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Mencey
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alle angaben ohne gewähr:
man hat entweder seinen (1.) wohnsitz in D oder eben nicht, erstwohnsitz in E und zweitwohnsitz in D geht nicht (wurde so zumindest uns gesagt....), man kann sich natürlich hier in spanien mit wohnsitz anmelden und trotzdem noch eine bude in deutschland haben, das ist wohl nicht verboten.
steuerpflichtig ist man für gewöhnlich dort, wo man sich mehr als die häfte des jahres aufhält/seinen lebensmittelpunkt hat.
krankenversicherungspflichtig ist man im falle eines erstwohnsitzes spanien
- in D, falls man nur dort arbeitet
- in E, wenn man gemischt in D und E arbeitet
- wenn man in E arbeitet und dort wohnt, sowieso in E
ausnahmen gibt es, das wird aber zu kompliziert....
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