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  #1 (Permalink)
Alt 12.10.2008, 16:50
Zugereister
 
Benutzerbild von ton_lock
 
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Küstengesetz

Hallo, liebe Communitiy
hier meldet sich mal wieder Möchtergern- Teneriffa-Toni (Touri) und Kanaren-Illi.

Das is zwar ein ziemlich altes Thema, aber mir ist zu Ohren gekommen, dass das Küstengesetz aus dem Jahre 1988 noch immer regelmäßig Anwendung findet.
Nun meine Frage: Gebäude VOR Baujahr 1988 geniessen Bestandsschutz,oder?

Mir ist nämlich aufgefallen, dass Acapulco III in der Zone I bzw. II liegt. RA Feigel aus La Orotava konnt mich nicht ganz überzeugen und stockte bei dem Thema. Wäre halt doof, wenn ich da jetzt ein Apartment kauf und in 2 Jahren reissen die die Bude ab und ich bin enteignet (obwohl ich es sogar verstehen könnte, wenn man draufschaut anstatt drinzuwohnen)

Hat irgendjemand Erfahrungen mit Vorkommnissen dieser Art in letzter Zeit, oder ob es von der Behördenwillkür abhängt, ob ein Gebäude dazugehört?
Es soll wohl auch diese ominöse Liste geben mit ca. 3000 Objekten benannt.

Ich freu mich, wenn ich was von Euch höre
ton_lock ist offline  
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  #2 (Permalink)
Alt 12.10.2008, 22:15
Canario
 
Registriert seit: 04.09.2007
Ort: Gran Canaria
Beiträge: 184
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Erhielt 117 Danke für 64 Beiträge
Ich versuche ein paar Anhaltspunkte zu geben: Das Küstengesetz ist seit Jahren mit viel Polemik behaftet. Das Küstengestz (22/1988) trat am 28.7.1988 in Kraft. In Spanien sind Gesetzes mit rückwirkendem Charakter untersagt. Zuvor gab es die Gesetzgebung von 1969 die vorsah, dass die Grenze zwischen dem öffentlichen und dem privaten nach dem festgelegt wurde, woher der Strand kam.
Das aktuelle Gesetz gibt dem Staat die Befugnis, Stränden und Küsten einen öffentlichen Charakter zu erteilen, sofern ein qualifizierter Experte die Grenze zwischen dem privaten und offentlichen festlegt. Auf diese Weise kann all das, was als Strand oder Düne katalogisiert wird, von der Regierung enteignet werden. Die Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken verlieren automatisch ihr Eigentum.
Kurz danach, im Jahr 1991, hat das Verfassungsgericht in einem Verfahren geurteilt, dass diese ehemaligen Eigentümer 60 Jahre lang die Konzession ihres ehemaligen Eigentums behalten.
Spanienweit waren bis jetzt ca. 500.000 Eigentümer von dem Gesetz betroffen. Man vermutet, dass 15-20% der Enteigneten Ausländer waren.
Unter und gesagt, scheint es so zu sein, dass diese Enteignungen nur im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden (den kaum einer liest).

Damit ich evtl. weiter nachforschen kann: Ist es richtig, dass die Anlage die dich interessiert "Acapulco III" heisst?
In welcher Stadt liegt die? (Bin vor einer anderen Insel und kenn mich auf TF nicht aus)
__________________
www.gran-canaria-insider.info

Geändert von queru (12.10.2008 um 22:26 Uhr)
queru ist offline  
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ton_lock (14.10.2008)
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  #3 (Permalink)
Alt 13.10.2008, 14:57
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Zum Thema muss aber gesagt werden, dass die vor dem Jahre 1988 LEGAL errichteten Bauten nur gegen eine Entschädigung entgeignet werden dürfen.

Bei vielen Bauten ist aber festzustellen, dass sie auch schon illegal errichtet wurden.

Hinsichtlich der Problematik darf auf den Fall der Hotels im Gebiet Parque Natural de los Dunas de Corralejo verwiesen werden.

Eine Entschädigung erfolgt in vielen Fällen durch einen Grundstückstausch.
samedi.voodoo ist offline  
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  #4 (Permalink)
Alt 14.10.2008, 10:08
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Zitat:
Bei vielen Bauten ist aber festzustellen, dass sie auch schon illegal errichtet wurden.
...mit Wissen von Costas. Es kann doch wirklich keiner dort behaupten nicht gemerkt zu haben, dass reihenweise riesige Hotelklötze auf Costas Hoheitsgebiet und zum Teil in Naturschutzgebiet entstanden sind.

Solche Hotelanlagen entstehen ja nicht über Nacht; und die Proteste waren lautstark.

Costas (und nicht nur diese Behörde) hätte mit Anrücken der ersten Bagger einen Baustopp bewirken müssen; hat aber leider erst +/- im Jahr 2006 "gemerkt", dass diese Hotels seit 2003 fertig gestellt und in Betrieb genommen wurden und - simsalabim - auf ihrem Hoheitsgebiet stehen.

claudia
aurora ist offline  
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  #5 (Permalink)
Alt 14.10.2008, 11:32
Mencey
 
Benutzerbild von Liza
 
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Küstengesetz

Und wer hat denen die Grundstücke verkauft ?
Liza ist offline  
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  #6 (Permalink)
Alt 14.10.2008, 11:47
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Mala, Lanzarote
Beiträge: 179
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Erhielt 64 Danke für 40 Beiträge
Der damalige Bürgermeister. Der hat die Baugenehmigungen erteilt. Für riesige Areale außerhalb des offiziellen Baugebiets. Da fließt viel Geld im Hintergrund; und nicht nur an den Bürgermeister (hier auch Se?or 20% genannt).

claudia

PS: Die Ressortchefs der Planungs- und Umweltbehörden der Inselregierungen haben das Recht, Bauvorhaben stillzulegen. Zum aller ersten Mal ist auf den Kanaren erst im Jahr 2006 (!) von diesem Recht Gebrauch gemacht worden (von unserem Direktor der Planungs- und Umweltbehörde).

Geändert von aurora (14.10.2008 um 11:54 Uhr)
aurora ist offline  
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  #7 (Permalink)
Alt 14.10.2008, 13:42
Mencey
 
Registriert seit: 02.04.2008
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wo bitte

kann man dies alles nachlesen?

In diesem Thread wird mehrfach Bezug auf das "Küstengesetz" gesetzt.

Kann man dieses "Küstengesetz" auch irgendwo nachlesen?
Eventuell auch auf Deutsch ?

Würde mich freuen, wenn jemand hierzu einen Link hätte.

Gruss diddes
diddes ist offline  
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  #8 (Permalink)
Alt 14.10.2008, 13:57
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Registriert seit: 07.05.2008
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Beiträge: 179
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Erhielt 64 Danke für 40 Beiträge
Hier sind schon mal

Infos auf Spanisch

claudia
aurora ist offline  
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diddes (14.10.2008)
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  #9 (Permalink)
Alt 14.10.2008, 14:24
Mencey
 
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Beiträge: 794
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Erhielt 293 Danke für 193 Beiträge
und jetzt bitte auf Deutsch

Vielen Dank Claudia vorab...


Jetzt sind die Sprachenkönner gefragt, dies möglichst "verständlich" der restlichen Allgemeinheit zu übersetzen.

Diese Übersetzung soll keineswegs ein Anker für juristische Fragen sein.

Einfach nur zum allgemeinen Verständnis.


Danke vorab für die Translatoren (TranslaTorren!) (Spass)


Gruss
diddes
diddes ist offline  
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  #10 (Permalink)
Alt 14.10.2008, 15:29
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Benutzerbild von ton_lock
 
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Hallo queru,

danke für die schnelle Antwort, da hab ich wieder was losgetreten, mei oh mei.
Na ja, vielleicht gar nicht soo schlecht, viele wissen da gar nix drüber.

Jetzt zu der Immobilie: Acapulco III ist das dritte (vom Meer aus gesehen, das rechte )Gebäude des Maritim Hotels westlich von Puerto, 500m von Loro Parque entfernt, Strasse el Burghado, gehört aber schon zu Los Realejos, wie ich glaube.
Es ist nicht am Strand vielmehr auf einer ca. 50m hohen Steilküste an der Seite der Bucht Playa de los roques, hat einen öffentlichen Parkplatz davor und einen öffentlichen Zugang zu der besagten Bucht.
Das Gebäude wurde in 1976 gebaut und gehörte damals zum Maritim Komplex. Im Laufe der Zeit wurde es in ETW's umgewandelt und großteils an Deutsche verkauft.
ton_lock ist offline  
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