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Mencey
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Ja, Zweitwohnsitz ist problemlos möglich.
Dazu
1. NI-Nummer bei der Polizei beantragen.
2. Mit der Ni-Nummer und Mietvertrag zur örtlichen Verwaltung gehen
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Ja, wenn Ni-Nummer und Anmeldung vorliegen, kann Umzugsgut (auch Auto) zollfrei eingeführt werden.
Gruß, Wolfgang
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