.S. Urlauber im Leihwagen geht das Ganze natürlich nichts an.
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Mich würde es interessieren, wie die Regelungen bei jüngeren Personen sind, da ich selbst 33 Jahre bin. Vom Tráfico habe ich mal ein Schreiben gehabt, da fingen die Untersuchen erst bei 39 Jahren an, aber das ist schon einige Jahre her. Ich weiß nicht, ob sich da was geändert hat. Bis jetzt wurde ich auch bei einer Polizeikontrolle noch nie nach dieser Bescheinigung gefragt.
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Angie für den nützlichen Beitrag:
Ein spanischer Führerschein wird nur für max. 10 Jahre ausgestellt - um einen Neuen zu erhalten muss das Certificado Medico vorgelegt werden - diesem Gesetz unterliegen auch alle Residenten. Da der deutsche Führerschein nicht von den spanischen Behörden einbehalten werden darf und er im Moment noch unbegrenzt gültig ist wird damit die spanische Gesetzgebung eingefordert, denen Einwohner und Residenten gleichermassen unterliegen.
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@ baiko: Verstehe ich Dich da richtig: Wenn ich mit 18 Jahren den Führerschein gemacht habe, ist er (nach spanischem Recht) 10 Jahre "gültig" und ich muß mit 28 Jahren das erste Mal zur ärztlichen Untersuchung?!
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