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Mencey
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Die Tatsache ist, daß das vor dem privaten Grundstück liegende Gelände, obwohl als öffentliche Strasse, Weg oder etc. zu erkennen, eben NICHT Eigentum des dahinter wohnenden Grundstückseigentümer ist, nicht werden kann.
Die freie, unblockierbare Überfahrt über dieses öffentliche Gelände muss mit einer Art "Wegezoll", dem "Vado permanente", beim zust. Ayuntamiento beantragt und dann jährlich bezahlt werden. Das Schild dazu mit der Vado-Nummer bekommt man dann vom Ayunt..
Und dann kann man auch kostenpflichtig abschleppen lassen.
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