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Mencey
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Autohändler müssen beim Weiterverkauf eines Gebrauchtvehikels mindestens 1 Jahr Garantie geben, die so im Kaufvertrag stehen muss ( generell kann diese bei kommerziellen Händeln bis zu 2 Jahren betragen ).
Bei Verkäufen von Privat zu Privat kann im Kaufvertrag die Garantie ausgeschlossen werden, das wird der Fall sein, wo ein Objekt ausserordentlich günstig abgegeben wird und der Käufer aus diesem Grunde den Handel so akzeptiert.
Jedoch gibt es die Klausel des "Vicio oculto" ( versteckter Mangel ), die der Käufer dann beim Defekt nachweisen kann, wenn er die Datenbank des Wagens direkt oder die der Werkstatt, wo dieser gewartet wurde, mit positiver Auskunft auf bestehende Mängel abfragen kann.
Dann ist der Verkäufer zur Besserung oder Rücknahme verpflichtet, sollte eine Besserung unverhältnismäßig zum Wert des Wagens sein.
http://leyes.tv/foro/2221-venta-entre-particulares
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¡ El listo más listo, tendrá que reconocer que siempre habrá otro aún más listo !
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Geändert von LaTorre (04.07.2011 um 20:21 Uhr)
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