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Mencey
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Das grüne DIN A4 "Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión" bekommt auch wohl nur, wer eine Bescheinigung des Ayuntamientos des aktuellen Wohnortes auf TF vorlegen kann, das sogenannte "Certificado de Empadronamiento" - Einbürgerungsbestätigung, woraufhin man dann auch hier steuerpflichtig wird, weil ständiger Wohnort.
Und der wird auch auf dem CDRDCDLU ausgewiesen und wird überall Anstelle der nicht mehr existierenden "Residencia" ( dies nur für EU-Bürger ) als solche anerkannt, unter Beifügung des Passes oder P-Ausweis.
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