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  #1 (Permalink)
Alt 03.06.2008, 10:28
Mencey
 
Benutzerbild von faro
 
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Enpadronamiento - Residencia

hola,an alle die weiterhelfen können.
ich habe meine NIE bei der spanischen botschaft in stuttgart beantragt.
um zu vergünstigungen wie z.b. günstiger eintritt in den loro park,
günstige flüge von insel zu insel usw zu kommen, muß man die empatronamienta und recidencia besitzen ?
wie lange gelten dann die empatronamiento oder recidencia,wenn ich nach 3 monaten die wohnung wieder kündige?
gibt es eine wohngemeinschaft bei der ich ein zimmer mieten kann ,
um die vorgenannten bedingungen zu erfüllen.
muchos saludos
faro ist offline  
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  #2 (Permalink)
Alt 03.06.2008, 11:05
Mencey
 
Benutzerbild von Ulrich
 
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bei einem nur dreimonatigen aufenthalt sind rein rechtlich
weder empadronamiento noch residencia erforderlich.
wobei es die residencia nicht mehr gibt,
nur eine registrierung im ausländerregister,
was letztlich auf das gleiche hinausläuft.

letzteres geht aber nur, wenn du deinen erstwohnsitz nach teneriffa verlegst,
also mehr als 180 tage hier lebst. für die registrierung müsstest du deine abmeldung aus deutschland vorlegen.

für den loropark hat bisher die empadronamiento genügt, ob das z.zt. immer noch so ist, weiß ich nicht.

für die vergünstigungen bei flügen, fähre etc. brauchst du die registrierung.
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Ulrich ist offline  
Folgender Benutzer sagt Danke zu Ulrich für den nützlichen Beitrag:
faro (03.06.2008)
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  #3 (Permalink)
Alt 08.06.2008, 08:35
Teneriffa Conquistador
 
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Zitat:
Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
bei einem nur dreimonatigen aufenthalt sind rein rechtlich
letzteres geht aber nur, wenn du deinen erstwohnsitz nach teneriffa verlegst,
also mehr als 180 tage hier lebst. für die registrierung müsstest du deine abmeldung aus deutschland vorlegen.

.
Hallo Ulrich, wenn ich meine Abmeldung aus Deutschland vorlege, kann in dieser Abmeldung einen Zweitwohnsitz in Deutschland eingetragen sein ?
adambeata ist offline  
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  #4 (Permalink)
Alt 08.06.2008, 09:28
Mencey
 
Benutzerbild von Ulrich
 
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Zitat:
Zitat von adambeata Beitrag anzeigen
Hallo Ulrich, wenn ich meine Abmeldung aus Deutschland vorlege, kann in dieser Abmeldung einen Zweitwohnsitz in Deutschland eingetragen sein ?
gute frage, die ich aber nicht eindeutig beantworten kann.

meiner meinung nach ist eine abmeldung des erstwohnsitzes
die eine sache,
die anmeldung eines zweitwohnsitzes die andere.

müssten das nicht zwei verschiedene formulare sein?

um sicher zu gehen, würde ich hier nachfragen
http://www.honorarkonsul-teneriffa.de/kontakt.htm
__________________
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Ulrich ist offline  
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  #5 (Permalink)
Alt 08.06.2008, 12:15
Canario
 
Benutzerbild von brainstorme
 
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Wohnsitzfrage

Das Gesetz sagt ganz klar, wenn jemand seinen Lebensmittelpunkt (mehr als 183 Tage im Jahr) hier hat, wird er als ansässig angesehen - Anmeldung bei der Ausländerpolizei und beim Gemeindeamt erforderlich - d. h. man muss sich dann aber darüber im klaren sein, daß die Wohnsitzfrage nicht nur eine Frage der "lockenden Vergünstigungen" ist, sondern auch "ungünstige" Anspekte (Steuermittelpunkt, alles ist hier zu versteuern) haben kann...

Natürlich darf man immer einen zweiten Wohnsitz haben (es reicht ja die Adresse eines Freundes in Deutschland)
Eine Abmeldung aus dem Herkunftsland wird in der Regel nie verlangt!

Hier angemeldet zu sein kann aber auch zu unvorhergesehenen Problemen führen, die man nicht sofort erkennt:
Z. B., bei der Krankenversicherung, in solchen Fällen (!) schiebt sie den Versicherungsnehmer schnell und gerne auf die spanische Sozialversicherung -ohne Angaben von Gründen, sobald es bekannt wird. Das kann sehr schwerwiegende Folgen haben und man sollte sich da vorher bei der Versicherung erkundigen welche Konsequenzen es hat.
(schriftlich geben lassen!)
brainstorme ist offline  
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  #6 (Permalink)
Alt 08.06.2008, 13:21
Mencey
 
Benutzerbild von Ulrich
 
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Zitat:
Zitat von brainstorme Beitrag anzeigen
Eine Abmeldung aus dem Herkunftsland wird in der Regel nie verlangt!
seit wann?
wir mussten sie vorlegen und auf dem merkblatt, das man auf der website des konsuls findet, wird die abmeldung auch aufgeführt.
__________________
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  #7 (Permalink)
Alt 08.06.2008, 16:37
Canario
 
Benutzerbild von brainstorme
 
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Residencia

Also ich habe den Zettel vor mir

Dort steht, man muss persönlich /oder unter Vorlage der notariellen Vollmacht für eine andere Person erscheinen.
Wenn alle Papiere vorhanden sind, zwischen 9 und 14.00 h bei denen vorstellig werden...
um eine Nummer abzuholen (9.00h)

Certificado de registro central extranjeros - RESIDENCIA COMUNITARIOS

Erforderliche Dokumente:
1. Gültiger Pass - Original und Fotokopie
2. Antrag (den erhält man am Eingangsinfostand oder unter WWW.MAP.ES oder unter www.mir.es - auch über das Konsulat --
3. Zertifikat des Gemeindeamts - Einwohnermeldebescheinigung
ebenfalls Original - plus Kopie desselben
4. Zahlungsbeleg der Bearbeitungskosten 6,70 ? = Modell 790 - auch am Eingangsschalter erhältlich, muss auf der Bank vorher bezahlt sein!
5. 1. Foto

Da steht gar nichts von einer Abmeldung - das Deutsche Konsulat verlangt eventuell sowas... kann man ja erfragen.
Aber da fällt mir ein, es könnte sein (wie immer) dass als Anlage zum Antrag sowas noch gefordert wird.
Wenn man hier dauerhaft ansässig werden will, dann wollen die sicherstellen dass die Leute ein Auskommen haben. Da kann es schon sein, daß die einen Nachweis fordern, damit sie wissen wovon man lebt !!!
Mit An/Abmeldung hat das doch aber nichts zu tun, oder?
brainstorme ist offline  
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  #8 (Permalink)
Alt 08.06.2008, 17:41
Teneriffa Conquistador
 
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Zitat:
Zitat von Ulrich Beitrag anzeigen
gute frage, die ich aber nicht eindeutig beantworten kann.

meiner meinung nach ist eine abmeldung des erstwohnsitzes
die eine sache,
die anmeldung eines zweitwohnsitzes die andere.

müssten das nicht zwei verschiedene formulare sein?

um sicher zu gehen, würde ich hier nachfragen
http://www.honorarkonsul-teneriffa.de/kontakt.htm
Hallo Ulrich,
zumindest ist auf dem Antragsformular für die Abmeldung gleich die Spalte dabei für den Zweit / Drittwohnsitz, und den hätten wir gerne angegeben, da wir die Möglichkeit haben fuer die Zeit bis wir bei der Seguridat Social angemeldet sind eine Auslandskrankenvericherung (keine Reisevers.) in Deutschland zu machen die nur 1,05 Euros pro Tag kostet.
Aber da fällt mir noch was ein. Weist du bzw. wisst Ihr wie lange es ungefähr dauert bis man von der anmeldung der SL auch bei der Seguridat Social versichert ist? Wäre uns eine Hilfe!
adambeata ist offline  
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  #9 (Permalink)
Alt 08.06.2008, 17:45
Mencey
 
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uuups- da habe ich meine große klappe mal wieder zu weit aufgerissen
und zu schnell gelesen.

brainstorme hat recht. die abmeldung brauche ich nur beim konsulat,
falls ich den spanischen wohnort im pass eintragen lassen will.

tut mir leid.
aber irren ist männlich
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Ulrich ist offline  
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  #10 (Permalink)
Alt 08.06.2008, 17:54
Teneriffa Conquistador
 
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Zitat:
Zitat von brainstorme Beitrag anzeigen
Das Gesetz sagt ganz klar, wenn jemand seinen Lebensmittelpunkt (mehr als 183 Tage im Jahr) hier hat, wird er als ansässig angesehen - Anmeldung bei der Ausländerpolizei und beim Gemeindeamt erforderlich - d. h. man muss sich dann aber darüber im klaren sein, daß die Wohnsitzfrage nicht nur eine Frage der "lockenden Vergünstigungen" ist, sondern auch "ungünstige" Anspekte (Steuermittelpunkt, alles ist hier zu versteuern) haben kann...

Natürlich darf man immer einen zweiten Wohnsitz haben (es reicht ja die Adresse eines Freundes in Deutschland)
Eine Abmeldung aus dem Herkunftsland wird in der Regel nie verlangt!

Hier angemeldet zu sein kann aber auch zu unvorhergesehenen Problemen führen, die man nicht sofort erkennt:
Z. B., bei der Krankenversicherung, in solchen Fällen (!) schiebt sie den Versicherungsnehmer schnell und gerne auf die spanische Sozialversicherung -ohne Angaben von Gründen, sobald es bekannt wird. Das kann sehr schwerwiegende Folgen haben und man sollte sich da vorher bei der Versicherung erkundigen welche Konsequenzen es hat.
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Hallo Brainstorme,
auch erstmal ein Danke und es ist so dass wir schon mit der Krankenkasse gesprochen haben um nicht in Deutschland weiter Krankenversicherung zahlen zu müssen und man kann sofort kündigen wenn mann eine Abmeldung und eine Kündigung an die KK in Deutschland schickt. Die Angabe eines Zweitwohsitzes spielt da keine Rolle sagt die KK. Wichtig ist uns nur dass auch die canarischen Behörden kein Problem damit haben. Unser ständiger Wohnsitz ist dann ja auch Teneriffa. Wir wollen nur keine Versorgungslücke haben, vorallem wegen unserer Tochter.

Geändert von adambeata (08.06.2008 um 18:27 Uhr)
adambeata ist offline  
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