@Monika (paradies87)
ich gehe mal davon aus, dass du volljährige, deutsche staatsangehörige bist.
dann gilt für dich folgendes.
Spanische Aufenthaltsgenehmigung (Permiso de
Residencia)
Deutsche Staatsangehörige, die in Spanien einer unselbständigen oder selbständigen Arbeit nachgehen, Studenten und Rentner, die eine Rente von einem spanischen Rentenversicherungsträger beziehen, und ihre Familienangehörigen (sofern sie ebenfalls EU-Staatsangehörige sind)
benötigen seit dem 01.08.03 keine Aufenthaltsgenehmigung mehr. Es genügt zur Begründung des legalen Aufenthalts die Anmeldung beim spanischen Einwohnermeldeamt (Empadronamiento).
Dazu ist in der Regel die Vorlage des deutschen Reisepasses und eines Wohnsitznachweises (z.B. Mietvertrag, Nachweis von Grundeigentum) erforderlich.
Unabhängig von Vorgenanntem kann die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sinnvoll sein, auch wenn eine Verpflichtung nicht mehr besteht, insbesondere zur Erlangung von Vergünstigungen im
innerkanarischen Reiseverkehr und im Reiseverkehr zum spanischen Festland.
Zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Einen Reisepass oder Personalausweis sowie Fotokopien davon,
2. drei Passfotos, farbig, vor weißem Hintergrund, spanisches Format DNI (nicht dt. Format!)
3. evtl. ein ärztl. Attest, das besagt, dass Sie an keinen ansteckenden oder psychischen Krankheiten leiden und nicht drogenabhängig sind (nur auf Anforderung seitens der spanischen Ausländerbehörde),
4. einen Nachweis mit Fotokopie, der besagt, dass Sie über ausreichende Mittel zum Lebensunterhalt verfügen; dies kann - ein Rentenbescheid sein, die Bestätigung einer span. Bank über ein ausreichendes Guthaben oder ein Steuerbescheid bzw. der Arbeitsvertrag oder bei Studenten die Studienbescheinigung.
5. einen Nachweis über Ihre Krankenversicherung (nur auf Anforderung)
6. Meldebescheinigung der spanischen Meldebehörde mit Fotokopie
(Quelle: Informationsbroschüre zur Einwanderung des deutschen Honorarkonsuls auf
Teneriffa)