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Mencey
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Bei der Durchsicht älterer Aufzeichnungen ist mir der nachfolgende
Ausspruch wieder unter das Okular gekommen:
Excusatio non petita, accusatio manifesta
„Wer sich unaufgefordert entschuldigt, klagt sich selbst an“
Demzufolge ist die Mitteilung:
"..........nein, die heißt:"Wer sich verteidigt, klagt sich an."........ "
aus dem P-link 4 wohl eher zweifelhaft,
und diese Zitatauslegung (nicht von dem zitadierenden User des erwähnten P-links) wurde vor einiger Zeit näher beleuchtet:
Zitat Anfang:
- " In einem Prozess, in dem über eine brutale Schlägerei verhandelt wurde, fragte der Richter den Angeklagten, was der Ausgangspunkt dieser Gewalttat gewesen sei, womit sie angefangen habe.
Der Angeklagte antwortete in schöner Offenheit und mit dem Brustton der Überzeugung, unschuldig zu sein. "Angefangen hat es damit das er zurückschlug."
Das ist die brutalst mögliche Kurzformel dafür, das primitive Täter immer wieder glauben, das Opfer sei schließlich selbst schuld, habe provoziert, habe auch noch die Unverschämtheit besessen sich zu wehren.
- Es ist auch die primitive Standardausrede für Vergewaltiger.
Die Vergewaltigte habe es nicht anders gewollt. Sie sei es doch gewesen, die durch sexuell aufreizende Kleidung, durch provokantes Benehmen die Täter eingeladen habe,
ja geradezu gezwungen habe sie zu vergewaltigen". Ende des Zitats.
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Am Anfang war der Gedanke - dann rattern die Neuronen. © bugsi ❦
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