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Mencey
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So, jetzt habe ich gerade die E-Mail herausgesucht, die ich von einem deutschen Landratsamt bekommen habe (am 13.01.2011!):
"...in Beantwortung Ihrer Anfrage bezüglich der Ausstellung eines deutschen Personalausweises dürfen wir Ihnen folgendes mitteilen:
Entsprechend § 7 Abs. 2 PAuswG ist für Personalausweisangelegenheiten im Ausland das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen zuständig. Bis zum 31.12.2012 ist für Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland jedoch gemäß § 35 PAuswG die Personalausweisbehörde in Deutschland zuständig, in deren Bezirk er oder sie sich vorübergehend aufhält.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Personalausweisgebührenverordnung sind für die Ausstellung eines Personalausweises folgende Gebühren zu erheben:
- 22,80 Euro für einen Personalausweis, dessen Inhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist und
- 28,80 Euro in allen anderen Fällen."
Benji, vielleicht findest du unter dem angegebenen Paragrafen auch eine Auflistung der nötigen Unterlagen - wie gesagt, bei meinem Mann war es zusätzlich nur die AKTUELLE Wohnsitzbestätigung aus Österreich.
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Rechtschreibfehler ? Meine Tastatur ist schuld !
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