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  #1 (Permalink)
Alt 05.05.2008, 16:00
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Frage Kanaren + Erbschaftssteuer

Hallo!

Ich habe eine wohl doch recht schwierige Frage. Auf den Kanaren ist angeblich die Erbschaftssteuer so gut wie abgeschafft worden wenn der Erblasser in den letzten 5 Jahren seinen Hauptwohnsitz auf den Kanaren hatte, dort steuerpflichtig war, seine Steuererklärung dort abgab und nach dem 1.1.2008 verstarb. Nun erhielt ich über einen spanischen Notar in La Orotava die Mitteilung, dass auch der Erbe eine Residencia auf den Kanaren haben muss damit er nicht die hohen Erbschaftssteuern bezahlen muss. Um das abzuwenden müsste man den Todesfall einfach 4 1/2 Jahre nicht melden, dann würde die Steuer verjähren. Das ist nach meinem Dafürhalten beides kalter Kaffee. Ich bin mir nun über die Rechtslage, auch nach Internetrecherchen, nicht mehr sicher. Kennt jemand die aktuelle Rechtslage? Soll ich mich vielleicht doch an einen deutschen Notar auf Teneriffa wenden? Kennt jemand einen Guten?
Ich wäre wirklich dankbar für einen guten Tipp!
Grüße!!!


P.S.:
Für Alle die sich mit der Rechtslage und erben/vererben auf den Kanaren nicht auskennen: Lebt lang, bleibt gesund, verkauft eure Immobilien auf den Kanaren zu Lebzeiten und bringt das Geld sinnvolll unter die Leute (es sei denn, ihr möchtet den Erben mal richtig Kopfschmerzen machen:)
jocke ist offline  
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Flowerpower1211 (05.05.2008)
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  #2 (Permalink)
Alt 05.05.2008, 16:08
Mencey
 
Benutzerbild von Michael
 
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Zitat:
Zitat von jocke Beitrag anzeigen
Für Alle die sich mit der Rechtslage und erben/vererben auf den Kanaren nicht auskennen: Lebt lang, bleibt gesund, verkauft eure Immobilien auf den Kanaren zu Lebzeiten und bringt das Geld sinnvolll unter die Leute (es sei denn, ihr möchtet den Erben mal richtig Kopfschmerzen machen:)
mal so grundsaetzlich: was spricht denn gegen Erbschaftssteuer an sich? Die gibts doch in DE auch, mit entspr. relativ hohen Freibetraegen fuer Ehepartner, Kinder, etc. Wieso Kopfschmerzen? Wenn das auf den Kanaren entfaellt, um so besser, wenn nicht greifen erstmal Freibetraege und nur ein ggf. kleiner Teil muss noch versteuert werden. Und wenns um so hohe Werte geht dass die Freibetraege laecherlich sind... dann kann man auch die ggf. hoeheren Steuern mit Wuerde tragen ;-)
Michael ist offline  
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  #3 (Permalink)
Alt 05.05.2008, 16:37
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Ähem, ja. Du kennst dich leider mit spanischer E'steuer gaaaaar nicht aus und ich hoffe du musst es nicht lernen, Freibetrag sind ca 16.000 Euro pro Kind/Frau/Mann, fängt mit 30% an, kann bis 80% gehen, dann noch PlusValia. Durch Erben auf den Kanaren kann man schnell Pleite gehen. Tut mir leid, aber dein Kommentar war nicht hilfreich. Wenn ich erbe bin ich gern bereit Steuern zu zahlen, hier fragt kein neureicher Steuerflüchtling.
jocke ist offline  
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  #4 (Permalink)
Alt 05.05.2008, 16:45
Mencey
 
Benutzerbild von Michael
 
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Zitat:
Zitat von jocke Beitrag anzeigen
Ähem, ja. Du kennst dich leider mit spanischer E'steuer gaaaaar nicht aus und ich hoffe du musst es nicht lernen, Freibetrag sind ca 16.000 Euro pro Kind/Frau/Mann, fängt mit 30% an, kann bis 80% gehen, dann noch PlusValia. Durch Erben auf den Kanaren kann man schnell Pleite gehen. Tut mir leid, aber dein Kommentar war nicht hilfreich. Wenn ich erbe bin ich gern bereit Steuern zu zahlen, hier fragt kein neureicher Steuerflüchtling.
nach meinem Kenntnisstand betraegt der Freibetrag fuer Ehepartner, auch in eheaehnlicher Gemeinschaft Lebende (ohne Trauschein), sowie Kinder, 95%. Je nachdem welche Laender da noch mit im Spiel sind gelten ggf. andere Werte, die aber auch nicht viel unguenstiger sein muessen. Das kann man aber in entspr. Publikationen dann nachlesen, so wie man es als Deutscher in Deutschland mit deutschem Erbe ja auch machen wuerde (ist ja alles geregelt, nicht nur in Deutschland sondern auch in Spanien / auf den Kanaren). Da gibts ganz simple Tabellen letztlich... und wenn Euer Erbfall nicht soooo kompliziert ist, kann man das schnell nachlesen, auch ohne Anwalt... den braucht man dann ggf. eher zum Durchsetzen des Erbanspruchs, je nachdem wer da noch beguenstigt ist oder meint beguenstigt zu sein...
Michael ist offline  
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  #5 (Permalink)
Alt 05.05.2008, 16:49
Mencey
 
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Hallo Jocke, das kanarische Steuergestzt (spanische) hat meine Mutter u.a. auf die idee gebracht uns Töchter gleich als Mitbesitzer mit eintragen zu lassen. Wir dürfen nur die nächsten 5 Jahre die "Bude" nicht verkaufen...Blicke da nicht durch wieso und weshalb...
Aber sicherlich ist hier einer im Forum, der sich da gut mit auskennt.Nicht die Geduld verlieren!! Gruß Flowerpower1211 - Ute
Flowerpower1211 ist offline  
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jocke (05.05.2008)
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  #6 (Permalink)
Alt 05.05.2008, 16:54
Mencey
 
Benutzerbild von Michael
 
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Zitat:
Zitat von Flowerpower1211 Beitrag anzeigen
Hallo Jocke, das kanarische Steuergestzt (spanische) hat meine Mutter u.a. auf die idee gebracht uns Töchter gleich als Mitbesitzer mit eintragen zu lassen. Wir dürfen nur die nächsten 5 Jahre die "Bude" nicht verkaufen...Blicke da nicht durch wieso und weshalb...
... was dann wohl dem Sachverhalt der Schenkung innerhalb Familie entspricht (die ja zu Lebzeiten vorgenommen wird) und die steuerlich genauso beguenstigt wurde nun... der Vorteil der Schenkung liegt nun noch darin, dass man ggf. innerhalb entspr. Zeitraeume mehrfach Schenken/geschenkt bekommen darf und entspr. Freibetraege/Vorteile etappenweise nutzen kann und somit das endgueltige Erbe geringer ausfaellt und dann auch steuerlich nicht mehr oder nur geringer ins Gewicht faellt.

Bei kanarischen Immobilien und Residenten duerfte das an sich egal sein, weil die Steuersaetze/Freibetraege aktuell identisch sind soweit ich weiss, aber wenns laenderuebergreifend ist und auch irgendwie deutsches Steuerrecht dabei eine Teil-Rolle spielt, ist das durchaus erklaerbar so und auch ganz logisch dass sich das anbietet mit einer fruehzeitigen Teilschenkung...
Michael ist offline  
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  #7 (Permalink)
Alt 05.05.2008, 16:59
Canario
 
Benutzerbild von brainstorme
 
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Rechtslage Erbschaftssteuer

Sowas ähnliches hörte ich auch. Deswegen rief ich meinen Lehrer an.

Also die Abschaffung der Erbschaftssteuer in Spanien, ist (noch) nicht auf die Kanaren anwendbar und ist für Nicht-Residente irrelevant.
Das Gesetzgebungs- und Steuereinzugsrecht liegt für die Erbschaftssteuer bei den Regionen/Autonomias und der Erbe- sowie der Erblasser müssen mindestens fünf Jahre den Hauptwohnsitz (Steuermittelpunkt) dort gehabt haben. Andernfalls gilt das allgemeine Erbschaftssteuerrecht.

Bei einigen Regionen ist sie bereits total abgeschafft. (Castilla, Leon, La Rioja und Madrid) -Auf den Kanaren hat man bisher offiziell bisher nur die Schenkungssteuer abgeschafft, Sonderregelung für die einzelnen Regionen ist auch nicht EU-widrig. (Info aus Madrid)

Auf den Kanaren hat sich kaum was geändert, etwas höhere Freibeträge.
Als Residenter hat man reduzierte Steuersätze-
je nach Angehörigenstatus wird das jedoch individuell berechnet, eine recht komplizierte Sache.

Im Alleingang eine Erbschaftsgeschichte durchzuboxen, das halte ich für recht gewagt, wenn man der Sprache nicht mächtig ist, lieber einen Gestor diesbezüglich einschalten.
Wenn das Erbe verkauft und geteilt werden soll, muss auch noch beachtet werden, daß die Plus-Valía (Wertzuwachssteuer) des Gemeindeamts dazu kommt und 3% vom Kaufpreis (Veräusserungsgewinn) einbehalten werden, möglicherweise kommt noch eine Zuzahlung dazu, eine Rückerstattung (nach entsprechender Steuererklärung und Rückforderung) ist wirklich äußerst selten.

Viel Glück.
brainstorme ist offline  
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Flowerpower1211 (06.05.2008), jocke (05.05.2008)
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  #8 (Permalink)
Alt 05.05.2008, 17:07
Mencey
 
Benutzerbild von Guenther
 
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zu dem sehr komplexen Thema hier ein link:

http://www.mallorca-pro.de/Erbrecht/...ungssteuer.htm

allerdings allgemein Spanien - nicht für die Kanaren !?
Guenther ist offline  
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  #9 (Permalink)
Alt 05.05.2008, 17:10
Mencey
 
Benutzerbild von Ulrich
 
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Zitat:
Zitat von brainstorme Beitrag anzeigen
Im Alleingang eine Erbschaftsgeschichte durchzuboxen, das halte ich für recht gewagt, wenn man der Sprache nicht mächtig ist, lieber einen Gestor diesbezüglich einschalten.

allein das halte ich für sinnvoll und richtig (auch bei beherrschung der spanischen sprache), wobei die anderen hier gegebenen infos nicht falsch sein müssen.
__________________
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http://www.brodde-foto.com/

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Ulrich ist offline  
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  #10 (Permalink)
Alt 05.05.2008, 17:48
Canario
 
Benutzerbild von brainstorme
 
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Beiträge: 155
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Steuer mortis causa

Also letzte Info März 2008 bezüglich der Freibeträge

Verwandschaftsgrad 1#
18.500 ?
-plus 4.600 ? pro Jahr / wenn der Erbe unter 21 Jahre alt ist
bis zu einer Million Euro.

Sollte es ich um den Hauptwohnsitz handeln, ist der Freibetrag 99% so der Hinterbliebene, residente Erbe direkt das Domizil erwirbt oder wenn der unmittelbare Erbe minderjährig ist, die Wohnung sich auf den Kanaren befindet und mindestens 10 Jahre lang im Besitz bleibt.

Diese Verjährungsfrist gilt nach wie vor.
brainstorme ist offline  
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jocke (10.05.2008)
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