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Mencey
Registriert seit: 07.02.2008
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Hallo Leine123,
bei mir ist es das Gleiche, wie bei Deiner Bekannten. Meine N.I.E. lautet auf meinen Geburtsnamen (mit dem ich bisher auch noch im Grundbuch eingetragen war), durch Heirat habe ich meinen Namen geändert. Bisher hatte ich damit noch nie Schwierigkeiten, weder bei der Bank, noch bei der Trafico (Anmeldung/Ummeldung von Auto, Motorroller) oder sonst irgendwo, habe halt immer ne Kopie der Heiratsurkunde mit vorgelegt. Die war sogar immer nur deutschsprachig, hat nie jemand bemängelt. In diesem Jahr wurde der Anteil meines Noch-Mannes an unserer Wohnung auf mich übertragen, auch mit der "alten" N.I.E.-Bescheinigung. Auch hierfür hat diese in Kombination mit einer beglaubigten Ablichtung der Heiratsurkunde genügt. Diesmal hatte ich allerdings beim Standesamt eine internationale Heiratsurkunde beantragt (hat gerade mal 7 Euro gekostet), damit hab ich mir die beglaubigte spanische Übersetzung gespart, denn für Notar/Grundbuchamt hätte die deutschsprachige Urkunde nicht ausgereicht.
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Viele Grüße
Beate
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