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Canario
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Führerschein und Residente
Hallo,
Also die Eintragung ist mit königlichem Dekret vom 30. Mai 1997 unter der Nummer 772 in Spanien als Verpflichtung für Residente erklärt und danach mit dem vom 27. Januar 2006, Nummer 62 aufgrund eines Gerichtsbeschlusses der EU vom 9 September 2004 abgeändert worden, da man sich der EU angleichen musste und diese Verfügung dagegen verstossen hat.
ALSO danach heißt es nicht mehr "obligatorische Eintragung", es ist seither eine "freiwillige Eintragung" beim entsprechenden Verkehrsamt. Obwohl die Polizei, bei Residenten -auch wenn sie keine Eintragung haben, den Fahrtauglichkeitstest verlangen kann.
Möchtest Du diese Eintragung machen - dann brauchst Du das Antragsformular, INSCRIPCIÓN DEL PERMISO DE CONDUCCIÓN DE PAISES DE LA UNIÓN EUROPEA; das bekommst Du bei Tráfico,
Kostenbeitrag 7,60?,
Pass oder Ausweis - Original u. 1 Kopie
Residenzia 7 Zertifikat Eintragung der Ausländer-Polizei - Original u. 1 Kopie
Führerschein - Original u. 1 Kopie
Foto 32 x 25 mm / wenn der Führerschein bereits Kartenformat hat
Dann muss man aber die ärztlichen Tests( je nach Alter) machen - die in Deutschland noch/bzw. teilweise, kommt auf den Führerschein an, nicht verpflichtend sind. Weitere Einzelheiten dazu auf der Seite des Honorarkonsuls.
Viel Glück.
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