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05.05.2008, 16:55
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Neu im Forum
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Ich hoffe die folgenden 2 Texte sprengen hier nicht den Rahmen, sind zu dem Thema aber interessant + aktuell. Allerdings trugen sie auch etwas zu meiner Verwirrung bei.
Wer einen guten deutschsprachigen Anwalt auf Teneriffa zu dem Thema kennt möchte mir doch bitte einen Tipp geben!
17-03-2008: Wie im Wochenblatt schon berichtete, änderte sich zum 1.1.2008 das Gesetz der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen (nachzulesen im Ley 14/2007 ? 27.12.2007 de Presupuestos Generales de la Comunidad Autonoma de Canarias para 2008 sowie Resolución de 28. Enero 2008 de la Administración Tributaria Canaria, Gobierno de Canarias para la correcta Gestion ) und zwar dahingehend, dass eine Befreiung der Steuer von 99,9 % auf den Kanaren eingeräumt wurde. Bei der Erbschaftssteuer wird diese Befreiung angerechnet, wenn der Erblasser, also der Verstorbene in den letzten 5 Jahren seinen Hauptwohnsitz auf den Kanaren hatte und nach dem 1.1.2008 verstarb. Dieser Nachweis muss vor der Finanzbehörde durch die Steuererklärungen der letzten 5 Jahre erbracht werden, aus welchen eindeutig hervorgeht, dass der Erblasser sein Weltvermögen und Welteinkommen hier auf den Kanaren versteuert hat. Die Erben, welche in den Genuss der Steuervergünstigung kommen, sind Ehegatten, Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Urenkel oder aber auch Eltern, Grosseltern, etc. Bei Lebensgemeinschaften ( Parejas de Hecho) wird der Eintrag ins Register der Lebensgemeinschaften anerkannt. Sollten beide Partner gemeinschaftlich in der Escritura eingetragen sein, also je zur Hälfte Eigentümer einer Immobilie, gilt hier der gleiche Freibetrag, wie bei einem Ehepartner. Der von der Erbschaftssteuer befreite Erbe kann auch ein Nicht-Resident sein. Für die Nichtresidenten Steuerzahler ändert sich bei der Erbschaftssteuer nichts: es bleiben die gleichen Steuersätze bestehen, welche Sie sich aber nach wie vor gerne in unserem Büro auf Ihren Fall abgestimmt ausrechnen lassen können. Die wichtigste Änderung des Gesetzes liegt aber bei der Schenkungssteuer: Dies betrifft Residente sowie Nichtresidente Steuerzahler, wenn die Immobilie auf den Kanaren liegt. Bei der Schenkungssteuer wird der Freibetrag grundsätzlich auf 99,9 % angerechnet, wenn der Beschenkte Ehegatten, Kindern, Enkeln...Eltern, Grosseltern, etc. sind, unabhängig der Steuerresidenz. Das gilt grundsätzlich nur für Immobilien: Geldanlagen, Schmuck, Autos etc können verschenkt werden, sind aber Schenkungssteuerpflichtig, es sei denn, der Beschenkte ist Steuerresident auf den Kanaren. Was bedeutet das nun für die zahlreichen ausländischen Immobilienbesitzer, welche hier Nicht-Resident sind, aber die Erbschaftssteuer für Ihre Erben vermeiden wollen: Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre hier gelegene Immobilie schon zu Lebzeiten an Ihre Ehegatten oder Kinder zu verschenken. Dabei behalten Sie das lebenslange Niessbrauchrecht und verschenken fast steuerfrei ( 0,1 % ) das so genannte ?Nackte Eigentum ? (im spanischen Nuda Propiedad) Im Todesfall wird dann das Nissbrauchrecht mit dem Todesschein ausgetragen, wobei je nach Alter des Verstorbenen eine geringe Austragungssteuer fällig wird. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch die Vorteile dieser Regelung
24-04-2008: Obwohl wir nach Veröffentlichung der Resolution vom 28.01.2008 durch die Administration Tributaria Canaria ( Steuerbehörde des Gobierno Canarias ) nach Absprache mit Notaren und der gleichen Steuerbehörde zu der gemeinsamen Auffassung kamen, dass der Steuerbonus bei Schenkungen an Ehegatten, Kinder, Enkel, sowie Eltern, Grosseltern, etc auch für Nicht-Residente Bürger der Europäischen Union gilt, rudert die Finanzbehörde jetzt zurück. Wir wurden am Freitag vergangener Woche informiert, dass sich die Interpretation des Gesetzestextes und auch der Resolution vom 28.01.2008 ( in welcher es heißt?..?dass in der letzten Zeit einige Unstimmigkeiten in der Anwendung des Gesetzes stattfanden und diese Resolution dazu dient, eine korrekte Anwendung zu gewährleisten?.?) nun doch wieder geändert hat. Nach der neuen Auslegung hat der Nicht-Residente Bürger keinen Anspruch auf die Steuervergünstigung bei der Schenkung. Um diese Haltung zu verstehen muss man den Werdegang dieser Vergütungsverordnungen kennen ? hierzu nun ein kleiner Abriss: über die Zentralregierung wird den autonomen Ländern die Möglichkeit gegeben, durch eigene Verordnungen Steuervergütungen bei Erbschaften und Schenkungen zu erlassen. Von der Zentralregierung wurden daher grundsätzliche Maßstäbe festgelegt ( z.B. Familienzugehörigkeit, Wohnsitz des Verstorbenen bei der Erbschaft etc. ) und die autonomen Regierungen legen die Vergütungssätze fest. In unserem Falle wird durch das Gesetz 21/2001 vom 27.12.2001 Artikel 24... geregelt, dass die Vergütungen nur Sujetos Pasivos Residentes en Espa?a betreffen. Dieses sind Personen, welche steuerpflichtig in Spanien sind und so ihr Welteinkommen in Spanien versteuern. In der neuen Resolution aus 2008 der kanarischen Steuerbehörde wurde jedoch dieser Begriff aus dem Zentralgesetz nicht ausdrücklich wiederholt, bzw. als Grundlage festgelegt, sodass man ohne weiteres ( noch dazu unter dem Aspekt der Gleichberechtigung von EU-Bürgern ) die bisherige Interpretation, dass diese Vergütungen auch Nicht-Residente betreffen, als richtig annehmen konnte. Natürlich gab es nun heftige Reaktionen auf diese ?Rückzug? der Steuerbehörde und mehrere Verbände werden diese negative Interpretation prüfen. Wir raten im Augenblick dringend dazu, die weitere Entwicklung abzuwarten und zu hoffen, dass die Entscheidung, im Besonderen aufgrund des Gleichheitsprinzips, positiv ausfällt.
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05.05.2008, 17:21
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Canario
Registriert seit: 08.09.2007
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Erhielt 62 Danke für 36 Beiträge
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Welche Region
Ja die lieben Gesetze - ich war da auch verunsichert, deswegen rief ich ja in Madrid an.
Dort hat man nachgeschaut und gesagt, daß die Schenkungssteuer (Donaciones) in Canarias weggefallen ist, -noch nicht aber die Erbschaftssteuer (Herrencias).
Muss mir mal den Gesetzestext vorknöpfen, aber dazu komme ich heute nicht mehr.
-Übrigens diese Texte werden jeden Monat verändert und erneuert, deswegen sollte man sich besser beim jeweiligen Amt schlau machen.
Spart Zeit und Geld, ausserdem habe ich die Erfahrung gemacht, daß manche Dinge auch von Bezirk zu Bezirk verschiedentlich gehandhabt werden.

Spass laß´nach...
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Folgender Benutzer sagt Danke zu brainstorme für den nützlichen Beitrag:
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07.05.2008, 19:38
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Gesperrt
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Mala, Lanzarote
Beiträge: 179
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Erhielt 64 Danke für 40 Beiträge
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Einen ganz aktuellen Artikel hierzu gibt es gerade in der Lanzarote-Insel-Zeitschrift:
http://www.lanzarote37.de/Detailansi...ash=9fbba63f92
claudia
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